Schreibstreifendigitalisierung - Digitalisierung von analogen Daten

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Ziel ist die Digitalisierung historischer Schreibstreifen und zugehöriger Unterlagen, einschließlich Scannen und Indexierung, Extraktion und Aufbereitung von Zeitreihen, Qualitätssicherung und Validierung sowie die Übergabe der Daten in standardisierten Formaten zur Nutzung in weiteren Fachinformationssystemen. Die Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt. Los 1: Digitalisierung Schreibstreifenarchive inkl. Querschnittsarbeiten Los 2: Erweiterte Datenverarbeitung Ein Angebot kann sich auf ein Los oder die Gesamtleistung beziehen. Der Auftrag erfolgt jeweils als mehrjährige Rahmenvereinbarung. Die Vergabe basiert auf fachlich begründeten Prioritätsklassen, an denen sich die Abrufe durch den Auftraggeber orientieren. Dadurch soll eine wirtschaftliche, flexible und bedarfsgerechte Beauftragung ermöglicht werden.

Deadline

Deadline 2026-08-28

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schreibstreifendigitalisierung - Digitalisierung von analogen Daten
Referenznummer: 51;1002016777;EU
Kurze Beschreibung:
Ziel ist die Digitalisierung historischer Schreibstreifen und zugehöriger Unterlagen, einschließlich Scannen und Indexierung, Extraktion und Aufbereitung von Zeitreihen, Qualitätssicherung und Validierung sowie die Übergabe der Daten in standardisierten Formaten zur Nutzung in weiteren Fachinformationssystemen. Die Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt. Los 1: Digitalisierung Schreibstreifenarchive inkl. Querschnittsarbeiten Los 2: Erweiterte Datenverarbeitung Ein Angebot kann sich auf ein Los oder die Gesamtleistung beziehen. Der Auftrag erfolgt jeweils als mehrjährige Rahmenvereinbarung. Die Vergabe basiert auf fachlich begründeten Prioritätsklassen, an denen sich die Abrufe durch den Auftraggeber orientieren. Dadurch soll eine wirtschaftliche, flexible und bedarfsgerechte Beauftragung ermöglicht werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Scanning 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Digitalisierung Schreibstreifenarchive inkl. Querschnittsarbeiten
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Zu Beginn werden die Pegelbögen beim AG abgeholt und in gesicherten Behältnissen transportiert. Alle in Frage kommenden Abholorte können der Anlage 1 entnommen werden. Der gesicherte Transport ist durch den AN sicherzustellen. Vor dem Scan erfolgt die fachgerechte Vorbereitung der Dokumente (s. hierzu auch Angaben in Anlage 2 - diese Anlage wurde von einem externen Unternehmen für das LANUK erstellt). Das Scannen wird in Farbe mit mindestens 300 dpi durchgeführt; die Ausgaben stehen in den Formaten PDF/A?2b und weiteren verlustfreien Bildformat bereit wie in Anlage 4 und 5 beschrieben. Besonderes Augenmerk gilt dem schonenden Umgang mit historischem Schriftgut sowie der sachgemäßen Behandlung von Sonderformaten, etwa Endlosbögen oder Formaten größer als DIN A3. Anschließend werden die gescannten Dokumente eindeutig der jeweiligen Pegelstation, dem Gewässer und dem relevanten Zeitraum zugeordnet. Dabei werden Anfangs- und Enddaten erfasst und Sonderfälle wie Mehrfachganglinien gekennzeichnet. Als Ergebnis entstehen vollständig indizierte, recherchierbare Dokumente. Im nächsten Schritt erfolgt die softwaregestützte Erkennung der Ganglinien und die Transformation in Zeit?/Wert?Paare (Pegelstand und Zeitpunkt). Für jede Pegelstation werden chronologisch konsistente Zeitreihen erzeugt. Die Ergebnisse werden in CSV und ZRXP bereitgestellt; ergänzende Metadaten werden in separaten CSV-Dateien geliefert. Die Formatvorgaben sind in Anlage 4 und 5 detailliert beschrieben. Zur Sicherstellung der Datenqualität werden automatische Regelprüfungen auf Lücken, Grenzwerte und sprunghafte Veränderungen durchgeführt. Fehlerhafte oder fehlende Werte werden eindeutig gekennzeichnet, und es werden Qualitätsberichte erstellt. Optional können Ersatzwerte gebildet und aggregierte Zeitreihen bereitgestellt werden. Abschließend erfolgt die Übergabe aller Daten in einer klar strukturierten Ordner- und Dateisystematik. Diese Systematik bzw. die Formatbeschreibung wird detailliert beschrieben (Anlage 4 und 5). Auf Wunsch wird der AG in Zusammenarbeit mit dem Software Betreuer beim Import in das Fachinformationssystem (FIS) des AG unterstützt, um eine reibungslose Integration zu gewährleisten. Die Datenlieferung erfolgt über einem vom AG bereitgestellten Cloud-Service. Nach erfolgreichem Import der digitalen Pegelbögen und der entsprechend digitalisierten Zeitreihen werden die Papierbögen in Abstimmung mit dem AG sachgerecht vom AN vernichtet.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dauer: 48 Monate
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Erweiterte Datenverarbeitung
Beschreibung der Beschaffung:
Los 2 umfasst die vertiefte fachliche Prüfung, Plausibilisierung, Bewertung und Dokumentation der in Los 1 erzeugten digitalisierten Wasserstandszeitreihen. Gegenstand der Leistung sind die Durchführung formaler, statistischer, zeitlicher, räumlicher und hydrologischer Qualitätsprüfungen, die Identifikation und Kennzeichnung fehlerhafter oder fraglicher Datenpunkte sowie die nachvollziehbare Dokumentation aller Prüfschritte und Ergebnisse. Ziel ist die Bereitstellung qualitätsgesicherter, hydrologisch konsistenter und für die weitere Nutzung in Fachinformationssystemen geeigneter Zeitreihen.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-28 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 40 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-18 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Nachweis Qualitätsmanagementsystem (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zur Sicherstellung der Qualität des gesamten Erfassungsprozesses sind für alle Arbeitsschritte Qualitätssicherungsmaßnahmen umzusetzen und zu dokumentieren. Ziel ist es eine ergebnisorientiertes Qualitätssicherung zu implementieren, die sowohl die unvermeidlichen Abweichungen innerhalb eines solchen Prozesses berücksichtigt, als auch einem Aufwands-Nutzenverhältnis Rechnung trägt. Dem Angebot ist ein schlüssiges Konzept zur Qualitätssicherung beizufügen, in dem die Beteiligung des AG an den einzelnen Bestandteilen klar ersichtlich ist.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Nationale Registrierungsnummer: 05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Postort: Recklinghausen
Region: Recklinghausen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
E-Mail: vergabestelle@lanuk.nrw.de 📧
Telefon: +49 23613050 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTTL7RJMD/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTTL7RJMD 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTTL7RJMD 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YTTL7RJMD# Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 0251 411-2165
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 251-411-1691 📞
URL: https://www.brms.nrw.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales/vergabekammer-westfalen 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 145-528041 (2026-07-28)