Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen,
dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte„Eigenerklärung zur Eignung“ — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind die Eigenerklärungen auch
für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der
diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage
der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. EU in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
In der Eigenerklärung zur Eignung sind folgende Angaben zu leisten:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind/3 Referenzen;
— Bestätigung, dass die zur Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zu Verfügung stehen.
Eine Aufgliederung der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre ist auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
— Benennung der Eintragung in das Berufsregister;
— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder
die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (zum Beispiel durch
Bestätigung durch einen Steuerberater);
— Erklärung über die Zuverlässigkeit der Bewerber, schwere Verfehlungen;
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
— Angabe der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.