Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei
Einsatz von anderen Unternehmen ist mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen,
dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot — entweder die
ausgefüllte„Eigenerklärung zur Eignung“ — oder eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß
Nummer 7 sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen
Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in
der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere
Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen)
auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“
bzw. EU in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
In der Eigenerklärung zur Eignung sind folgende Angaben zu leisten:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind/3 Referenzen;
— Bestätigung, dass die zur Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte
zu Verfügung stehen.
Eine Aufgliederung der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal der
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ist auf gesondertes Verlangen
vorzulegen.
— Benennung der Eintragung in das Berufsregister;
— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der
Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig
bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (zum
Beispiel durch Bestätigung durch einen Steuerberater);
— Erklärung über die Zuverlässigkeit der Bewerber, schwere Verfehlungen;
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung;
— Angabe der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.