Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Reisebürodienstleistungen als Fulfillment für die Online Booking Engine (OBE) sowie ein First-Level-Support durch den Auftragnehmer für das Dienstreisegeschäft der TK.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reisebürodienstleistungen als Fulfillment zur OBE
Referenznummer: 25-08644
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Reisebürodienstleistungen als Fulfillment für die Online Booking Engine (OBE) sowie ein First-Level-Support durch...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Reisebürodienstleistungen als Fulfillment für die Online Booking Engine (OBE) sowie ein First-Level-Support durch den Auftragnehmer für das Dienstreisegeschäft der TK.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Reisebüros und ähnliche Dienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Fulfillment beinhaltet die operative Durchführung und Abwicklung der Geschäftsreisebuchungen nach Vorgaben des Travel Managements der TK. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Fulfillment beinhaltet die operative Durchführung und Abwicklung der Geschäftsreisebuchungen nach Vorgaben des Travel Managements der TK. Die Reisemittel für die Dienstreisen sollen von den Reisenden grundsätzlich über die Online-Booking-Engine (OBE) gebucht werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-01 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 101
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Link 1 Vergabeunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY6Y9 Link 2 Eignung:...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
“#Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRY6Y9#
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund...”
#Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRY6Y9#
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 dieser Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228949-90📞
Fax: +49 228949-9163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 081-285710 (2026-04-24)