Beschreibung der Beschaffung
Für die Staatliche Ballett- und Artistikschule in Berlin wird zu Beginn des neuen Schuljahres 2023/2024, also ab dem 28.08.2023, ein neuer Auftragnehmer bzw. Konzessionsnehmer gesucht, der Verpflegungsleistungen, insbesondere auch die Internatsversorgung, erbringt.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks je Portion und einschließlich Nebenleistungen z.B. Reinigungsleistungen sowie Entsorgung Speisereste und Abfälle) für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 (öffentlicher Auftrag). Es gilt ein Brutto-Festpreis, dieser beträgt inklusive Umsatzsteuer pro Portion 4,36 Euro zzgl. 1,50 Euro Aufschlag. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung.
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und Getränks je Portion und einschließlich Nebenleistungen) für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-13, sog. „Tellergericht“ (Dienstleistungskonzession). Der Preis wird nach Zuschlag vom Auftragnehmer in Abstimmung mit der Schule festgelegt, beträgt aber mindestens 5,86 Euro pro Portion inklusive Umsatzsteuer.
Optional die Herstellung, Lieferung und Ausgabe eines warmen oder kalten Mittagssnacks für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-13 (Dienstleistungskonzession).
Betrieb einer Cafeteria/eines Kiosks für alle Schülerinnen und Schüler, wobei das Angebot und die Verfügbarkeit des Angebots (insbesondere die Öffnungszeiten des Cafeteria-/Kioskbetriebes) im Auftragsfall nach Zuschlag mit der Schule abzustimmen sind, um den Bedürfnissen und Anforderungen der Schule gerecht zu werden (Dienstleistungskonzession).
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Frühstück, Mittagessen (einschließlich eines Rohkostanteils und Getränks je Portion und einschließlich Nebenleistungen), Nachmittagssnack und Abendessen (einschließlich Nebenleistungen) für alle Schülerinnen und Schüler des Internats (Dienstleistungskonzession), wobei das Angebot und die Verfügbarkeit des Angebots teilweise im Auftragsfall nach Zuschlag mit der Schule abzustimmen sind, um den Bedürfnissen und Anforderungen der Schule gerecht zu werden (Dienstleistungskonzession).
Der Vertrag endet automatisch ohne, dass er einer Kündigung bedarf, mit dem Ablauf der vereinbarten Festlaufzeit. Während der Festlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt.
Es findet eine Ortsbesichtigung statt. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist freiwillig. Die ausschreibende Stelle organisiert die Ortsbesichtigung.
Zudem findet eine Testverkostung statt. Die ausschreibende Stelle organisiert, sofern und soweit mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, mit den Bietern eine Testverkostung. Sofern und soweit ein Bieter an der Testverkostung nicht teilnimmt oder Vorgaben der Vergabeunterlagen und seines eingereichten Angebots bei der Testverkostung – auch nach entsprechendem Hinweis durch die ausschreibende Stelle – missachtet, wird sein Angebot ausgeschlossen.
Eine Einladung zur Testverkostung wird geeigneten Bietern zugesandt. Die Testverkostung findet voraussichtlich in der 28. Kalenderwoche statt.