2023-03-30   Regierung der Oberpfalz - Bayernweite Überwachung der Ausbildungsstätten für die Weiterbildung bzw. beschleunigte... (Freistaat Bayern, vertr. d. d. Regierung der Oberpfalz)
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG). . Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen … Ansicht der Beschaffung »
2021-06-18   Regierung der Oberpfalz_Fahrschulüberwachung (Freistaat Bayern, vertr. d. d. Regierung der Oberpfalz)
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.6.2017, BGBl. 2017 I, 2162, i. d. F. v. 15.8.2019 in Verbindung m. § 15 FahrlGDV 2018. Die Regierung der Oberpfalz ist gem. § 16 Abs. 3 Nr. 4 BayZustVVerk zuständig f. die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängen nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). … Ansicht der Beschaffung »