Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung zu § 123 GWB
Eigenerklärung zu § 124 GWB
Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes
Erklärung zur Einhaltung des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0
Erklärung zur Einhaltung aller relevanten deutschen und europäischen Datenschutzrichtlinien insbesondere des BDSG und der EU-DSGVO
Erklärung dazu, dass keine gesellschafts-/ konzernrechtlichen oder personellen Verflechtungen (bspw. über Geschäftsführer, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder) mit anderen Unternehmen vorliegen, welche geeignet sein können, im Auftragsfall die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen
Erklärung, dass der Auftraggeber unverzüglich schriftlich darüber informiert wird, falls sich die in Eigenerklärungen betreffenden Umstände nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen oder nach Bestätigung der Präqualifizierung ändern sollten
Erklärung, dass die Teilnahme- und Angebotsbedingungen sowie die Vergabeunterlagen als allein maßgeblich für die Beteiligung am Ausschreibungsverfahren anerkannt werden
Erklärung, dass keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung im Verfahren abgegeben werden
Eigenerklärung zur Eintragung in das Handelsregister
Es ist die Erklärung über die Eintragung in das Handelsregister (bei Bewerbung einer Kapitalgesellschaft oder in das Handelsregister eingetragenen Personengesellschaft) abzugeben. Mit dem Antrag auf Teilnahme ist eine aktuelle Kopie (nicht älter als 12 Monate) des Auszugs aus dem Handelsregister vorzulegen. Von ausländischen Bewerbern / Federführern einer Bewerbergemeinschaft ist eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes einzureichen. Ein fehlender Nachweis insb. nach einer etwaigen Nachforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. Eingereichte Nachweise, die die Anforderungen nicht erfüllen, werden durch die SWHD nicht akzeptiert.
Die abzugebenden Eigenerklärungen sind durch vollständiges Ausfüllen und fristgerechtes Einreichen in den Vergabeunterlagen zu bestätigen und nachzuweisen. Weitere Spezifizierungen und Konkretisierungen bezogen auf die Mindestanforderungen an die Bewerber / Bewerbergemeinschaft hinsichtlich deren Befähigung zur Berufsausübung und den vonseiten der Vergabestelle aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Jede fehlende Erklärung / Bestätigung / Unterlage insb. gemäß dieses Abschnitts III.1.1) sowie den Inhalten der ausgegebenen Vergabeunterlagen kann insb. nach einer etwaigen Nachforderung zum direkten Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren führen.