Regierung der Oberpfalz - Bayernweite Überwachung der Ausbildungsstätten für die Weiterbildung bzw. beschleunigte Grundqualifikation im Bereich Güterkraft-, Personenverkehr im Rahmen des BKrFQG
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
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Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-30.
Anbieter
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Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Regierung der Oberpfalz - Bayernweite Überwachung der Ausbildungsstätten für die Weiterbildung bzw. beschleunigte Grundqualifikation im Bereich Güterkraft-,...”
Titel
Regierung der Oberpfalz - Bayernweite Überwachung der Ausbildungsstätten für die Weiterbildung bzw. beschleunigte Grundqualifikation im Bereich Güterkraft-, Personenverkehr im Rahmen des BKrFQG
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Produkte/Dienstleistungen: Kontroll- und Überwachungsleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5...”
Kurze Beschreibung
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
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Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadt Aschaffenburg, Lkr. Aschaffenburg, Lkr. Miltenberg, Lkr. Main-Spessart, Lkr. Bad Kissingen” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der Exekutive und Legislative📦
Ort der Leistung: Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Aschaffenburg, Landkreis🏙️
Ort der Leistung: Miltenberg🏙️
Ort der Leistung: Main-Spessart🏙️
Ort der Leistung: Bad Kissingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
Beschreibung der Beschaffung:
“Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
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Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
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Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
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Der Bezirk dieses Loses umfasst:
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- Stadt Aschaffenburg
- Landkreis Aschaffenburg
- Landkreis Miltenberg
- Landkreis Main-Spessart.
- Landkreis Bad Kissingen
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag - kann - einmalig um 1 Jahr verlängert werden.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Würzburg, Stadt Schweinfurt, Lkr. Würzburg, Lkr. Schweinfurt
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Würzburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Schweinfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Würzburg, Landkreis🏙️
Ort der Leistung: Schweinfurt, Landkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
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Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
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Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
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Der Bezirk dieses Loses umfasst:
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- Stadt Würzburg
- Stadt Schweinfurt
- Landkreis Würzburg
- Landkreis Schweinfurt
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Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Coburg, Lkr. Rhön Grabfeld, Lkr. Haßberge, Lkr. Coburg, Lkr. Lichtenfels
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Ort der Leistung: Coburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Rhön-Grabfeld🏙️
Ort der Leistung: Haßberge🏙️
Ort der Leistung: Coburg, Landkreis🏙️
Ort der Leistung: Lichtenfels🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
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Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
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Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
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Der Bezirk dieses Loses umfasst:
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- Stadt Coburg
- Landkreis Rhön-Grabfeld
- Landkreis Haßberge
- Landkreis Coburg
- Landkreis Lichtenfels
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Hof, Lkr. Hof, Lkr. Kronach, Lkr. Kulmbach, Lkr. Wunsiedel
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Ort der Leistung: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Hof, Landkreis🏙️
Ort der Leistung: Kronach🏙️
Ort der Leistung: Kulmbach🏙️
Ort der Leistung: Wunsiedel i. Fichtelgebirge🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
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Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
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Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
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Der Bezirk dieses Loses umfasst:
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- Stadt Hof
- Landkreis Hof
- Landkreis Kronach
- Landkreis Kulmbach
- Landkreis Wunsiedel
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadt Bayreuth, Stadt Weiden, Lkr. Bayreuth, Lkr. Tirschenreuth, Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab” Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Ort der Leistung: Bayreuth, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Bayreuth, Landkreis🏙️
Ort der Leistung: Tirschenreuth🏙️
Ort der Leistung: Neustadt a. d. Waldnaab🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
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Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
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Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
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Der Bezirk dieses Loses umfasst:
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- Stadt Bayreuth
- Stadt Weiden
- Landkreis Bayreuth
- Landkreis Tirschenreuth
- Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Bamberg, Lkr. Bamberg, Lkr. Kitzingen, Lkr. Forchheim
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Ort der Leistung: Bamberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Bamberg, Landkreis🏙️
Ort der Leistung: Kitzingen🏙️
Ort der Leistung: Forchheim🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
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Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
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Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
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Der Bezirk dieses Loses umfasst:
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- Stadt Bamberg
- Landkreis Bamberg
- Landkreis Kitzingen
- Landkreis Forchheim
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Ansbach, Stadt Fürth, Lkr. Neustadt a. d. Aisch, Lkr. Ansbach, Lkr. Fürth
Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
Beschreibung
Ort der Leistung: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Fürth, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim🏙️
Ort der Leistung: Ansbach, Landkreis🏙️
Ort der Leistung: Fürth, Landkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
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Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
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Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
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Der Bezirk dieses Loses umfasst:
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- Stadt Ansbach
- Stadt Fürth
- Landkreis Neustadt a. d. Aisch
- Landkreis Ansbach
- Landkreis Fürth
8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Erlangen, Stadt Nürnberg, Lkr. Erlangen-Höchstadt, Lkr. Nürnberger Land
Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
Beschreibung
Ort der Leistung: Erlangen, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Erlangen-Höchstadt🏙️
Ort der Leistung: Nürnberger Land🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
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Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
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Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
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Der Bezirk dieses Loses umfasst:
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- Stadt Erlangen
- Stadt Nürnberg
- Landkreis Erlangen-Höchstadt
- Landkreis Nürnberger-Land
9️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadt Schwabach, Lkr. Roth, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen, Lkr. Neumarkt i. d. OPf.” Titel
Los-Identifikationsnummer: 9
Beschreibung
Ort der Leistung: Schwabach, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Roth🏙️
Ort der Leistung: Weißenburg-Gunzenhausen🏙️
Ort der Leistung: Neumarkt i. d. OPf.🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
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Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
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Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
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Der Bezirk dieses Loses umfasst:
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- Stadt Schwabach
- Landkreis Roth
- Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
- Landkreis Neumarkt i. d. OPf.
1️⃣0️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Amberg, Lkr. Amberg-Sulzbach, Lkr. Schwandorf, Lkr. Cham
Titel
Los-Identifikationsnummer: 10
Beschreibung
Ort der Leistung: Amberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Amberg-Sulzbach🏙️
Ort der Leistung: Schwandorf🏙️
Ort der Leistung: Cham🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
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Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
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Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
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Der Bezirk dieses Loses umfasst:
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- Stadt Amberg
- Landkreis Amberg-Sulzbach
- Landkreis Schwandorf
- Landkreis Cham
1️⃣1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Regensburg, Stadt Straubing, Lkr. Regensburg, Lkr. Straubing-Bogen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 11
Beschreibung
Ort der Leistung: Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Straubing, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Regensburg, Landkreis🏙️
Ort der Leistung: Straubing-Bogen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
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Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
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Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
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Der Bezirk dieses Loses umfasst:
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- Stadt Regensburg
- Stadt Straubing
- Landkreis Regensburg
- Landkreis Straubing-Bogen
1️⃣2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Passau, Lkr. Passau, Lkr. Regen, Lkr. Freyung-Grafenau, Lkr. Deggendorf
Titel
Los-Identifikationsnummer: 12
Beschreibung
Ort der Leistung: Passau, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Passau, Landkreis🏙️
Ort der Leistung: Regen🏙️
Ort der Leistung: Freyung-Grafenau🏙️
Ort der Leistung: Deggendorf🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
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Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
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Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
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Der Bezirk dieses Loses umfasst:
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- Stadt Passau
- Landkreis Passau
- Landkreis Regen
- Landkreis Freyung-Grafenau
- Landkreis Deggendorf
1️⃣3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadt Ingolstadt, Lkr. Donau-Ries, Lkr. Eichstätt, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen, Lkr. Kelheim” Titel
Los-Identifikationsnummer: 13
Beschreibung
Ort der Leistung: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Donau-Ries🏙️
Ort der Leistung: Eichstätt🏙️
Ort der Leistung: Neuburg-Schrobenhausen🏙️
Ort der Leistung: Kelheim🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
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Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
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Der Bezirk dieses Loses umfasst:
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- Stadt Ingolstadt
- Landkreis Donau-Ries
- Landkreis Eichstätt
- Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
- Landkreis Kelheim
1️⃣4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lkr. Dillingen a. d. Donau, Lkr. Neu-Ulm, Lkr. Günzburg, Lkr. Augsburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 14
Beschreibung
Ort der Leistung: Dillingen a.d. Donau🏙️
Ort der Leistung: Neu-Ulm🏙️
Ort der Leistung: Günzburg🏙️
Ort der Leistung: Augsburg, Landkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
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Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
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Der Bezirk dieses Loses umfasst:
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- Landkreis Dillingen a. d. Donau
- Landkreis Neu-Ulm
- Landkreis Günzburg
- Landkreis Augsburg
1️⃣5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Augsburg, Lkr. Aichach Friedberg, Lkr. Dachau, Lkr. Fürstenfeldbruck
Titel
Los-Identifikationsnummer: 15
Beschreibung
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Aichach-Friedberg🏙️
Ort der Leistung: Dachau🏙️
Ort der Leistung: Fürstenfeldbruck🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
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Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
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Der Bezirk dieses Loses umfasst:
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- Stadt Augsburg
- Landkreis Aichach Friedberg
- Landkreis Dachau
- Landkreis Fürstenfeldbruck
1️⃣6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lkr. Pfaffenhofen, Lkr. Freising, Lkr. Erding, Lkr. München
Titel
Los-Identifikationsnummer: 16
Beschreibung
Ort der Leistung: Pfaffenhofen a. d. Ilm🏙️
Ort der Leistung: Freising🏙️
Ort der Leistung: Erding🏙️
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
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Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
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Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
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Der Bezirk dieses Loses umfasst:
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- Landkreis Pfaffenhofen
- Landkreis Freising
- Landkreis Erding
- Landkreis München
1️⃣7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Memmingen, Stadt Kempten, Lkr. Lindau, Lkr. Oberallgäu, Lkr. Unterallgäu
Titel
Los-Identifikationsnummer: 17
Beschreibung
Ort der Leistung: Memmingen, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Lindau (Bodensee)🏙️
Ort der Leistung: Oberallgäu🏙️
Ort der Leistung: Unterallgäu🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
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Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
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Der Bezirk dieses Loses umfasst:
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- Stadt Memmingen
- Stadt Kempten
- Landkreis Lindau
- Landkreis Oberallgäu
- Landkreis Unterallgäu
1️⃣8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadt Kaufbeuren, Lkr. Ostallgäu, Lkr. Garmisch-Partenkirchen, Lkr. Weilheim-Schongau” Titel
Los-Identifikationsnummer: 18
Beschreibung
Ort der Leistung: Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Ostallgäu🏙️
Ort der Leistung: Garmisch-Partenkirchen🏙️
Ort der Leistung: Weilheim-Schongau🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
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Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
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Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
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Der Bezirk dieses Loses umfasst:
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- Stadt Kaufbeuren
- Landkreis Ostallgäu
- Landkreis Garmisch-Partenkirchen
- Landkreis Weilheim-Schongau
1️⃣9️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadt München, Lkr. Bad Tölz - Wolfratshausen, Lkr. Starnberg, Lkr. Landsberg am Lech” Titel
Los-Identifikationsnummer: 19
Beschreibung
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Bad Tölz-Wolfratshausen🏙️
Ort der Leistung: Starnberg🏙️
Ort der Leistung: Landsberg am Lech🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
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Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
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Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
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Der Bezirk dieses Loses umfasst:
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- Stadt München
- Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen
- Landkreis Starnberg
- Landkreis Landsberg am Lech
2️⃣0️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Rosenheim, Lkr. Miesbach, Lkr. Rosenheim, Lkr. Ebersberg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 20
Beschreibung
Ort der Leistung: Rosenheim, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Miesbach🏙️
Ort der Leistung: Rosenheim, Landkreis🏙️
Ort der Leistung: Ebersberg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
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Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
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Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
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Der Bezirk dieses Loses umfasst:
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- Stadt Rosenheim
- Landkreis Miesbach
- Landkreis Rosenheim
- Landkreis Ebersberg
2️⃣1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lkr. Altötting, Lkr. Mühldorf am Inn, Lkr. Traunstein, Lkr. Berchtesgadener Land” Titel
Los-Identifikationsnummer: 21
Beschreibung
Ort der Leistung: Altötting🏙️
Ort der Leistung: Mühldorf a. Inn🏙️
Ort der Leistung: Traunstein🏙️
Ort der Leistung: Berchtesgadener Land🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
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Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
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Der Bezirk dieses Loses umfasst:
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- Landkreis Altötting
- Landkreis Mühldorf am Inn
- Landkreis Traunstein
- Landkreis Berchtesgadener Land
2️⃣2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Landshut, Lkr. Rottal-Inn, Lkr. Dingolfing-Landau, Lkr. Landshut
Titel
Los-Identifikationsnummer: 22
Beschreibung
Ort der Leistung: Landshut, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Rottal-Inn🏙️
Ort der Leistung: Dingolfing-Landau🏙️
Ort der Leistung: Landshut, Landkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
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Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
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Der Bezirk dieses Loses umfasst:
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- Stadt Landshut
- Landkreis Rottal-Inn
- Landkreis Dingolfing-Landau
- Landkreis Landshut
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Nur natürliche Personen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für die Lose 1 bis 22 gilt:
.
Nach § 11 Abs. 2 BKrFQG hat die Überwachung durch "geeignete" Personen oder Stellen zu erfolgen.
.
"Geeignete" Personen in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für die Lose 1 bis 22 gilt:
.
Nach § 11 Abs. 2 BKrFQG hat die Überwachung durch "geeignete" Personen oder Stellen zu erfolgen.
.
"Geeignete" Personen in diesem Sinne sind nach Auslegung von § 11 Abs. 2 BKrFQG durch die Vergabestelle:
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- Kraftverkehrsmeister/innen
- Fahrlehrer/innen CE und / oder DE
- Inhaber/innen einer Fahrschulerlaubnis Klasse CE und / oder DE
- Ausbildende Personen an einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und / oder die Weiterbildung im Bereich des Güter- oder Personenkraftverkehrs mit der Befähigung, die Kenntnisbereiche 1, 2 und 3 der Anlage 1 zur BKrFQV zu unterrichten
- Personen mit Berufserfahrung im Bereich des Berufskraftfahrwesens
- Fahrschulüberwachungsperson
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestvoraussetzung für die Eignung einer bewerbenden Person ist die Erfüllung jedenfalls einer der vorgenannten Eignungskriterien.
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Weitere...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestvoraussetzung für die Eignung einer bewerbenden Person ist die Erfüllung jedenfalls einer der vorgenannten Eignungskriterien.
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Weitere Mindestvoraussetzung für die Eignung der bewerbenden Person ist, dass das Führungszeugnis und/oder das Fahreignungsregister (jeweils nicht älter als 3 Monate) keine Eintragungen enthält, die zur Beurteilung führen, dass die bewerbende Person als Überwachungsperson für die Ausbildungsstätten im Bereich des Güter- oder Personenkraftverkehrs ungeeignet ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 22
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-05-19
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-05-19
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber...”
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Stammdaten" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Stammdaten" handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieses gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Antrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6KH6
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de📧
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) ...
.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist UNZULÄSSIG, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“BvA_Los 3 + 4_Regierung der Oberpfalz - Bayernweite Überwachung Ausbildungsstätten für Weiterbildung bzw. beschleunigte Grundqualifikation im Bereich...”
Titel
BvA_Los 3 + 4_Regierung der Oberpfalz - Bayernweite Überwachung Ausbildungsstätten für Weiterbildung bzw. beschleunigte Grundqualifikation im Bereich Güterkraft-, Personenverkehr im Rahmen des BKrFQG
125/21
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Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kraftverkehrsmeister/in
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fahrlehrer/in CE und/ oder DE
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fahrschulerlaubnis Klasse CE und / oder DE
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Ausbildende Person an einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung im Bereich des Güterkraft- und/ oder...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Ausbildende Person an einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung im Bereich des Güterkraft- und/ oder Personenverkehrs mit der Befähigung die Kenntnisbereiche 1, 2, 3 der Anlage 1 zur BKrFQV zu unterrichten: 1 bis < 3 Jahre
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 2
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Ausbildende Person an einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung im Bereich des Güterkraft- und/ oder...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Ausbildende Person an einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung im Bereich des Güterkraft- und/ oder Personenverkehrs mit der Befähigung die Kenntnisbereiche 1, 2, 3 der Anlage 1 zur BKrFQV zu unterrichten: 3 bis < 5 Jahre
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 4
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Ausbildende Person an einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung im Bereich des Güterkraft- und/ oder...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Ausbildende Person an einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung im Bereich des Güterkraft- und/ oder Personenverkehrs mit der Befähigung die Kenntnisbereiche 1, 2, 3 der Anlage 1 zur BKrFQV zu unterrichten: mindestens 5 Jahre
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 6
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Berufserfahrung im Bereich des Berufskraftfahrwesens: 3 bis < 5 Jahre (sofern nicht bereits als ausbildende Person an einer Ausbildungsstätte für die...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Berufserfahrung im Bereich des Berufskraftfahrwesens: 3 bis < 5 Jahre (sofern nicht bereits als ausbildende Person an einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung im Bereich des Güterkraft- und/ oder Personenverkehrs bepunktet)
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Berufserfahrung im Bereich des Berufskraftfahrerwesens: 5 bis < 7 Jahre (sofern nicht bereits als ausbildende Person an einer Ausbildungsstätte für die...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Berufserfahrung im Bereich des Berufskraftfahrerwesens: 5 bis < 7 Jahre (sofern nicht bereits als ausbildende Person an einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung im Bereich des Güterkraft- und/ oder Personenverkehrs bepunktet)
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Berufserfahrung im Bereich des Berufskraftfahrwesens: mehr als 7 Jahre (sofern nicht bereits als ausbildende Person an einer Ausbildungsstätte für die...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Berufserfahrung im Bereich des Berufskraftfahrwesens: mehr als 7 Jahre (sofern nicht bereits als ausbildende Person an einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung im Bereich des Güterkraft- und/ oder Personenverkehrs bepunktet)
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Berufserfahrung als Fahrlehrer/in CE und/oder DE mehr als 1 und weniger als 4 Jahre”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Berufserfahrung als Fahrlehrer/in CE und/oder DE mehr als 4 und weniger als 8 Jahre”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Berufserfahrung als Fahrlehrer/in CE und/oder DE mehr als 8 und weniger als 12 Jahre”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung als Fahrlehrer/in CE und/oder DE mehr als 12 Jahre
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung in der Fahrschulüberwachung seit mindestens 3 Jahren
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung in der Fahrschulüberwachung seit mindestens 6 Jahren
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung in der Fahrschulüberwachung seit mindestens 12 Jahren
Preis (Gewichtung): 0
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 067-198641
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 125/21
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Stadt Coburg, Lkr. Rhön Grabfeld, Lkr. Haßberge, Lkr. Coburg, Lkr. Lichtenfels
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Region: Oberpfalz🏙️
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 56 000 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Oberfranken🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,263
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Ausbildende Person an einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung im Bereich des Güterkraft- und/ oder...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Ausbildende Person an einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung im Bereich des Güterkraft- und/ oder Personenverkehrs mit der Befähigung die Kenntnisbereiche 1, 2, 3 der Anlage 1 zur BKrFQV zu unterrichten, alternativ: Berufserfahrung im Bereich des Berufskraftfahrwesens (sofern nicht bereits als ausbildende Person an einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung im Bereich des Güterkraft- und/ oder Personenverkehrs bepunktet)
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 31,579
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung als Fahrlehrer/in CE und/oder DE
Qualitätskriterium (Gewichtung): 21,053
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung in der Fahrschulüberwachung
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Auftragsvergabe
Titel:
“Regierung der Oberpfalz - Bayernweite Überwachung Ausbildungsstätten für Weiterbildung bzw. beschleunigte Grundqualifikation im Bereich Güterkraft-,...”
Titel
Regierung der Oberpfalz - Bayernweite Überwachung Ausbildungsstätten für Weiterbildung bzw. beschleunigte Grundqualifikation im Bereich Güterkraft-, Personenverkehr im Rahmen des BKrFQG
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Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Erhard Weimer
Postort: Neufahrn
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Freising🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Olaf Großhauser
Postort: Heideck
Region: Roth🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“BvA_Regierung der Oberpfalz - Bayernweite Überwachung der Ausbildungsstätten für die Weiterbildung bzw. beschleunigte Grundqualifikation im Bereich...”
Titel
BvA_Regierung der Oberpfalz - Bayernweite Überwachung der Ausbildungsstätten für die Weiterbildung bzw. beschleunigte Grundqualifikation im Bereich Güterkraft-, Personenverkehr im Rahmen des BKrFQG
125/21
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 560 000 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kraftverkehrsmeister/in Fahrlehrer/in CE und/ oder DE
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Regierung der Oberpfalz - Bayernweite Überwachung der Ausbildungsstätten für die Weiterbildung bzw. beschleunigte Grundqualifikation im Bereich Güterkraft-,...”
Titel
Regierung der Oberpfalz - Bayernweite Überwachung der Ausbildungsstätten für die Weiterbildung bzw. beschleunigte Grundqualifikation im Bereich Güterkraft-, Personenverkehr im Rahmen des BKrFQG
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Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Thomas Bauer
Postort: Rottendorf
Region: Würzburg, Landkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
Los-Identifikationsnummer: 2
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 5
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Andreas Scheuch
Postort: Kemnath - Waldeck
Region: Tirschenreuth🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 6
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Oliver Strohschein
Postort: Bamberg
Region: Bamberg, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 7
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-17 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Arno Schulze
Postort: Rednitzhembach
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
6️⃣
Los-Identifikationsnummer: 8
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-14 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Thomas Fister
Postort: Weißenburg
Region: Weißenburg-Gunzenhausen🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
7️⃣
Los-Identifikationsnummer: 9
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-04 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Thomas Liesenberg
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
8️⃣
Los-Identifikationsnummer: 10
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-11 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hubert Anderl
Postort: Chamerau
Region: Cham🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
9️⃣
Los-Identifikationsnummer: 11
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
1️⃣0️⃣
Los-Identifikationsnummer: 12
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Markus Putz
Postort: Freyung
Region: Freyung-Grafenau🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
1️⃣1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 13
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
1️⃣2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 14
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Beate Attenberger-Daffner
Postort: Mauerstetten
Region: Ostallgäu🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
1️⃣3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 15
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Thomas Aufschläger
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
1️⃣4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 16
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
1️⃣5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 17
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-05 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ewald Beuter
Postort: Ichenhausen
Region: Günzburg🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
1️⃣6️⃣
Los-Identifikationsnummer: 18
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Heinz Baumeister
Postort: Holzkirchen
Region: Miesbach🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
1️⃣7️⃣
Los-Identifikationsnummer: 19
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Robert Gewies
Postort: Landshut
Region: Landshut, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
1️⃣8️⃣
Los-Identifikationsnummer: 20
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Peter Kerbe
Postort: Bad Aibling
Region: Rosenheim, Landkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
1️⃣9️⃣
Los-Identifikationsnummer: 21
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Anita Türk
Postort: Samerberg
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
2️⃣0️⃣
Los-Identifikationsnummer: 22
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 28 000 💰