Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu 1.) Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft verfügt über mindestens ein Büro in Deutschland.
zu 2.) Durchschnittlich mindestens 2 Rechtsanwälte je Rechtsgebiet in jedem der letzten drei Kalenderjahre, die alle Mindestanforderungen an die Senioritätsstufe „Partner“ erfüllen und zum Recht der Bundesrepublik Deutschland beraten.
Mindestanforderungen an Senioritätsstufe "Partner":
- Zulassung als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland,
- mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt in einem oder mehreren der in dieser Ausschreibung nachgefragten Rechtsgebiete,
- Beteiligung an der Rechtsanwaltskanzlei als Partner im gesellschafts- oder partnerschaftsrechtlichen Sinne oder gleichwertige Stellung in der Kanzlei und Befugnis, relevante interne Entscheidungen mitzubestimmen und
- verhandlungssichere Kenntnis der deutschen und englischen Sprache.
zu 3.)
Mindestanforderung an das Kernteam:
a) Sämtliche Mitglieder des Kernteams müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen der Senioritätsstufe „Partner“ erfüllen.
Mindestanforderung an Senioritätsstufe „Partner“:
- Zulassung als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland,
- mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in einem oder mehreren der in dieser Ausschreibung nachgefragten Rechtsgebiete,
- Beteiligung an der Rechtsanwaltskanzlei als Partner im gesellschafts- oder partnerschaftsrechtlichen Sinne oder gleichwertige Stellung in der Kanzlei und Befugnis, relevante interne Entscheidungen mitzubestimmen und
- verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache.
b) Das Kernteam muss alle nachfolgenden Rechtsgebiete abdecken:
- Gesellschafts- und Konzernrecht,
- Compliance
- EU-Beihilferecht und allgemeines EU-Recht,
- Deutsches, EU- und internationales Kartellrecht
- Arbeitsrecht,
- Darlehensrecht, AGB-Recht, Sicherheitenrecht,
- Bankaufsichtsrecht,
- Steuerrecht,
- Verwaltungsrecht.
c) Die Anzahl der Mitglieder des Kernteams ist auf maximal 8 Mitglieder zu begrenzen.
Mindestanforderungen an die Qualifikation des zentralen Ansprechpartners:
a) Der zentrale Ansprechpartner muss die Mindestanforderungen der Senioritätsstufe „Partner“ erfüllen.
Mindestanforderung an Senioritätsstufe „Partner“:
- Zulassung als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland,
- mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in einem oder mehreren der in dieser Ausschreibung nachgefragten Rechtsgebiete,
- Beteiligung an der Rechtsanwaltskanzlei als Partner im gesellschafts- oder partnerschaftsrechtlichen Sinne oder gleichwertige Stellung in der Kanzlei und Befugnis, relevante interne Entscheidungen mitzubestimmen und
- verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache.
b) Der zentrale Ansprechpartner muss seit mindestens 5 Jahren Partner in der Kanzlei sein, d. h. an der Kanzlei als Partner im gesellschafts- oder partnerschaftsrechtlichen Sinne beteiligt sein oder eine gleichwertige Stellung in der Kanzlei innehaben und die Befugnis besitzen, relevante interne Entscheidungen mitzubestimmen.
c) Der zentrale Ansprechpartner muss über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der rechtlichen Beratung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder juristischen Personen des privaten Rechts im öffentlichen Eigentum in einem oder mehreren der in dieser Ausschreibung nachgefragten Rechtsgebiete verfügen.
d) Der zentrale Ansprechpartner muss Mitglied des angebotenen Kernteams sein.
zu 4.) Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft verfügt über die geforderten Referenzen.
I. Anforderungen an die Vergleichbarkeit
DIE NACHFOLGENDEN ANFORDERUNGEN AN DIE VERGLEICHBARKEIT VON REFERENZEN MÜSSEN ZWINGEND VON JEDER ANGEGEBENEN REFERENZ KUMULATIV ERFÜLLT WERDEN, ANDERNFALLS BLEIBT DIE REFERENZ MANGELS VERGLEICHBARKEIT UNBERÜCKSICHTIGT.
a) Gegenstand der Referenz waren Rechtberatungsleistungen in mindestens zwei der folgenden Rechtgebiete:
- Gesellschafts- und Konzernrecht,
- Compliance
- EU-Beihilferecht und allgemeines EU-Recht,
- Deutsches, EU- und internationales Kartellrecht
- Arbeitsrecht,
- Darlehensrecht, AGB-Recht, Sicherheitenrecht,
- Bankaufsichtsrecht,
- Steuerrecht und
- Verwaltungsrecht.
b) Die Rechtsberatung hatte mindestens das Recht der Bundesrepublik Deutschland zum Gegenstand.
c) Die Referenz weist ein Honorarvolumen von mindestens EUR 50.000,00 ohne Umsatzsteuer auf.
d) Die Referenzleistung wurde nicht vor dem 01.06.2020 abgeschlossen.
II. Mindestanforderung an Referenzen
DIE NACHFOLGENDEN MINDESTANFORDERUNGEN MÜSSEN KUMULATIV D.H. IN GÄNZE ERFÜLLT SEIN. D.H. ES REICHT NICHT AUS, WENN NUR EINE DER MINDESTANFORDERUNGEN ERFÜLLT WIRD.
a) Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen einzureichen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie sämtliche Anforderungen an die Vergleichbarkeit (siehe oben I.) erfüllt.
b) Die eingereichten vergleichbaren Referenzen über Rechtsberatungsleistungen müssen gesamthaft alle folgenden Rechtsgebiete abdecken, d.h. sofern das gesamte Spektrum an den nachfolgend aufgeführten Rechtsgebieten nicht durch die geforderte Mindestanzahl (3) abgedeckt werden kann, sind mehr als 3 vergleichbare Referenzen einzureichen. Rechtsgebiete:
- Gesellschafts- und Konzernrecht,
- Compliance
- EU-Beihilferecht und allgemeines EU-Recht,
- Deutsches, EU- und internationales Kartellrecht
- Arbeitsrecht,
- Darlehensrecht, AGB-Recht, Sicherheitenrecht,
- Bankaufsichtsrecht,
- Steuerrecht und
- Verwaltungsrecht.