Schöppingen GW-L2 | Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau

Gemeinde Schöppingen

Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau, aufgeteilt in GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau | Teil A - Fahrgestell und GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau | Teil B - Aufbau

Deadline

Deadline 2026-10-02

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-08-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schöppingen GW-L2 | Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau, aufgeteilt in GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau | Teil A - Fahrgestell und GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau | Teil B - Aufbau
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Beschreibung
Interne Kennung: GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau
Titel: Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau, aufgeteilt in GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau | Teil A - Fahrgestell und GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau | Teil B - Aufbau
Postleitzahl: 33014
Stadt: Bad Driburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Höxter 🏙️
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Merkmale und Bedingungen (Summe der genannten Unterkriterien), TMB, 30% Der beste Wert eines Wertungskriteriums erhält entsprechend der Gewichtung die volle Punktzahl, die nachfolgenden Angebote im prozentualen Verhältnis entsprechend weniger. Technische Merkmale und Bedingungen (Summe der folgenden Unterkriterien): 30% = 300 Punkte Konzeptbewertung (Gesamtpunkte Tabellenblatt "Bewertungsbogen"), 30% Eigenschaften, die während der Konzeptbewertung im Rahmen einer Produktpräsentation mittels pdf Anlage zum Angebot durch die Bestellerkommune bewertet werden (Qualität/Funktionalität): Platzverhältnisse/ Ablagemöglichkeiten Fahrerhaus Ergonomie und Bedienung Seitentür Ausbau Heck / Bedienung Ladebordwand Einbau/Aufbau - Qualität des Einbaus der Sondersignalanlage, des funks und der Elektroeinbauten Aufbau- Raumverhältnisse im Laderaum Diese findet gemäß Tabellenblatt "Bewertungsbogen" durch ein Gremium der Auftraggeberin statt. Aufgrund eines Urteils des BGH ist bei Konzeptbewertungen dem Bieter mit dem insgesamt besten Gesamtpunktwert der volle Punktwert des Kriteriums zu geben. Die weiteren Bieter erhalten den Wert in Relation zum Bestwert. Konzeptbewertung: 30% = 300 Punkte Wirtschaftlichstes Angebot: Die Punkte jedes Wertungskriteriums werden für das jeweilige Angebot addiert. Das Angebot mit der höchsten Summe aller Wertungskriterien ist das wirtschaftlich günstigste Angebot; bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Borken 🏙️
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beschreibung
Postanschrift: Amtstraße 17
Postleitzahl: 48624
Stadt: Schöppingen

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
siehe Vergabeunterlagen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-02 10:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Düsseldorf
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): siehe Vergabeunterlagen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 91 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-10-02 10:15:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Düsseldorf
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über ein eingeführtes Qualitätsmanagementsystem, z.B. DEKRA-QS, BOSCH-QS, ISO 9001 Zertifizierung oder gleichwertig (nur Fahrgestell/Aufbau, nicht Beladung) Nachweis: Kopie der aktuell gültigen Zertifizierung
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausreichende Erfahrungen mit der erfolgreichen Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen Nachweis: Eigenerklärung des Bieters („Referenzen“): Benennung von mindestens 5 Auslieferungen vom ausgeschriebenen Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 36 Monate vor Ablauf der Angebotsfrist auf dem Tabellenblatt "Eigenerklärung Referenzen".
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis, dass zulasten des Bieters keine Korruptionsdelikte vorliegen und keine Ausschlussgründe vorliegen Nachweis: Eigenerklärung gemäß Tabellenblatt "Korruption" und Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
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Ausschlussgrund:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern (gemäß § 123 GWB) wenn eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Be- dienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Unternehmen werden von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. der AG/das Beratungsunternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 wird nicht angewendet, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
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Der AG kann ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.   das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 VgV wird entsprechend angewendet, 4.   der AG/das Beratungsunternehmen über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5.  ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den AG/das Beratungsunternehmen tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6.  eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7.   das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8.   das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.  das Unternehmen a)    versucht hat, die Entscheidungsfindung des AG/des Beratungsunternehmens in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)  versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)   fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des AG/des Beratungsunternehmens erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgpfaltspflichtengesetzes bleiben unberührt.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Schöppingen
Nationale Registrierungsnummer: 055540052052-39001-12
Postanschrift: Amtstraße 17
Postleitzahl: 48624
Postort: Schöppingen
Region: Borken 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Swen Denzau
E-Mail: swen.denzau@kommunalagentur.nrw 📧
Telefon: +4921143077165 📞
URL: http://www.kommunalagentur.nrw 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E23352624 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E23352624 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 47147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: 02514111691 📞
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Kommunal Agentur NRW GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE247651110
Postanschrift: Cecilienallee 59
Postleitzahl: 40474
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Kontaktperson: Swen Denzau
E-Mail: swen.denzau@kommunalagentur.nrw 📧
Telefon: 021143077165 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 169-604916 (2026-08-31)