Die Stadt Ratingen, vertreten durch Amt 25 "Gebäudemanagement", verbessert sicherheitsrelevante Einrichtungen und saniert grundlegend das Stadttheater am Europaring 9 in 40878 Ratingen. Weiterhin wird die im gleichen Gebäudekomplex untergebrachte Turnhalle grundlegend saniert und erhält einen Anbau, in dem das neue Foyer mit Windfang untergebracht wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-31.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sanierung des Stadttheaters und der Sporthalle am Europaring, Blitzschutz und Erderanlagen
33 ZV 117/23 B”
Produkte/Dienstleistungen: Blitzschutzarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Ratingen, vertreten durch Amt 25 "Gebäudemanagement", verbessert sicherheitsrelevante Einrichtungen und saniert grundlegend das Stadttheater am...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Ratingen, vertreten durch Amt 25 "Gebäudemanagement", verbessert sicherheitsrelevante Einrichtungen und saniert grundlegend das Stadttheater am Europaring 9 in 40878 Ratingen. Weiterhin wird die im gleichen Gebäudekomplex untergebrachte Turnhalle grundlegend saniert und erhält einen Anbau, in dem das neue Foyer mit Windfang untergebracht wird.
1️⃣
Ort der Leistung: Mettmann🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadttheater Ratingen Europaring 9 40878 Ratingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Blitzschutz- und Erdungsanlage (KG 446)
Erdung
Errichtung einer Erdungsanlage nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) und DIN 18014 als Fundamenterder für das...”
Beschreibung der Beschaffung
Blitzschutz- und Erdungsanlage (KG 446)
Erdung
Errichtung einer Erdungsanlage nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) und DIN 18014 als Fundamenterder für das neue Foyer. Durch isoliert ausgeführte Bodenplatte bzw. Bodenplatte mit weißer Wanne erfolgt die Errichtung einer zweiten Erderebene leitend im Erdreich (sog. Funktions- oder Ringerder). Erdungsfestpunkt an zwei Stellen, Ausführung in Fundamenten in Bandstahl, 30x3,5mm, verzinkt, außerhalb von Fundamenten im Erdreich in V4A als Bandstahl 30x3,5mm oder Rundmaterial Rd10. Geländer und sonstige leitende Bauteile der Gebäudekonstruktion werden in den Schutzpotentialausgleich mit eingebunden.
Die wiederkehrende Prüfung ergab sich verschlechternde Messwerte an Teilen der Trennstellen. Dadurch erfolgt eine Einbringung von Ringerderteilstücken um die Turnhalle herum, mit Anbindung an die Erderanlage Bestand.
Blitzschutz
Erstellung eines vollständigen äußeren Blitzschutz, bestehend aus Fangeinrichtung (auf dem Dach) in Alu- Knetlegierung Rd8 und Ableiteinrichtung in Rd10,sichtbar an der Waschbeton- Fassade geführt. Innerhalb der Foyer- Fassade werden die Ableiter isoliert ausgeführt. Auslegung nach dem Blitzschutzkugelverfahren; Einordnung des Gebäudes in die Blitzschutzklasse (BSK) III nach
VdS 2010. Beide Gebäudeteile erhalten eine Photovoltaikanlage, die in den Schutzbereich der Fangeinrichtung einzubeziehen ist.
Der innere Blitzschutz (Überspannungsschutz) wird im LV Elektro ausgeschrieben und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-27 📅
Datum des Endes: 2024-10-15 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur Eignung bei nicht präqualifizierten Unternehmen,
- Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur Eignung bei nicht präqualifizierten Unternehmen,
- Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit/Gesetzestreue.
- Von den Unternehmen, deren Angebote in die engere Wahl für eine Auftragsvergabe kommen, sind auf Verlangen der Vergabestelle während der Prüfung der Angebote vorzulegen:
Fotokopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, einer Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft jeweils nicht älter als 12 Monate im Zeitpunkt der Submission sowie Referenzliste (mind. drei Referenzen unterschiedlicher öffentlicher Verwaltungen). Wenn eine Unterlage den Hinweis "gilt nur im Original" o. ä. enthält, ist zwingend das Original (keine Fotokopie) vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung über Nachunternehmerleistungen.
- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung über Nachunternehmerleistungen.
- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.
- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen.
- Vom Bestbieter vor Auftragsvergabe vorzulegen wenn zutreffend: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-31
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-09-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-31
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bei der ZVS, Verwaltungsgebäude Poststraße 21, 40878 Ratingen, Zimmer 004
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind nur Bedienstete/Beschäftigte der Vergabestelle zu gelassen.
“- Die Stadt Ratingen übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf...”
- Die Stadt Ratingen übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden, deren Betreiber dazu nicht von der ausschreibenden Stelle legitimiert wurden. Legitimiert wurden nur das Amtsblatt der EU, www.bund.de und die Firma Bi-Medien.
- Anfragen und andere zusätzliche Informationen von Bewerber*innen sind nur bis 24.08.2023, 09:00 Uhr zulässig und werden nur bearbeitet, wenn Sie in der Kommunikation des Vergabevorgangs (Projekts) auf dem Vergabemarktplatz Rheinland (Internetadresse: siehe oben) eingestellt wurden.
- Das Angebot muss spätestens am 31.08.2023 um 10.00 Uhr zu diesem Vorgang auf dieser E-Vergabeplattform hochgeladen sein.
- Schriftliche Angebote sind n i c h t zugelassen.
- Die Sprache ist Deutsch (gilt für Angebote und kompletten schriftlichen und mündlichen Verkehr).
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5D0SN
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045📞
E-Mail: vkrhld-k@bez-reg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 149-473354 (2023-07-31)