Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
Referenzen
- Angabe von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren über erbrachte Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. (KEV 179)
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes (!) Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: - Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
- für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. je 5 Mio. EUR
einschließlich Umweltschadenversicherung nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG)
- für Personenschäden i.H.v. 5 Mio. EUR
durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass hier eine Eigenerklärung nicht ausreichend ist.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Der Nachweis kann für die Bietergemeinschaft gesamt erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bietergemeinschaft).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
- Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, sofern deren Offenlegung nach dem Recht des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (sofern diese für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht endgültig aufgestellt ist, ein vorläufiger Jahresabschlussbericht für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr) beizubringen. (eigenes Dokument)
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren oder Liquidation gem. KEV 179
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen gem. KEV 179
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung gem. KEV 179
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
- Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsverhältnisse).
- Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder des Wohnsitzes.
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft gem. KEV 179
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/ oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
- Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsverhältnisse).
- Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder des Wohnsitzes.
- Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs.
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft gem. KEV 179
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/ oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.