Beschreibung der Beschaffung
Elisabethmarkt: Offenes Verfahren;
1) Baumaßnahme
1.1) Errichtung eines neuen Dauermarktes mit 10 Marktgebäuden mit insgesamt 22 Verkaufseinheiten,
als erdgeschossige (eingeschossige) Bebauung.
2) Gebäudenutzung
2.1) Gebäudenutzung Marktgebäude, Erdgeschoss
Marktgebäude mit Verkaufsständen, sowie Müllräume, Lagerräume und Sanitäranlagen.
2.2) Gebäudenutzung, 1. Untergeschoss
Im 1. Untergeschoss (ca. 60% Flächenanteil des Baugeländes) befinden sich den Verkaufsständen
zugehörige Fahrzeugstellplätze der Händler und Lagerräume der Händler, sowie Sanitärräume und
Technikräume für die Marktstände.
3) Angaben zur Baustelle
3.1) Lage der Baustelle
Elisabethplatz, 80796 München, Flurstück Nr. 4556/24, 4556/27, 4556/28
Die Baumaßnahme befindet sich im Münchner Stadtteil Schwabing-West.
Der Standort grenzt nördlich an die Grünfläche des Elisabethplatzes, östlich an die Nordendstraße,
südlich an das ehemalige Grundstück der Stadtwerke München (Flurnummer 4552) und westlich
an die Arcisstraße an.
Westlich der Grünfläche des Elisabethplatzes ist die Städtische Berufsschule für Fahrzeugtechnik
- Eisenbahn - Fahrbetrieb ansässig.
Der nördliche Rand des Baugrundstücks wird durch einen schützenswerten Baumbestand begrenzt.
Der südliche Rand des Baugrundstücks wird durch die Baustelle für einen Neubau der
Stadtsparkasse München begrenzt.
Aufgrund der innerstädtischer Lage bestehen beengte Baustellenverhältnisse.
Die Baumaßnahme ist räumlich und zeitlich zudem eng mit dem Nachbarbauvorhaben der Stadtsparkasse
München verknüpft. Durch die gleichzeitige Bauausführung muss mit Einschränkungen
und erhöhtem Abstimmungsbedarf gerechnet werden.
3.2) Zufahrt zur Baustelle
Die Anfahrt zur Baumaßnahme und die Materialbedienung der Baustelle erfolgt im Wesentlichen
über die Nordendstraße. In einer unmittelbar nördlich der Zufahrt vorgesehenen Zone besteht die
Möglichkeit, Baustellenfahrzeugen zu be- und entladen.
Die Zufahrtsbreite in die Baustelle beträgt ca. 6,00 m, die Durchgangshöhen ist auf ca, 4,00 m
beschränkt.
Die Zufahrt wird südlich durch die Baustelle auf dem Nachbargrundstück
(Neubau Stadtsparkasse München) begrenzt. Den Abschluss der südlich angrenzenden
Baustelle bildet ein Fassadengerüst. Diesem Umstand ist bei der Einfahrt auf die Baustelle
besondere Aufmerksamkeit zu geben.
3.3) Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Die innere Erschließung der Baustelle von der Nordendstraße aus über die Marktgasse.
Hier besteht in einer ca. 5,50 m breiten Zone die Möglichkeit zum Entladen und gleichzeitigem
Vorbeifahren von Baustellenfahrzeugen.
Die Ausfahrt für Baustellenfahrzeuge ist über die Arcisstraße nach Norden hin möglich.
Für Autokrane und große LKW besteht nur die Möglichkeit, rückwärts über die Nordendstraße
aus der Baustelle hinauszufahren. Die Sicherung der Rückwärtsausfahrten in die Nordendstraße
ist jeweils durch die entsprechende am Bau tätige Firma zu organisieren.
3.4) Freizuhaltende Verkehrsflächen
In der östlich des Baugeländes angrenzenden Zufahrtsstraße (Nordendstraße) sind
Baustelleneinrichtungen lediglich in den dafür ausgewiesenen Flächen zulässig.
Die Marktgasse innerhalb der Baustelle ist von jeglicher Baustelleneinrichtung freizuhalten.
3.5) Transporteinrichtungen und Transportwege
Das Bauvorhaben wird über das Erdgeschoss erschlossen.
Innerhalb des Bauvorhabens erfolgt die vertikale Erschließung über die Treppenhäuser in den
Marktgebäuden 2 und 5 (Erschließungsgebäude)
Bauaufzüge und Hebezeuge werden vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt.
3.6) Baugelände, Sicherung und Umzäunung
Das Baugelände wird durch das Gewerk Baulogistik durch Bauzäune und entsprechende
Bauzauntore abgegrenzt und gesichert.
Bereits bestehende Bauzäune werden dabei bei Bedarf versetzt und ergänzt.
3.7) Maßnahmen zum Schutz von Bäumen und Vegetationsflächen
Maßnahmen zum Schutz des schützenswerten Baumbestandes am nördlichen und westlichen
Rand des Baugrundstücks werden vom Auftraggeber gestellt.
Bereits bestehende Baumschutzzäune werden dabei bei Bedarf durch das Gewerk Baulogistik
versetzt und ergänzt.
3.8) Verschmutzung öffentlicher Verkehrsflächen
Verunreinigungen des Straßenraums, die durch den Auftragnehmer durch Baustellenfahrzeuge,
Baumaschinen und sonstige Gerätschaften verursacht werden, sind vom Auftragnehmer
eigenverantwortlich zu beseitigen.
Insbesondere wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass sich in der Nordendstraße
Trambahngleise befinden, die von Verschmutzungen freizuhalten sind bzw. die bei Verschmutzung
unmittelbar wieder gereinigt werden müssen.
3.9) Lärmschutz
Die Baustelle befindet sich in unmittelbarer Nähe zur am Elisabethplatz ansässigen Berufsschule.
Bei der gesamten Baumaßnahme ist deshalb auf die Nutzer Rücksicht zu nehmen.
Es sind die einschlägigen Lärm- und Emissionsschutzbestimmungen zu beachten und insbesondere
bei lärmintensiven Arbeiten Abstimmung mit dem Nutzer bzgl. Prüfungszeiträumen zu treffen.
3.10) Hindernisse im Baustellenbereich
Die Kronen des schützenswerten Baumbestandes am nördlichen und westlichen Rand des
Baugrundstücks reichen in den Baustellenbereich hinein. Im Bereich der Baukronen dürfen
keine Maschinen zum Einsatz kommen.
Der schützenswerte Bereich unter den Bäumen ist zusätzlich durch einen ortsfesten
Baumschutzzaun gesichert. Im geschützten Bereich darf kein Material gelagert werden.
Dies muss bei Aufstellung und Montage der Marktgebäude und der Baustelleneinrichtung
beachtet werden, damit die Bäume nicht beschädigt werden.
Im Zufahrtsbereich befinden sich nördlich der Marktgasse mehrere Schachtbauwerke,
die teilweise eingehaust (Öffnung Unterflurpresscontainer) sind.
Diese sind bei der Aufstellung und Montage der Marktgebäude zu beachten und vor
Beschädigungen zu schützen.
3.11) Reinigung der Baustelle / Zufahrt und Entsorgung von Bauschutt
Der Auftragnehmer hat eine ordentliche, saubere Baustelle zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer hat seinen gesamten Arbeitsbereich wöchentlich zu beräumen.
Anfallender Schutt, Restmaterial, Verpackungsmaterialien und dgl. sind mindestens
einmal wöchentlich von der Baustelle abzufahren und zu entsorgen.
Die Arbeitsplätze sind täglich zu beräumen und besenrein zu hinterlassen.
4) Baustelleneinrichtung
4.1) Flächen und Räume für Baustelleneinrichtungen
Für Baustelleneinrichtung, Arbeits- und Materiallagerflächen werden vom Auftraggeber
ausgewiesene Flächen in der Nordend-, Arcis- und Agnesstraße zur Verfügung gestellt.
> siehe Baustelleneinrichtungsplan <
4.2) Flächen für Baukräne
Erforderliche Autokräne sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu stellen.
Aufstellorte von Autokränen (max. 30 t) sind im Bereich der ausgewiesenen Fläche im
Bereich der Marktgasse zulässig. Unterhalb der Austellpunkte / Stützenfüße sind
Lastverteilungsplatten mit Abmessungen von mind. 70x70 cm vorzusehen.
Öffentliche Flächen dürfen durch den Baukran lediglich lastfrei überschwenkt werden.
> siehe Baustelleneinrichtungsplan <
5) Bauversorgung
5.1) Baustromversorgung
Die Gebühren für die Beantragung von Baustrom sowie die Verbrauchskosten, bis zur
Gesamtfertigstellung der Baumaßnahme, übernimmt der Auftraggeber.
5.2) Bauwasserversorgung
Die Gebühren für die Beantragung von Bauwasser sowie die Verbrauchskosten, bis zur
Gesamtfertigstellung der Baumaßnahme, übernimmt der Auftraggeber.
6) Bauablauf
6.1) Ausführung : Trockenbauarbeiten
Beginn Ausbauphase 1 : voraussichtlich KW 36 / 2023
Dauer : 4 Wochen
Beginn Ausbauphase 2 : voraussichtlich KW 49 / 2023
Dauer : 17 Wochen
6.2) Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Mit der zeitgleichen Ausführung von Arbeiten durch andere Unternehmer muss während
der gesamten Bauzeit gerechnet werden.
7) Gebäudedaten
Gebäudekote : +/- 0,00 m entspricht 512,22 m üNHN2016
Bemessungswasserstand HW : 508,57 m üNHN2016 - 508,77 m üNHN2016
7.1) Gebäudedaten Marktgebäude 1, 3, 4, und 6 bis 10
Gebäudemaße :
Marktgebäude 1 : Länge x Breite : ca. 10,20 m x 13,00 m
Marktgebäude 3 : Länge x Breite : ca. 12,50 m x 9,10 m
Marktgebäude 4 : Länge x Breite : ca. 9,05 m x 11,20 m
Marktgebäude 6 : Länge x Breite : ca. 8,20 m x 14,60 m
Marktgebäude 7 : Länge x Breite : ca. 14,00 m x 7,30 m
Marktgebäude 8 : Länge x Breite : ca. 13,25 m x 7,70 m
Marktgebäude 9 : Länge x Breite : ca. 11,40 m x 11,10 m
Marktgebäude 10 : Länge x Breite : ca. 14,80 m x 6,80 m
Gebäudehöhen :
Decke über Erdgeschoss : ca. 3,30 m über OK FFB EG
Traufhöhe : ca. 3,45 m über OK FFB EG
Firsthöhe : ca. 4,30 m - 4,60 m über OK FFB EG
7.2) Gebäudedaten Marktgebäude 2 und 5 (Erschließungsgebäude)
Gebäudemaße :
Marktgebäude 2 : Länge x Breite : ca. 14,50 m x 17,60 m
Marktgebäude 5 : Länge x Breite : ca. 13,50 m x 18,45 m
Gebäudehöhen :
Decke über Erdgeschoss : ca. 3,30 m über OK FFB EG
OK Attika : ca. 4,80 m - 4,90 m über OK FFB EG
7.3) Gebäudedaten 1. Untergeschoss
Geschosshöhen :
1. Untergeschoss : im Mittel ca. 4,75 m - 5,00 m (Decke über 2.UG und 1.UG im Gefälle)
7.4) Gebäudedaten Neubau der Stadtsparkasse München
Gebäudehöhe : ca. 24,00 m - 25,00 m über Geländeniveau EG
8) Gebäudekonstruktion (siehe hierzu Leistungsverzeichnis)