Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die zu berücksichtigenden Mindestanforderungen sind:
zu 1.
Es sind mindestens 3 Referenzen der beschriebenen Leistungsanforderung, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Bezug auf die Leistungsart vergleichbar sind, wie folgt nachzuweisen:
Arbeiten an Fernmeldeanlagen/ Kommunikationsanlagen (Leistungsart)
- mindestens 3 Referenzen einzureichen, aus der die Erfahrung für die Ausführung von Arbeiten an Fernmeldeanlagen / Kommunikationsanlagen
- davon mindestens 1 Referenz mit einem Auftragsvolumen von mindestens 100 Tsd. EUR.
Verlegung von Fernmeldekabeln / LWL Kabeln (Leistungsart)
- mindestens 3 Referenzen einzureichen, aus der die Erfahrung und Kenntnisse über die Verlegung von Fernmeldekabeln / LWL Kabeln hervorgeht
- davon mindestens 1 Referenz mit ein Auftragsvolumen von mindestens 100 Tsd. EUR.
ACHTUNG:
Sollten mehr als die geforderte/n 1 Mindest-Referenz/en eingereicht werden, ist eine Anlage mit Referenzangaben nach dem vorliegenden Muster beizufügen.
Aus den insgesamt eingereichten Referenzen muss die Erbringung der vorgenannten Mindestanforderungen hervorgehen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass diese
vollständig in jeder eingereichten Referenz nachgewiesen werden.
Sollte jedoch nur die geforderte eine (Mindest-)Referenz eingereicht werden, ist darauf zu achten, dass mit dieser (Mindest-)Referenz alle v. g. Mindestanforderungen erfüllt, werden müssen!
zu 2.
a) Für das mit der Leitung vorgesehene Personal gilt: Es muss mind. 1 Mitarbeiter*in (MA), eingesetzt werden. Für diese/n muss mind. die Qualifizierung als Elektromeister*in oder höherwertige Qualifizierung hervorgehen.
b) Für das mit der mit der Ausführung vorgesehene Personal
gilt: Von den insgesamt einzusetzenden Personalen sollte
mind. 2 Mitarbeiter*in eingesetzt werden, für die mind. die
Qualifizierung als Elektrofachkraft oder gleichwertige
Qualifizierung hervorgehen muss.
Die entsprechenden Fachkundenachweise über die
Qualifizierung für das einzusetzende Personal sind vom AN
vorzuhalten und dem AG nach gesonderter Aufforderung
vorzulegen.