Auftragsbekanntmachung (2026-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Stadthalle Gefrees
Reference number: 448-04-2026
Kurze Beschreibung:
“Aufzugsanlage”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Liefern und Einbau von Personenaufzug, 13 Personen, 5 Haltestationen, 1 St”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Bayreuth, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-06 📅
Datum des Endes: 2027-07-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung zum Zweck der
Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote vom 26.03.2025” Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-21 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-21 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Beschreibung: Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen,
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Kriterium: Durchschnittliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken-Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 5559c980-e8d3-4e0a-aa63-62c93a3b631d
Postanschrift: Promenade27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 98153-1277📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 080-280977 (2026-04-23)