Die Leistungen umfassen die Durchführung und Auswertung von Niederschlags- und Abflussmessungen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft sowie von Druck- und Durchflussmessungen in Abwasserdruckleitungen und Pumpwerken, inkl. der Bereitstellung und Installation von Datenloggern, Druckmesssonden, Durchflussmessgeräten, Wasserstandmessgeräten und Regenschiebern. Durchführung und Auswertung hydraulischer Kanalnetzberechnungen, Berechnung von instationären Druckleitungsregimen im Verbund und sonstige Berechnungen, inkl. Modellaufbau und Kalibrierung sowie die Bewertung von Pumpwerken inkl. der Erstellung von Pumpenkennlinien. Erstellung von Dokumentationen und hydraulischer Gutachten inkl. Modell- und Datenübergabe. Führendes System auf AG-Seite ist Hystem-Extran. Die Kompatibilität und der Nachweis der Lauffähigkeit bei alternativen Softwareprogrammen muss gewährleistet sein.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV Hydraulik, hydraulische Berechnungen
Referenznummer: 261016_EWP_AS_001
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen umfassen die Durchführung und Auswertung von Niederschlags- und Abflussmessungen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft sowie von Druck- und Durchflussmessungen in Abwasserdruckleitungen und Pumpwerken, inkl. der Bereitstellung und Installation von Datenloggern, Druckmesssonden, Durchflussmessgeräten, Wasserstandmessgeräten und Regenschiebern. Durchführung und Auswertung hydraulischer Kanalnetzberechnungen, Berechnung von instationären Druckleitungsregimen im Verbund und sonstige Berechnungen, inkl. Modellaufbau und Kalibrierung sowie die Bewertung von Pumpwerken inkl. der Erstellung von Pumpenkennlinien. Erstellung von Dokumentationen und hydraulischer Gutachten inkl. Modell- und Datenübergabe. Führendes System auf AG-Seite ist Hystem-Extran. Die Kompatibilität und der Nachweis der Lauffähigkeit bei alternativen Softwareprogrammen muss gewährleistet sein.
Die Leistungen umfassen die Durchführung und Auswertung von Niederschlags- und Abflussmessungen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft sowie von Druck- und Durchflussmessungen in Abwasserdruckleitungen und Pumpwerken, inkl. der Bereitstellung und Installation von Datenloggern, Druckmesssonden, Durchflussmessgeräten, Wasserstandmessgeräten und Regenschiebern. Durchführung und Auswertung hydraulischer Kanalnetzberechnungen, Berechnung von instationären Druckleitungsregimen im Verbund und sonstige Berechnungen, inkl. Modellaufbau und Kalibrierung sowie die Bewertung von Pumpwerken inkl. der Erstellung von Pumpenkennlinien. Erstellung von Dokumentationen und hydraulischer Gutachten inkl. Modell- und Datenübergabe. Führendes System auf AG-Seite ist Hystem-Extran. Die Kompatibilität und der Nachweis der Lauffähigkeit bei alternativen Softwareprogrammen muss gewährleistet sein.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im technischen Bereich📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 400 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 261016_EWP_AS_001
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über 24 Monate Laufzeit mit 2 Rahmenvertragspartnern. Abrufregelung (1) Sofern für ein Medium mehrere Rahmenverträge abgeschlossen wurden, erfolgen die Abrufe von Einzelaufträgen nach den nachstehenden objektiven und nichtdiskriminierenden Regeln. (2) Die Abrufe erfolgen grundsätzlich in der Reihenfolge des Zuschlagsergebnisses der zugrunde liegenden Rahmenvertragsausschreibung. Der Auftraggeber richtet den Abruf zunächst an denjenigen Auftragnehmer, dessen Angebot im Rahmen der Zuschlagswertung als wirtschaftlichstes Angebot gewertet wurde. Ist dieser Auftragnehmer zur Ausführung des konkret vorgesehenen Einzelauftrags innerhalb der vom Auftraggeber festgelegten Ausführungsfrist nicht in der Lage, wird der Abruf an den jeweils nächstplatzierten Rahmenvertragspartner gerichtet. (3) Ein Auftragnehmer gilt als zur Ausführung eines Einzelauftrags nicht in der Lage, wenn ihm zum Zeitpunkt des vorgesehenen Ausführungsbeginns bereits zwei Einzelaufträge aus Rahmenverträgen des Auftraggebers übertragen wurden, deren vertraglich vereinbarte Ausführungszeiträume sich mit dem vorgesehenen Ausführungszeitraum des neuen Einzelauftrags kalendertäglich überschneiden. (4) Eine Überschneidung liegt vor, wenn sich die vertraglich vereinbarten Ausführungszeiträume von Einzelaufträgen um mindestens einen Kalendertag überschneiden. Maßgeblich sind ausschließlich die im jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bauzeiten. (5) Der Auftraggeber ist berechtigt, vor Erteilung eines Einzelauftrags eine verbindliche Bestätigung des jeweils angefragten Auftragnehmers einzuholen, dass die vertraglich festgelegten Ausführungsfristen eingehalten werden können. Gibt der Auftragnehmer innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist keine entsprechende Bestätigung ab oder erklärt er, die Leistung nicht innerhalb der vorgesehenen Ausführungsfrist erbringen zu können, gilt dies als fehlende Leistungsfähigkeit im Sinne von Absatz 2. (6) Die Regelungen dieses Paragrafen gelten für alle Rahmenvertragspartner gleichermaßen. Ermessensentscheidungen des Auftraggebers bei der Auswahl des Auftragnehmers für einen Abruf sind ausgeschlossen.
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über 24 Monate Laufzeit mit 2 Rahmenvertragspartnern. Abrufregelung (1) Sofern für ein Medium mehrere Rahmenverträge abgeschlossen wurden, erfolgen die Abrufe von Einzelaufträgen nach den nachstehenden objektiven und nichtdiskriminierenden Regeln. (2) Die Abrufe erfolgen grundsätzlich in der Reihenfolge des Zuschlagsergebnisses der zugrunde liegenden Rahmenvertragsausschreibung. Der Auftraggeber richtet den Abruf zunächst an denjenigen Auftragnehmer, dessen Angebot im Rahmen der Zuschlagswertung als wirtschaftlichstes Angebot gewertet wurde. Ist dieser Auftragnehmer zur Ausführung des konkret vorgesehenen Einzelauftrags innerhalb der vom Auftraggeber festgelegten Ausführungsfrist nicht in der Lage, wird der Abruf an den jeweils nächstplatzierten Rahmenvertragspartner gerichtet. (3) Ein Auftragnehmer gilt als zur Ausführung eines Einzelauftrags nicht in der Lage, wenn ihm zum Zeitpunkt des vorgesehenen Ausführungsbeginns bereits zwei Einzelaufträge aus Rahmenverträgen des Auftraggebers übertragen wurden, deren vertraglich vereinbarte Ausführungszeiträume sich mit dem vorgesehenen Ausführungszeitraum des neuen Einzelauftrags kalendertäglich überschneiden. (4) Eine Überschneidung liegt vor, wenn sich die vertraglich vereinbarten Ausführungszeiträume von Einzelaufträgen um mindestens einen Kalendertag überschneiden. Maßgeblich sind ausschließlich die im jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bauzeiten. (5) Der Auftraggeber ist berechtigt, vor Erteilung eines Einzelauftrags eine verbindliche Bestätigung des jeweils angefragten Auftragnehmers einzuholen, dass die vertraglich festgelegten Ausführungsfristen eingehalten werden können. Gibt der Auftragnehmer innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist keine entsprechende Bestätigung ab oder erklärt er, die Leistung nicht innerhalb der vorgesehenen Ausführungsfrist erbringen zu können, gilt dies als fehlende Leistungsfähigkeit im Sinne von Absatz 2. (6) Die Regelungen dieses Paragrafen gelten für alle Rahmenvertragspartner gleichermaßen. Ermessensentscheidungen des Auftraggebers bei der Auswahl des Auftragnehmers für einen Abruf sind ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
In den Vergabeunterlagen sind auch Formulare für den Einsatz von Sub- bzw. Nachunternehmer vorhanden. Diese sind nur auszufüllen, soweit Leistungen oder Teilleistungen durch Nachunternehmer ausgeführt werden. Erfolgt die Ausführung komplett in Eigenleistung, müssen die Formulare nicht eingereicht werden.
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
In den Vergabeunterlagen sind auch Formulare für den Einsatz von Sub- bzw. Nachunternehmer vorhanden. Diese sind nur auszufüllen, soweit Leistungen oder Teilleistungen durch Nachunternehmer ausgeführt werden. Erfolgt die Ausführung komplett in Eigenleistung, müssen die Formulare nicht eingereicht werden.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: inkl. 20 km um das Stadtgebiet der Stadt Potsdam
Postanschrift: Einzugsgebiet von EWP
Postleitzahl: 14480
Stadt: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 2 Jahre
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Es besteht die Option den Rahmenvertrag um 12 Monate zu verlängern, soweit das nach den Vergaberegeln festgelegte Zielvolumen noch nicht erreicht ist.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Entsprechend der Bewertungsmatrix wird die Bewertung über das Kriterium Preis und Qualität der Leistungserbringung durchgeführt. In Auswertung aller Kriterien der Bewertungsmatrix ergibt sich dann eine Rangfolge. Diese entscheidet über den Zuschlag.
Entsprechend der Bewertungsmatrix wird die Bewertung über das Kriterium Preis und Qualität der Leistungserbringung durchgeführt. In Auswertung aller Kriterien der Bewertungsmatrix ergibt sich dann eine Rangfolge. Diese entscheidet über den Zuschlag.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-30 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-30 12:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Öffnung der Angebote über Vergabemarktplatz Land Brandenburg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Ausschreibung wird zum angegebenen Submissions- oder Öffnungstermin durch 2 berechtigte Mitarbeiter des Einkaufs geöffnet.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Wochen Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-11-30 12:05:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Öffnung der Angebote über Vergabemarktplatz Land Brandenburg
Zusätzliche Informationen:
Die Ausschreibung wird zum angegebenen Submissions- oder Öffnungstermin durch 2 berechtigte Mitarbeiter des Einkaufs geöffnet.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-20 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen liegt im Ermessensspielraum der Vergabestelle der EWP.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignung wird im Rahmen der einzureichenden Unterlagen zum Bewertungskriterium 1 und 2 geprüft.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Die Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben, - in der alle Mitglieder mit Namen und Adressen benannt sind, - in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist, - wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und für den Fall der Auftragserteilung bei der Vertragsdurchführung rechtsverbindlich vertritt, - mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Die Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben, - in der alle Mitglieder mit Namen und Adressen benannt sind, - in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist, - wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und für den Fall der Auftragserteilung bei der Vertragsdurchführung rechtsverbindlich vertritt, - mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 17 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YAAH3WL#
Bieterfragen sind bis eine Woche vor Angebotsfrist einzureichen, um eine fristgerechte Beantwortung noch gewährleisten zu können.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-29+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 212-756728 (2026-10-29)