Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
D.2.pdf (Unternehmensangaben und Eigenerklärungen)
Abschnitt II:
Eigenerklärungen des Bieters/Bevollmächtigten der
Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im
Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung (II.1),
Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen
(II.2), sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen (II.3),
Insolvenz (II.4), anderen schweren beruflichen Verfehlungen
(II.5), wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen (II.6),
Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten (II.7), Auskünften
und Informationen (II.8);
II.12: Zusicherung des Bieters/Bevollmächtigten der BG, dass
eine gemäß §§ 176 I, 178 SGB III erforderliche
Trägerzulassung für sie fachbereichsbezogen vorliegt. Die
Regelungen zur Zulassung gelten nicht für die originär im SGB
II geregelten Leistungen (§ 16c bis § 16i SGB II), soweit dies
nicht anders bestimmt wurde (§ 16h IV SGB II).
Verpflichtung, auf Anforderung der Vergabestelle eine Kopie
des entsprechenden Zertifikats nebst aktueller Anlage gemäß §
5 VI AZAV vorzulegen. Außerdem ist zu erklären, dass sie über
eine ortsbezogene Trägerzulassung erforderlichenfalls
spätestens zum Maßnahmebeginn verfügen werden.
Abschnitt III: Angaben zu ggf. einschlägigem Ausschlussgrund
und etwaigen Maßnahmen zur Selbstreinigung.
Abschnitt IV: Bestätigung durch jedes weitere Mitglied der
Bietergemeinschaft (BG), dass die Erklärungen entsprechend
den Abschnitten II, III (soweit notwendig) und V sowie die
sonstigen von ihm verlangten Erklärungen in den anderen
Dateien zur Angebotsabgabe (inkl. der hier aufgelisteten)
jeweils abgegeben werden.
Abschnitt V: Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der
Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits
feststehenden Unterauftragnehmer; Verpflichtungserklärung,
dass die vorgesehenen Unternehmen dem Bieter/der BG
gegenüber gleichlautende schriftliche Erklärungen nach dem
Abschnitt II (mit Ausnahme der Erklärungen in II.7 und II.12)
und -soweit notwendig- nach dem Abschnitt III dieser Datei
abgeben. Verpflichtung im Rahmen der Eignungsleihe, eine
Kapazitätsbestätigung des sich verpflichtenden Unternehmens
einzuholen; Erklärung, dass die vorstehenden Erklärungen
vorliegen und kein für eine Unterbeauftragung/Eignungsleihe
vorgesehenes Unternehmen darin das Vorliegen von
Ausschlussgründen bejaht hat. Falls nicht, verlangt die
Vergabestelle die Übersendung der abgegebenen Erklärungen,
wenn das Angebot in die engere Wahl kommt.
D.2.1.pdf (Erklärung zur Einhaltung zwingender
Arbeitsbedingungen und Registerabfrage)
Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € fordert die
Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die
den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO
und/oder aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des
Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit der
Datei D.2.1.pdf die benötigten Angaben zu übermitteln.
D.2.2.pdf (Erklärung zur Ethikklausel)
Personalbezogene Eigenerklärung zu etwaigen
Beratungstätigkeiten für die BA in den 18 Monaten vor dieser
Bekanntmachung; kein Vertragsschluss, wenn die angebotene
Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt
der Beratung war.
Ein Vertrag ist ausgeschlossen, sofern die genannten Kriterien
innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor der
Veröffentlichung der Vergabemaßnahme vorgelegen haben,
unabhängig davon, ob die angebotene Leistung demselben
Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war oder
nicht.
Zum Nachweis einer Tätigkeit als Mitglied/Mitarbeiterin oder
Mitarbeiter eines Unternehmens, in deren Auftrag die Person
die BA beraten hat/ausführend tätig wurde, ist eine verbindliche
Erklärung dieses Unternehmens über den Sachverhalt
beizulegen.
D.3.pdf (Erklärung zu Referenzleistungen)
Angabe geeigneter Referenzen über ausgeführte Aufträge des
Bieters, von Mitgliedern der BG und/oder
Unterauftragnehmern.
Nachweis erbracht, wenn die zu vergebende Leistung oder eine
vergleichbare Leistung (Beispiele in A.3 der Allgemeinen
Hinweise) innerhalb der letzten 3 Jahre (berechnet vom Tag, an
dem die Angebotsfrist endet) ausgeführt wurde.
Aufstellung der Referenzleistungen in Form einer Liste mit
Angabe des Auftragnehmers, der erbrachten Leistung, von
Durchführungszeit und -ort, Teilnehmerkapazitäten, des
Auftraggebers mit Ansprechpartner inkl. Telefonnr..
D.5.pdf (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/
576) Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576
verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende
Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben
bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder
Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische
Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche
oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
deren Anteile zu über 50 %unmittelbar oder mittelbar von einer
der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten
werden, oder c) natürliche oder juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf
Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten
Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 %
des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten
oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien
über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen
werden.