Auftragsbekanntmachung (2026-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Salzlandkreis, Errichtung ein Fußgänger- und Fahrradbrücke über die Saale bei Groß Rosenburg
Referenznummer: 0020/2026
Kurze Beschreibung:
“Errichtung einer Fußgänger- und Fahrradbrücke”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Fußgängerbrücken📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschreibung des Bauvorhabens - Neubau Radwegbrücke Groß Rosenburg
Der Salzlandkreis plant den Neubau einer Geh- und Radwegbrücke über die Saale westlich...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung des Bauvorhabens - Neubau Radwegbrücke Groß Rosenburg
Der Salzlandkreis plant den Neubau einer Geh- und Radwegbrücke über die Saale westlich der Fähre
Groß Rosenburg, um eine ganzjährig nutzbare, hochwassersichere Querung zu schaffen und die
regionale Radverkehrsinfrastruktur nachhaltig zu stärken. Das Vorhaben wird im Rahmen der
Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert und umfasst neben der Brücke auch den Bau beidseitiger
Rampen sowie zweier Fahrradservicestationen an den Bahnhöfen Gnadau und Sachsendorf.
Die Saale weist im Bereich der Querung eine Breite von ca. 55 m und eine lichte Höhe von
mindestens 5,25 m über dem höchsten schiffbaren Wasserstand (HSW 53,79 m DHHN) auf. Die lichte
Weite zwischen den Widerlagern beträgt 274,50 m. Die Vorzugsvariante ist eine vierfeldrige
Fachwerkbrücke mit drei Zwischenpfeilern und gerader Linienführung. Die Stützweiten betragen
45,85 / 91,70 / 91,70 / 45,85 m. Das Haupttragwerk besteht aus zwei parallelgurtigen
Strebenfachwerken aus warmgefertigten Rechteckhohlprofilen (Stahl S355 J2H). Die Gesamthöhe der
Konstruktion beträgt ca. 3,90 m, die nutzbare Breite zwischen den Geländern 3,00 m.
Die Gründung erfolgt flach auf mitteldicht bis dicht gelagerten Kiessanden. Die Pfeiler werden in
wasserdichten Spundwandkästen mit Unterwasserbetonsohle hergestellt. Die Widerlager sind als
schiefwinklige Kastenwiderlager mit Schrägflügeln ausgebildet. Der Überbau erhält eine orthotrope
Fahrbahnplatte mit reaktionsharzgebundenem Dünnbelag. Die Entwässerung erfolgt über eine
Freifallentwässerung mit Strahlverteilern, deren Austritte nicht über der Fahrrinne liegen dürfen.
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Zusätzliche Informationen:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber...”
Zusätzliche Informationen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
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Ort der Leistung: Salzlandkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2028-11-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Salzlandkreis
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“digital”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen vorzuweisen:
-
gültiges Schweißzertifikat und eine
-
gültige Bescheinigung über die werkseigene...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen vorzuweisen:
-
gültiges Schweißzertifikat und eine
-
gültige Bescheinigung über die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3.
-
Die Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO 14731 verfügen und diese nachweisen können.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“2 Referenzen mit dem Angebot entsprechend der Vorgaben aus den Ausschreibungsunterlagen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“gemäß FB 124”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis mit dem Angebot”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: 03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529📞
Fax: +49 03455141115 📠
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 062-218525 (2026-03-27)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-30) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-08 10:00:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Änderung des Submissionstermin auf den 08.05.2026, 10:00 Uhr.”
Quelle: OJS 2026/S 085-301857 (2026-04-30)