Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sanierung, Erweiterung und Neubau Hohenlohe Gymnasium Öhringen - Erdungs- und Blitzschutzanlage
SOEHR-2023-0094”
Produkte/Dienstleistungen: Blitzschutzarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Erdungs- und Blitzschutzanlage
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Blitzschutzvorrichtungen📦
Ort der Leistung: Hohenlohekreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Weygangstraße 13-15, 74613 Öhringen
Beschreibung der Beschaffung:
“Blitzschutz- und Erdungsanlage
Tiefenerder Fangstangen Anschlüsse an Bestand
ca. 110m Fundamenterder
ca. 250m Ringerder
ca. 18 Ableitungen
ca. 290m...”
Beschreibung der Beschaffung
Blitzschutz- und Erdungsanlage
Tiefenerder Fangstangen Anschlüsse an Bestand
ca. 110m Fundamenterder
ca. 250m Ringerder
ca. 18 Ableitungen
ca. 290m Ableitungen
ca. 220m Dachoberleitungen
ca. 15 Fangstangen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-11-20 📅
Datum des Endes: 2024-11-22 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-06
11:20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-09-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-06
11:20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Große Kreisstadt Öhringen -Stadtbauamt-Marktplatz 1574613 ÖhringenDeutschland
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 106-333155 (2023-05-31)