Das technische Inbetriebnahmemanagement und technische Monitoring umfasst freiberufliche Leistungen zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, effizienten und planungskonformen Funktion technischer Anlagen der zu sanierenden "Alten Männeranstalt" der JVA Wittlich. Das Inbetriebnahmemanagement strukturiert und koordiniert den gesamten Inbetriebnahmeprozess zwischen den haustechnischen wie auch sicherheitstechnischen Anlagen, erstellt Prüf- und Funktionslisten, begleitet gewerkeübergreifende Funktionsprüfungen, dokumentiert Ergebnisse und stellt sicher, dass alle Systeme vor der Übergabe an den Betrieb ordnungsgemäß funktionieren. Das technische Monitoring ergänzt diesen Prozess durch die Definition von Mess- und Monitoringkonzepten, die Erfassung und Analyse von Betriebsdaten, den Abgleich von Ist- und Sollwerten sowie die Identifikation und Begleitung von Optimierungsmaßnahmen im laufenden Betrieb. Beide Leistungen dienen gemeinsam dazu, die Anlageneffizienz transparent zu bewerten, Mängel frühzeitig zu erkennen und die Energie- und Betriebsqualität nachhaltig zu sichern. Weiter ist die Durchführung dieser freiberuflichen Dienstleistungen eine Anforderung zum Nachweis für eine BNB gemäße Bauausführung (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen). Technisches Inbetriebnahmemanagment (TIBM): Das Leistungsbild Technisches Inbetriebnahmemanagement (TIBM) gem. Anlage 1a zum Vertrag ist aus der AMEV Empfehlung "Inbetriebnahmemangement" (Nr. 170) - Stand 16.10.2023 übernom-men, dass auch Grundlage der Angebotskalkulation und der Leistungsbeschreibung ist. Das Leistungsbild orientiert sich an der Struktur der RLBau und HOAI. Beauftrag werden die Leis-tungen in zwei Beauftragungsstufen. Die Grundleitungen sind im Angebotsblatt aufgeführt. Zu den optionalen Leistungen gehört die Erstellung eines Nutzerhandbuches. Technisches Monitoring: Das Leistungsbild Technisches Monitoring (TMon) gem. Anlage 1b zum Vertrag ist aus der AMEV Empfehlung "Technisches Monitoring 2020 - Technisches Monitoring als Instrument zur Qualitätssi-cherung" (Nr. 158) übernommen, die auch Grundlage der Angebotskalkulation und Leistungsbe-schreibung ist. Sofern es Überschneidungen mit dem Leistungsbild "Technisches Inbetriebnahmemanagement" (TIBM) der AMEV "Inbetriebnahmemangement" (Nr. 170) - Stand 16.10.2023 gibt, sind die nachfolgend beschriebenen Leistungen nur als ergänzende Leistungen zur Unterstützung des TIBM zu verstehen. Die Grundleitungen sind im Angebotsblatt aufgeführt. Zu den besonderen Leistungen gehört die Unterstützung bei der Erstellung eines Inbetriebnahmeplans, Entwicklung eines Konzepts zur späteren Übergabe der erlangten Daten und Informationen an den Betreiber. Prüfung der Entwurfsplanung des Generalplaners (LPH3) auf Vollständigkeit in Bezug zum TMON, Begleitung der Probe-betriebe und Leistungstest, Unterstützung des Betreibers zur Optimierung des Anlagenbetriebs.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung alte Männeranstalt (SAM) - Technisches Inbetriebnahmemanagement und technisches Monitoring
Referenznummer: 25D0462
Kurze Beschreibung:
Das technische Inbetriebnahmemanagement und technische Monitoring umfasst freiberufliche Leistungen zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, effizienten und planungskonformen Funktion technischer Anlagen der zu sanierenden "Alten Männeranstalt" der JVA Wittlich. Das Inbetriebnahmemanagement strukturiert und koordiniert den gesamten Inbetriebnahmeprozess zwischen den haustechnischen wie auch sicherheitstechnischen Anlagen, erstellt Prüf- und Funktionslisten, begleitet gewerkeübergreifende Funktionsprüfungen, dokumentiert Ergebnisse und stellt sicher, dass alle Systeme vor der Übergabe an den Betrieb ordnungsgemäß funktionieren. Das technische Monitoring ergänzt diesen Prozess durch die Definition von Mess- und Monitoringkonzepten, die Erfassung und Analyse von Betriebsdaten, den Abgleich von Ist- und Sollwerten sowie die Identifikation und Begleitung von Optimierungsmaßnahmen im laufenden Betrieb. Beide Leistungen dienen gemeinsam dazu, die Anlageneffizienz transparent zu bewerten, Mängel frühzeitig zu erkennen und die Energie- und Betriebsqualität nachhaltig zu sichern. Weiter ist die Durchführung dieser freiberuflichen Dienstleistungen eine Anforderung zum Nachweis für eine BNB gemäße Bauausführung (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen). Technisches Inbetriebnahmemanagment (TIBM): Das Leistungsbild Technisches Inbetriebnahmemanagement (TIBM) gem. Anlage 1a zum Vertrag ist aus der AMEV Empfehlung "Inbetriebnahmemangement" (Nr. 170) - Stand 16.10.2023 übernom-men, dass auch Grundlage der Angebotskalkulation und der Leistungsbeschreibung ist. Das Leistungsbild orientiert sich an der Struktur der RLBau und HOAI. Beauftrag werden die Leis-tungen in zwei Beauftragungsstufen. Die Grundleitungen sind im Angebotsblatt aufgeführt. Zu den optionalen Leistungen gehört die Erstellung eines Nutzerhandbuches. Technisches Monitoring: Das Leistungsbild Technisches Monitoring (TMon) gem. Anlage 1b zum Vertrag ist aus der AMEV Empfehlung "Technisches Monitoring 2020 - Technisches Monitoring als Instrument zur Qualitätssi-cherung" (Nr. 158) übernommen, die auch Grundlage der Angebotskalkulation und Leistungsbe-schreibung ist. Sofern es Überschneidungen mit dem Leistungsbild "Technisches Inbetriebnahmemanagement" (TIBM) der AMEV "Inbetriebnahmemangement" (Nr. 170) - Stand 16.10.2023 gibt, sind die nachfolgend beschriebenen Leistungen nur als ergänzende Leistungen zur Unterstützung des TIBM zu verstehen. Die Grundleitungen sind im Angebotsblatt aufgeführt. Zu den besonderen Leistungen gehört die Unterstützung bei der Erstellung eines Inbetriebnahmeplans, Entwicklung eines Konzepts zur späteren Übergabe der erlangten Daten und Informationen an den Betreiber. Prüfung der Entwurfsplanung des Generalplaners (LPH3) auf Vollständigkeit in Bezug zum TMON, Begleitung der Probe-betriebe und Leistungstest, Unterstützung des Betreibers zur Optimierung des Anlagenbetriebs.
Das technische Inbetriebnahmemanagement und technische Monitoring umfasst freiberufliche Leistungen zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, effizienten und planungskonformen Funktion technischer Anlagen der zu sanierenden "Alten Männeranstalt" der JVA Wittlich. Das Inbetriebnahmemanagement strukturiert und koordiniert den gesamten Inbetriebnahmeprozess zwischen den haustechnischen wie auch sicherheitstechnischen Anlagen, erstellt Prüf- und Funktionslisten, begleitet gewerkeübergreifende Funktionsprüfungen, dokumentiert Ergebnisse und stellt sicher, dass alle Systeme vor der Übergabe an den Betrieb ordnungsgemäß funktionieren. Das technische Monitoring ergänzt diesen Prozess durch die Definition von Mess- und Monitoringkonzepten, die Erfassung und Analyse von Betriebsdaten, den Abgleich von Ist- und Sollwerten sowie die Identifikation und Begleitung von Optimierungsmaßnahmen im laufenden Betrieb. Beide Leistungen dienen gemeinsam dazu, die Anlageneffizienz transparent zu bewerten, Mängel frühzeitig zu erkennen und die Energie- und Betriebsqualität nachhaltig zu sichern. Weiter ist die Durchführung dieser freiberuflichen Dienstleistungen eine Anforderung zum Nachweis für eine BNB gemäße Bauausführung (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen). Technisches Inbetriebnahmemanagment (TIBM): Das Leistungsbild Technisches Inbetriebnahmemanagement (TIBM) gem. Anlage 1a zum Vertrag ist aus der AMEV Empfehlung "Inbetriebnahmemangement" (Nr. 170) - Stand 16.10.2023 übernom-men, dass auch Grundlage der Angebotskalkulation und der Leistungsbeschreibung ist. Das Leistungsbild orientiert sich an der Struktur der RLBau und HOAI. Beauftrag werden die Leis-tungen in zwei Beauftragungsstufen. Die Grundleitungen sind im Angebotsblatt aufgeführt. Zu den optionalen Leistungen gehört die Erstellung eines Nutzerhandbuches. Technisches Monitoring: Das Leistungsbild Technisches Monitoring (TMon) gem. Anlage 1b zum Vertrag ist aus der AMEV Empfehlung "Technisches Monitoring 2020 - Technisches Monitoring als Instrument zur Qualitätssi-cherung" (Nr. 158) übernommen, die auch Grundlage der Angebotskalkulation und Leistungsbe-schreibung ist. Sofern es Überschneidungen mit dem Leistungsbild "Technisches Inbetriebnahmemanagement" (TIBM) der AMEV "Inbetriebnahmemangement" (Nr. 170) - Stand 16.10.2023 gibt, sind die nachfolgend beschriebenen Leistungen nur als ergänzende Leistungen zur Unterstützung des TIBM zu verstehen. Die Grundleitungen sind im Angebotsblatt aufgeführt. Zu den besonderen Leistungen gehört die Unterstützung bei der Erstellung eines Inbetriebnahmeplans, Entwicklung eines Konzepts zur späteren Übergabe der erlangten Daten und Informationen an den Betreiber. Prüfung der Entwurfsplanung des Generalplaners (LPH3) auf Vollständigkeit in Bezug zum TMON, Begleitung der Probe-betriebe und Leistungstest, Unterstützung des Betreibers zur Optimierung des Anlagenbetriebs.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bauabnahme📦 Beschreibung
Interne Kennung: 25D0462
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine denkmalgeschützte Haftanstalt mit dem Baujahr um 1900. Im Zuge der Fertigstellung eines Neubaus 2010 auf dem Gelände der JVA Wittlich wurde die-ses Gebäude außer Betrieb genommen. Aufgrund des mittlerweile gestiegenen Bedarfs an Haftplät-zen, soll das Gebäude wieder saniert und revitalisiert werden. Das Technische Inbetriebnahmemanagement und das technische Monitoring begleiten die haustechnischen und sicherheitstechnischen Anlagen der Gebäude 01 (Alte Männeranstalt, Bestandsbau), 02 (Neues Pfortengebäude, teilweise Neubau) und 04 (Neues Besucherzentrum, Neubau) durch alle Projektphasen von LPH 3 bis LPH 9. Die Baukosten belaufen sich aktuell auf circa. (Stand 04.09.2025): Alte Männeranstalt 01 - 60,00 Mio EUR Pfortengebäude 02 - 1,94 Mio EUR Besucherzentrum 04 - 9,80 Mio EUR Die Gebäude befinden sich aktuell innerhalb des ummauerten Sicherheitsbereiches. Um einen unproblematischen Zugang zur Baustelle zu gewährleisten, wird das Baufeld durch Errichtung einer zusätzlichen Mauer vom Rest der Liegenschaft getrennt und aus dem Sicherheitsbereich heraus genommen. Nach Abtrennen des Baufeldes werden Gebäude 01, 02 und 04 von Schadstoffen befreit. Die Schadtstoffsanierung soll 2028 abgeschlossen sein. Im Anschluss folgt die durch den Generalplaner geplaten Wiederherstellung des Gebäude 01, Abriss und Neubau des Besucherzentrums Gebäude 04 und Erweiterung der Pforte Gebäde 02 durch einen Neubautrakt. Das Inbetriebnahmemanagement stellt über den gesamten Planungs? und Bauprozess hinweg sicher, dass alle technischen Systeme funktionsfähig, abgestimmt und prüfbar errichtet werden. Es umfasst die Erstellung eines Inbetriebnahmekonzepts, die gewerkeübergreifende Koordination, die Begleitung der Funktions? und Leistungsprüfungen sowie das Mängel? und Dokumentationsmanagement bis zur geplanten Inbetriebnahme im März 2032. Anschließend übernimmt das technische Monitoring für weitere 24 Monate die systematische Erfassung, Analyse und Bewertung der Betriebsdaten, insbesondere der Wasser?, Wärme? und Stromverbräuche. Ziel ist die Überprüfung der energetischen Zielwerte, die Identifikation von Optimierungspotenzialen und die Sicherstellung eines effizienten, stabilen Anlagenbetriebs im realen Nutzungsalltag. Der Baubeginn ist für Juni 2028 geplant. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für Mai 2032 geplant. Die Inbetriebnahmephase beginnt überlappend ab April 2030. Das Monitoring erfolgt nach Fertigstellung und Übergabe und erstereckt sich über mindestens 24 Monate bis ins Jahr 2034.
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine denkmalgeschützte Haftanstalt mit dem Baujahr um 1900. Im Zuge der Fertigstellung eines Neubaus 2010 auf dem Gelände der JVA Wittlich wurde die-ses Gebäude außer Betrieb genommen. Aufgrund des mittlerweile gestiegenen Bedarfs an Haftplät-zen, soll das Gebäude wieder saniert und revitalisiert werden. Das Technische Inbetriebnahmemanagement und das technische Monitoring begleiten die haustechnischen und sicherheitstechnischen Anlagen der Gebäude 01 (Alte Männeranstalt, Bestandsbau), 02 (Neues Pfortengebäude, teilweise Neubau) und 04 (Neues Besucherzentrum, Neubau) durch alle Projektphasen von LPH 3 bis LPH 9. Die Baukosten belaufen sich aktuell auf circa. (Stand 04.09.2025): Alte Männeranstalt 01 - 60,00 Mio EUR Pfortengebäude 02 - 1,94 Mio EUR Besucherzentrum 04 - 9,80 Mio EUR Die Gebäude befinden sich aktuell innerhalb des ummauerten Sicherheitsbereiches. Um einen unproblematischen Zugang zur Baustelle zu gewährleisten, wird das Baufeld durch Errichtung einer zusätzlichen Mauer vom Rest der Liegenschaft getrennt und aus dem Sicherheitsbereich heraus genommen. Nach Abtrennen des Baufeldes werden Gebäude 01, 02 und 04 von Schadstoffen befreit. Die Schadtstoffsanierung soll 2028 abgeschlossen sein. Im Anschluss folgt die durch den Generalplaner geplaten Wiederherstellung des Gebäude 01, Abriss und Neubau des Besucherzentrums Gebäude 04 und Erweiterung der Pforte Gebäde 02 durch einen Neubautrakt. Das Inbetriebnahmemanagement stellt über den gesamten Planungs? und Bauprozess hinweg sicher, dass alle technischen Systeme funktionsfähig, abgestimmt und prüfbar errichtet werden. Es umfasst die Erstellung eines Inbetriebnahmekonzepts, die gewerkeübergreifende Koordination, die Begleitung der Funktions? und Leistungsprüfungen sowie das Mängel? und Dokumentationsmanagement bis zur geplanten Inbetriebnahme im März 2032. Anschließend übernimmt das technische Monitoring für weitere 24 Monate die systematische Erfassung, Analyse und Bewertung der Betriebsdaten, insbesondere der Wasser?, Wärme? und Stromverbräuche. Ziel ist die Überprüfung der energetischen Zielwerte, die Identifikation von Optimierungspotenzialen und die Sicherstellung eines effizienten, stabilen Anlagenbetriebs im realen Nutzungsalltag. Der Baubeginn ist für Juni 2028 geplant. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für Mai 2032 geplant. Die Inbetriebnahmephase beginnt überlappend ab April 2030. Das Monitoring erfolgt nach Fertigstellung und Übergabe und erstereckt sich über mindestens 24 Monate bis ins Jahr 2034.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Mit Angebotsabgabe ist eine Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien einzureichen, welche Bestandteil des Angebots ist. Die genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Ausführungszeit für die Leistungen der LPH 9.
Mit Angebotsabgabe ist eine Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien einzureichen, welche Bestandteil des Angebots ist. Die genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Ausführungszeit für die Leistungen der LPH 9.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Gebäudeüberwachung📦
Postanschrift: Trierer Landstraße 64
Postleitzahl: 54516
Stadt: Wittlich
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bernkastel-Wittlich
🏙️
Dauer: 95 Monate Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen vor. Die Leistungsstufen orientieren sich an den Leistungsphasen der HOAI sowie an den Leistungen des Generalplaners der Maßnahme: TIBM Beauftragungsstufe 1 Leistungsstufe 1 (LPH 3), Leistungsstufe 2 (LPH 5 und LPH 6), Leistungsstufe 3 (LPH 7) Beauftragungsstufe 2 Leistungsstufe 4 (LPH 8) TMON Beauftragungsstufe 1 Leistungsstufe 1 (LPH 3) Leistungsstufe 2 (LPH 5 und LPH 6) Besondere Leistungen Beauftragungsstufe 2 Leistungsstufe 4 (LPH 8 und LPH 9) Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen vor. Die Leistungsstufen orientieren sich an den Leistungsphasen der HOAI sowie an den Leistungen des Generalplaners der Maßnahme: TIBM Beauftragungsstufe 1 Leistungsstufe 1 (LPH 3), Leistungsstufe 2 (LPH 5 und LPH 6), Leistungsstufe 3 (LPH 7) Beauftragungsstufe 2 Leistungsstufe 4 (LPH 8) TMON Beauftragungsstufe 1 Leistungsstufe 1 (LPH 3) Leistungsstufe 2 (LPH 5 und LPH 6) Besondere Leistungen Beauftragungsstufe 2 Leistungsstufe 4 (LPH 8 und LPH 9) Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept, Organisation und Koordination in Projekten (allgemein)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angaben zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebende Leistung und zur konzeptionellen Vorgehensweise (projektspezifisch)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 65.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-30 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen (Erklärungen und Nachweise) nach Maßgabe des § 56 VgV nachzufordern. Bieterunterlagen, die vom Auftraggeber nach dem Einreichungstermin / Ablauf der Angebotsfrist verlangt werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt im Projektraum auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz einzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht fristgerecht über den Projektraum nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen (Erklärungen und Nachweise) nach Maßgabe des § 56 VgV nachzufordern. Bieterunterlagen, die vom Auftraggeber nach dem Einreichungstermin / Ablauf der Angebotsfrist verlangt werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt im Projektraum auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz einzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht fristgerecht über den Projektraum nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Als Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen: eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das Zweifache der Deckungssummen beträgt. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist zusätzlich durch eine schriftliche Erklärung des Versicherungsunternehmens (in der Deckungszusage oder einem separaten Schreiben) nachzuweisen, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei einer Bietergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine Versicherungsbestätigung über den geforderten Versicherungsschutz von allen ARGE-Mitgliedern vorgelegt werden, wenn und soweit gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, enthalten ist. Als Mindeststandards werden gefordert: Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE für alle beauftragten Leistungen mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden und einer mindestens 2-fachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Bei einer Bewerbergemeinschaft bzw. ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Als Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen: eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das Zweifache der Deckungssummen beträgt. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist zusätzlich durch eine schriftliche Erklärung des Versicherungsunternehmens (in der Deckungszusage oder einem separaten Schreiben) nachzuweisen, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei einer Bietergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine Versicherungsbestätigung über den geforderten Versicherungsschutz von allen ARGE-Mitgliedern vorgelegt werden, wenn und soweit gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, enthalten ist. Als Mindeststandards werden gefordert: Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE für alle beauftragten Leistungen mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden und einer mindestens 2-fachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Bei einer Bewerbergemeinschaft bzw. ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärungen des Bieters (Einzelunternehmen bzw. Bietergemeinschaft) über den allgemeinen Jahresumsatz (brutto) und den spezifischen Jahresumsatz (brutto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Als Mindeststandards werden gefordert: Der allgemeine Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. 100000 EUR pro Jahr betragen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärungen des Bieters (Einzelunternehmen bzw. Bietergemeinschaft) über den allgemeinen Jahresumsatz (brutto) und den spezifischen Jahresumsatz (brutto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Als Mindeststandards werden gefordert: Der allgemeine Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. 100000 EUR pro Jahr betragen.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte (Definition Führungskraft: Eine Person, die Leitungsfunktion und Führungsverantwortung hat. Hierzu zählen u.a. auch Projektleiter, Bauleiter und deren Stellvertreter.) namentlich und mit beruflicher Qualifikation anzugeben: - der Projektleiter und - der stellvertretende Projektleiter. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen. Als Mindeststandards werden gefordert: Der Projektleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) im Fachbereich Technische Ausrüstung, Betriebswirtschaft oder Projektmanagement im Bauhaupt- oder Nebengewerbe. und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in der genannten Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen. Der stellvertretende Projektleiter muss mindestens Meister oder staatlich geprüfter bzw. anerkannter Techniker in der Fachrichtung Technische Ausrüstung, Betriebswirtschaft oder Projektmanagement sein und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in der genannten Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen, davon mind. 1 Jahr in der Bauleitung (Baustellenpraxis).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte (Definition Führungskraft: Eine Person, die Leitungsfunktion und Führungsverantwortung hat. Hierzu zählen u.a. auch Projektleiter, Bauleiter und deren Stellvertreter.) namentlich und mit beruflicher Qualifikation anzugeben: - der Projektleiter und - der stellvertretende Projektleiter. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen. Als Mindeststandards werden gefordert: Der Projektleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) im Fachbereich Technische Ausrüstung, Betriebswirtschaft oder Projektmanagement im Bauhaupt- oder Nebengewerbe. und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in der genannten Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen. Der stellvertretende Projektleiter muss mindestens Meister oder staatlich geprüfter bzw. anerkannter Techniker in der Fachrichtung Technische Ausrüstung, Betriebswirtschaft oder Projektmanagement sein und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in der genannten Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen, davon mind. 1 Jahr in der Bauleitung (Baustellenpraxis).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für den Bieter (Unternehmen/Büro) / die Bietergemeinschaft, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben: a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme, b) Auftraggeber mit Name und Anschrift, c) Gebäudeart, d) Nutzungsart des Gebäudes, e) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis) und Abschluss der LPH 8 und der Bauausführung. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: Referenzanforderungen für das Unternehmen: Mindestens 2 Referenzen über Neubau, Modernisierung und/oder Erweiterungsbau eines Verwaltungsgebäudes, einer Beherbergungsstätte oder eines Justizgebäudes. Zugelassener Referenzzeitraum für die Referenzen: Es werden alle Referenzen zugelassen, bei denen die LPH 8 nach dem 31.05.2016 abgeschlossen wurde und die LPH 8 oder die Bauausführung vor dem Ende der Teilnahmefrist abgeschlossen ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für den Bieter (Unternehmen/Büro) / die Bietergemeinschaft, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben: a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme, b) Auftraggeber mit Name und Anschrift, c) Gebäudeart, d) Nutzungsart des Gebäudes, e) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis) und Abschluss der LPH 8 und der Bauausführung. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: Referenzanforderungen für das Unternehmen: Mindestens 2 Referenzen über Neubau, Modernisierung und/oder Erweiterungsbau eines Verwaltungsgebäudes, einer Beherbergungsstätte oder eines Justizgebäudes. Zugelassener Referenzzeitraum für die Referenzen: Es werden alle Referenzen zugelassen, bei denen die LPH 8 nach dem 31.05.2016 abgeschlossen wurde und die LPH 8 oder die Bauausführung vor dem Ende der Teilnahmefrist abgeschlossen ist.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters (inklusive Büroinhaber, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Als Mindeststandards werden gefordert: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters (inklusive Büroinhaber, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) in den letzten drei Jahren muss mind. 2 Beschäftigte betragen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters (inklusive Büroinhaber, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Als Mindeststandards werden gefordert: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters (inklusive Büroinhaber, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) in den letzten drei Jahren muss mind. 2 Beschäftigte betragen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung anzunehmen. Ein bevollmächtigter Vertreter ist anzugeben. (s. Eignungsbogen inkl. Anlagen)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eine Auftragsvergabe ist nur an solche Bieter möglich, bei denen ein Bezug zu Russland i.S.d "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.4.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014" (Artikel 5k) nicht vorliegt. Als Nachweis ist eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen. Für die Ausführung d. Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mind. DXF u. DWG) u. Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990) erforderlich. Weiteres siehe unter Zusätzliche Informationen Punkt 8.
Eine Auftragsvergabe ist nur an solche Bieter möglich, bei denen ein Bezug zu Russland i.S.d "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.4.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014" (Artikel 5k) nicht vorliegt. Als Nachweis ist eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen. Für die Ausführung d. Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mind. DXF u. DWG) u. Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990) erforderlich. Weiteres siehe unter Zusätzliche Informationen Punkt 8.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYNRL#
1) Bietergemeinschaften (BGen) BGen, die sich erst nach der Einreichung des Angebots gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen. Bei BGen ist nur ein Angebot (Angebotsblatt, Kalkulationsblätter und Darstellung zu den Zuschlagskriterien) einzureichen. Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB oder aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden. Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein stellv. Projektleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen. 2) Eignungsleihe (§ 47 VgV) Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Eignungsbogen bzw. dem Angebot vorzulegen. 3) Unteraufträge (§ 36 VgV) Beabsichtigt der Bieter eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat mit dem Angebot im Eignungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Liegt bei dem Unterauftragnehmer ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB, § 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. 4) Angebotsunterlagen / Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen Für das Angebot sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare (bzw. anstelle des Eignungsbogens die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zu verwenden und vollständig ausgefüllt, in deutscher Sprache und in Textform (§ 126b BGB) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Eignungsbogen und dem Angebot sowie auf den geforderten Anlagen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an den dafür vorgesehenen Stellen der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bieter die Eigenerklärung abgibt. Mit Angebotsabgabe ist eine Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien einzureichen, welche Bestandteil des Angebots ist. Die Form der Darstellung ist grds. frei wählbar, es ist jedoch auch hier die Textform erforderlich. Außerdem soll das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Deckblatt vorangestellt werden. Das Angebot und der Eignungsbogen sind mit allen geforderten Erklärungen und Nachweisen bei der angegebenen Kontaktstelle vollständig elektronisch über den Projektraum zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Die Unterlagen sind ausschließlich im Projektraum im Bereich "Angebote" hochzuladen. Der Eignungsbogen und das Angebot müssen die geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Angebote, Eignungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sowie der weiteren Erklärungen und Nachweise / Unterlagen werden keine Entschädigungen / Vergütungen gezahlt. 5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zur Angebotsabgabe Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich im Projektraum zum Verfahren auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote heruntergeladen werden u. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP. 6) Kommunikation Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP. 7) Ausschreibungsbedingungen / Ausschlussgründe Es ist eine Erklärung abzugeben, ob die in den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes). Es dürfen nur solche Bewerber am Wettbewerb teilnehmen und eine Auftragsvergabe ist nur an solche Bieter möglich, bei denen ein Bezug zu Russland im Sinne der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) nicht vorliegt. Als Nachweis ist eine entsprechende Eigenerklärung (siehe Eignungsbogen) vorzulegen. 8) Zutrittsbedingungen Bis zur Einrichtung eines separaten Sicherheitsbereichs und gesonderter Baustellenpforte erfolgt der Zugang in den Sicherheitsbereich der JVA Wittlich über die Hauptpforte der JVA. Hier erfolgt eine Personen- und Fahrzeugkontrolle. Vorab werden alle vor Ort tätigen Personen durch Abfrage im Bundeszentralregister überprüft. Hierzu ist eine Einverständniserklärung der Mitarbeiter erforderlich. Einträge im BZR können zum Ausschluss von Personen für Tätigkeiten im Sicherheitsbereich führen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (Volljährigkeit nach deutschem Recht). Nur Mitarbeiter mit gültigen Reisepass, Personalausweis oder Aufenthaltserlaubnis können die JVA betreten. Die Ausführung von Tätigkeiten innerhalb des Sicherheitsbereichs der JVA ist 14 Tage im Voraus anzumelden und erfolgt in Begleitung eines JVA Beamten. Firmenfahrzeuge können die JVA in Schrittgeschwindigkeit befahren. Die Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften innerhalb der JVA sind grundsätzlich zu beachten. Das Mitführen eines Mobiltelefons ist im gesamten Sicherheitsbereich untersagt. Arbeitsnotebooks/-tablets dürfen ohne Simkarte nach Anmeldung mitgeführt werden.
1) Bietergemeinschaften (BGen) BGen, die sich erst nach der Einreichung des Angebots gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen. Bei BGen ist nur ein Angebot (Angebotsblatt, Kalkulationsblätter und Darstellung zu den Zuschlagskriterien) einzureichen. Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB oder aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden. Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein stellv. Projektleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen. 2) Eignungsleihe (§ 47 VgV) Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Eignungsbogen bzw. dem Angebot vorzulegen. 3) Unteraufträge (§ 36 VgV) Beabsichtigt der Bieter eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat mit dem Angebot im Eignungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Liegt bei dem Unterauftragnehmer ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB, § 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. 4) Angebotsunterlagen / Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen Für das Angebot sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare (bzw. anstelle des Eignungsbogens die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zu verwenden und vollständig ausgefüllt, in deutscher Sprache und in Textform (§ 126b BGB) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Eignungsbogen und dem Angebot sowie auf den geforderten Anlagen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an den dafür vorgesehenen Stellen der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bieter die Eigenerklärung abgibt. Mit Angebotsabgabe ist eine Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien einzureichen, welche Bestandteil des Angebots ist. Die Form der Darstellung ist grds. frei wählbar, es ist jedoch auch hier die Textform erforderlich. Außerdem soll das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Deckblatt vorangestellt werden. Das Angebot und der Eignungsbogen sind mit allen geforderten Erklärungen und Nachweisen bei der angegebenen Kontaktstelle vollständig elektronisch über den Projektraum zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Die Unterlagen sind ausschließlich im Projektraum im Bereich "Angebote" hochzuladen. Der Eignungsbogen und das Angebot müssen die geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Angebote, Eignungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sowie der weiteren Erklärungen und Nachweise / Unterlagen werden keine Entschädigungen / Vergütungen gezahlt. 5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zur Angebotsabgabe Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich im Projektraum zum Verfahren auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote heruntergeladen werden u. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP. 6) Kommunikation Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP. 7) Ausschreibungsbedingungen / Ausschlussgründe Es ist eine Erklärung abzugeben, ob die in den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes). Es dürfen nur solche Bewerber am Wettbewerb teilnehmen und eine Auftragsvergabe ist nur an solche Bieter möglich, bei denen ein Bezug zu Russland im Sinne der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) nicht vorliegt. Als Nachweis ist eine entsprechende Eigenerklärung (siehe Eignungsbogen) vorzulegen. 8) Zutrittsbedingungen Bis zur Einrichtung eines separaten Sicherheitsbereichs und gesonderter Baustellenpforte erfolgt der Zugang in den Sicherheitsbereich der JVA Wittlich über die Hauptpforte der JVA. Hier erfolgt eine Personen- und Fahrzeugkontrolle. Vorab werden alle vor Ort tätigen Personen durch Abfrage im Bundeszentralregister überprüft. Hierzu ist eine Einverständniserklärung der Mitarbeiter erforderlich. Einträge im BZR können zum Ausschluss von Personen für Tätigkeiten im Sicherheitsbereich führen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (Volljährigkeit nach deutschem Recht). Nur Mitarbeiter mit gültigen Reisepass, Personalausweis oder Aufenthaltserlaubnis können die JVA betreten. Die Ausführung von Tätigkeiten innerhalb des Sicherheitsbereichs der JVA ist 14 Tage im Voraus anzumelden und erfolgt in Begleitung eines JVA Beamten. Firmenfahrzeuge können die JVA in Schrittgeschwindigkeit befahren. Die Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften innerhalb der JVA sind grundsätzlich zu beachten. Das Mitführen eines Mobiltelefons ist im gesamten Sicherheitsbereich untersagt. Arbeitsnotebooks/-tablets dürfen ohne Simkarte nach Anmeldung mitgeführt werden.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: t:06131162234
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131-162234📞
Fax: +49 6131-162113 📠
URL: http://www.mwvlw.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, 1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, 1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 124-449774 (2026-06-30)