Die Stadt Wetter (Ruhr) realisiert die Sanierung des Geschwister-Scholl-Gymnasium Wetter an der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße 28 in 58300 Wetter (Ruhr). Ziel der Maßnahme ist die Sanierung des Gymnasiums sowie der angrenzenden Dreifach-Wettkampfsporthalle (inklusive energetischer Sanierung) einschließlich einer Schadstoffsanierung. Das Gymnasium liegt in zentraler Lage in Wetter (Ruhr) im Ennepe-Ruhr-Kreis. Das Schulgrundstück befindet sich in einem gewachsenen Wohngebiet. Die Sanierung des Gymnasiums - mit Ausnahme der naturwissenschaftlichen Räume in Ebene 00, die bereits im Jahr 2019 saniert wurden - erfolgt in zwei Bauabschnitten. Die Sanierung der Sporthalle ist im Anschluss vorgesehen. Erneuert werden die gesamte technische Gebäudeausrüstung, sämtliche Oberflächen (Boden, Decken, Wände), das Dach sowie die Fassade einschließlich der Fenster. Beide Bauabschnitte beginnen jeweils mit einer Schadstoffsanierung.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Geschwister-Scholl-Gymnasium Stadt Wetter (Ruhr)- Schadstoffsanierung
Referenznummer: 1460/26
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Wetter (Ruhr) realisiert die Sanierung des Geschwister-Scholl-Gymnasium Wetter an der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße 28 in 58300 Wetter (Ruhr). Ziel der Maßnahme ist die Sanierung des Gymnasiums sowie der angrenzenden Dreifach-Wettkampfsporthalle (inklusive energetischer Sanierung) einschließlich einer Schadstoffsanierung. Das Gymnasium liegt in zentraler Lage in Wetter (Ruhr) im Ennepe-Ruhr-Kreis. Das Schulgrundstück befindet sich in einem gewachsenen Wohngebiet. Die Sanierung des Gymnasiums - mit Ausnahme der naturwissenschaftlichen Räume in Ebene 00, die bereits im Jahr 2019 saniert wurden - erfolgt in zwei Bauabschnitten. Die Sanierung der Sporthalle ist im Anschluss vorgesehen. Erneuert werden die gesamte technische Gebäudeausrüstung, sämtliche Oberflächen (Boden, Decken, Wände), das Dach sowie die Fassade einschließlich der Fenster. Beide Bauabschnitte beginnen jeweils mit einer Schadstoffsanierung.
Die Stadt Wetter (Ruhr) realisiert die Sanierung des Geschwister-Scholl-Gymnasium Wetter an der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße 28 in 58300 Wetter (Ruhr). Ziel der Maßnahme ist die Sanierung des Gymnasiums sowie der angrenzenden Dreifach-Wettkampfsporthalle (inklusive energetischer Sanierung) einschließlich einer Schadstoffsanierung. Das Gymnasium liegt in zentraler Lage in Wetter (Ruhr) im Ennepe-Ruhr-Kreis. Das Schulgrundstück befindet sich in einem gewachsenen Wohngebiet. Die Sanierung des Gymnasiums - mit Ausnahme der naturwissenschaftlichen Räume in Ebene 00, die bereits im Jahr 2019 saniert wurden - erfolgt in zwei Bauabschnitten. Die Sanierung der Sporthalle ist im Anschluss vorgesehen. Erneuert werden die gesamte technische Gebäudeausrüstung, sämtliche Oberflächen (Boden, Decken, Wände), das Dach sowie die Fassade einschließlich der Fenster. Beide Bauabschnitte beginnen jeweils mit einer Schadstoffsanierung.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Sanierungsarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 1460/26
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand der hier ausgeschriebenen Bauleistungen ist die Schadstoffsanierung.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Hoffmann-von-Fallersleben-Straße 28
Postleitzahl: 58300
Stadt: Wetter (Ruhr)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ennepe-Ruhr-Kreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-31 📅
Datum des Endes: 2028-11-15 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-21 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 40 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-21 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-13 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Eine Nachforderung von fehlenden Unterlagen wird im Rahmen der Vorgaben der VOB/A erfolgen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle; zur Nachweisführung genügt die Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage eines entsprechenden Auszugs aus dem Register bzw. der Handwerksrolle zu verlangen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle; zur Nachweisführung genügt die Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage eines entsprechenden Auszugs aus dem Register bzw. der Handwerksrolle zu verlangen.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Schadstoffsanierung, Entkernung und Teilrückbau) vergleichbar sind; zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zu den entsprechenden Umsätzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse oder vergleichbarer Nachweise (z. B. Steuerberaterbescheinigung) zu verlangen. Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen (§ 6d EU VOB/A), so wird gemäß § 6d EU Abs. 2 VOB/A vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften. Mindestanforderung an die Eignung ist ein Umsatz im Durchschnitt von mindesten 2,5 Mio. Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Schadstoffsanierung, Entkernung und Teilrückbau) vergleichbar sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Schadstoffsanierung, Entkernung und Teilrückbau) vergleichbar sind; zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zu den entsprechenden Umsätzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse oder vergleichbarer Nachweise (z. B. Steuerberaterbescheinigung) zu verlangen. Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen (§ 6d EU VOB/A), so wird gemäß § 6d EU Abs. 2 VOB/A vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften. Mindestanforderung an die Eignung ist ein Umsatz im Durchschnitt von mindesten 2,5 Mio. Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Schadstoffsanierung, Entkernung und Teilrückbau) vergleichbar sind.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzliste über Arbeiten für Schadstoffsanierung, Entkernung und Teilrückbau innerhalb der letzten 5 Jahre; zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124) oder einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefonnr. oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum. Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber) zu verlangen. Der Bieter kann sich im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis der Ausführung von Schadstoffsanierung, Entkernung und Teilrückbau auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 Unterabs. 3 VOB/ A nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen. Mindestanforderung an die Eignung sind: a) der Nachweis über mindestens drei erbrachte Referenzvorhaben mit einem nach Art und Umfang vergleichbaren Auftragsgegenstand (Asbest, PAK, KMF, PCB, SM) und einem Auftragswert von mind. 1 Mio. EUR netto und b) der Nachweis über mindestens zwei erbrachte und den Anforderungen zu a) genügenden Referenzvorhaben, die bei laufendem Betrieb umgesetzt wurden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzliste über Arbeiten für Schadstoffsanierung, Entkernung und Teilrückbau innerhalb der letzten 5 Jahre; zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124) oder einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefonnr. oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum. Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber) zu verlangen. Der Bieter kann sich im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis der Ausführung von Schadstoffsanierung, Entkernung und Teilrückbau auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 Unterabs. 3 VOB/ A nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen. Mindestanforderung an die Eignung sind: a) der Nachweis über mindestens drei erbrachte Referenzvorhaben mit einem nach Art und Umfang vergleichbaren Auftragsgegenstand (Asbest, PAK, KMF, PCB, SM) und einem Auftragswert von mind. 1 Mio. EUR netto und b) der Nachweis über mindestens zwei erbrachte und den Anforderungen zu a) genügenden Referenzvorhaben, die bei laufendem Betrieb umgesetzt wurden.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anzahl der in den in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal); zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zur Beschäftigung ausreichender Arbeitskräfte (Formular 124). Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise zu verlangen. Mindestanforderung an die Eignung ist eine Anzahl von mindestens 15 aktuell beschäftigten Arbeitskräften, die im Bereich der Schadstoffsanierung eingesetzt werden können.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anzahl der in den in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal); zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zur Beschäftigung ausreichender Arbeitskräfte (Formular 124). Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise zu verlangen. Mindestanforderung an die Eignung ist eine Anzahl von mindestens 15 aktuell beschäftigten Arbeitskräften, die im Bereich der Schadstoffsanierung eingesetzt werden können.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt; die Nachweisführung erfolgt durch eine Nachunternehmererklärung mit genauer Angabe, für welche Teilleistungen (OZ) des Leistungsverzeichnisses der Bieter eine Weitervergabe an Nachunternehmer beabsichtigt, wobei eine Benennung der jeweiligen Nachunternehmer nicht erforderlich ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt; die Nachweisführung erfolgt durch eine Nachunternehmererklärung mit genauer Angabe, für welche Teilleistungen (OZ) des Leistungsverzeichnisses der Bieter eine Weitervergabe an Nachunternehmer beabsichtigt, wobei eine Benennung der jeweiligen Nachunternehmer nicht erforderlich ist.
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis des Überwachungszertifikates Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertiger Art gemäß KrWG / EfbV. Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Vorlage einer Kopie des Zertifikates der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich das zuvor genannte Zertifikat aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise zu verlangen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis des Überwachungszertifikates Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertiger Art gemäß KrWG / EfbV. Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Vorlage einer Kopie des Zertifikates der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich das zuvor genannte Zertifikat aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise zu verlangen.
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über die Verfügbarkeit von insgesamt mindestens 6 Schleusen und Unterdruckgeräten. Zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zur Verfügbarkeit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise zu verlangen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über die Verfügbarkeit von insgesamt mindestens 6 Schleusen und Unterdruckgeräten. Zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zur Verfügbarkeit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise zu verlangen.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a) Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS 519 für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit mit Asbest; zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer Kopie des entsprechenden Sachkundenachweises. b) Nachweis der Sach- bzw. Fachkunde gemäß DGUV Regel 101-004 bzw. TRGS 521 bzw. TRGS 524 für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen; zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer Kopie des entsprechenden Sachkundenachweises. Zu a) und b): Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich der jeweilige Nachweis aus diesem Verzeichnis ergibt. Mindestanforderung an die Eignung sind: zu a): die Vorlage eines entsprechenden Nachweises für mindestens drei Mitarbeiter/innen und zu b): die Vorlage eines entsprechenden Nachweises für mindestens fünf Mitarbeiter/innen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a) Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS 519 für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit mit Asbest; zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer Kopie des entsprechenden Sachkundenachweises. b) Nachweis der Sach- bzw. Fachkunde gemäß DGUV Regel 101-004 bzw. TRGS 521 bzw. TRGS 524 für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen; zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer Kopie des entsprechenden Sachkundenachweises. Zu a) und b): Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich der jeweilige Nachweis aus diesem Verzeichnis ergibt. Mindestanforderung an die Eignung sind: zu a): die Vorlage eines entsprechenden Nachweises für mindestens drei Mitarbeiter/innen und zu b): die Vorlage eines entsprechenden Nachweises für mindestens fünf Mitarbeiter/innen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe hierzu die Vorgaben in den Besonderen Vertragsbedingungen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter haben Ihre Eignung entsprechend den vorgegebenen Eignungskriterien nachzuweisen. Außerdem haben Bieter den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen über folgende Eigenerklärungen entsprechend den mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formularen zu erbringen: - Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen, - Eigenerklärung zu § 19 MiLoG und - Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket.
Bieter haben Ihre Eignung entsprechend den vorgegebenen Eignungskriterien nachzuweisen. Außerdem haben Bieter den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen über folgende Eigenerklärungen entsprechend den mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formularen zu erbringen: - Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen, - Eigenerklärung zu § 19 MiLoG und - Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRMZLU#
Weitergehende Auskünfte bzw. Rückfragen können ausschließlich über die elektronische Bieterkommunikation im Deutschen Vergabeportal angefordert bzw. gestellt werden. Eingehende Fragen werden wegen der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens in der Form beantwortet, dass allen Bietern im Vergabeportal eine Bieterinformations- und Rückfragenliste unter anonymisierter Wiedergabe der Fragestellung zur Verfügung gestellt wird. Bitte beachten Sie dies, soweit Fragestellungen Rückschlüsse auf Inhalte Ihres Angebotes enthalten könnten. Über eine neue Bieterinformations- und Rückfragenliste werden nur diejenigen Interessenten unaufgefordert unterrichtet, die sich als Interessent im Deutschen Vergabeportal registriert haben. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig den Projektraum für das o. a. Vorhaben im Deutschen Vergabeportal aufzurufen, um dort die aktuelle Bieterinformations- und Rückfragenliste abzurufen. Die aktuelle Bieterinformations- und Rückfragenliste ist über den Projektraum im Deutschen Vergabeportal jederzeit abrufbar.
Weitergehende Auskünfte bzw. Rückfragen können ausschließlich über die elektronische Bieterkommunikation im Deutschen Vergabeportal angefordert bzw. gestellt werden. Eingehende Fragen werden wegen der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens in der Form beantwortet, dass allen Bietern im Vergabeportal eine Bieterinformations- und Rückfragenliste unter anonymisierter Wiedergabe der Fragestellung zur Verfügung gestellt wird. Bitte beachten Sie dies, soweit Fragestellungen Rückschlüsse auf Inhalte Ihres Angebotes enthalten könnten. Über eine neue Bieterinformations- und Rückfragenliste werden nur diejenigen Interessenten unaufgefordert unterrichtet, die sich als Interessent im Deutschen Vergabeportal registriert haben. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig den Projektraum für das o. a. Vorhaben im Deutschen Vergabeportal aufzurufen, um dort die aktuelle Bieterinformations- und Rückfragenliste abzurufen. Die aktuelle Bieterinformations- und Rückfragenliste ist über den Projektraum im Deutschen Vergabeportal jederzeit abrufbar.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 118-425181 (2026-06-19)