Schulverpflegung

Landratsamt Heilbronn

Schulverpflegung im Cook & Hold-Verfahren

Deadline

Deadline 2026-05-29

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-04-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-04-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schulverpflegung
Kurze Beschreibung: Schulverpflegung im Cook & Hold-Verfahren
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schulmahlzeiten 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 348 800 EUR 💰
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001 271.05
Titel: Schulverpflegung Kaywaldschule
Geschätzter Wert ohne MwSt: 188 800 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schulmahlzeiten 📦
Postleitzahl: 74348
Stadt: Lauffen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heilbronn, Landkreis 🏙️
Dauer: 4 Jahre
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 271.05
Titel: Schulverpflegung Astrid-Lindgren-Schule
Geschätzter Wert ohne MwSt: 160 000 EUR 💰
Postleitzahl: 74172
Stadt: Neckarsulm
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-29 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-29 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-05-29 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-05-26 23:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Angebote, die die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig enthalten, werden gemäß § 56 VgV von der Wertung ausgeschlossen, wenn die fehlenden oder unvollständigen Unterlagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber nicht binnen einer Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Korruption: Zum Nachweis dass keine Ausschlussgründe aufgrund von Verstößen gegen: - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - Betrug oder Subventionsbetrug - Bildung krimineller Vereinigungen - Einstellung der beruflichen Tätigkeit - Insolvenz - Schwere Verfehlungen - Verstöße gegen sozialrechtliche oder umweltrechtliche Verpflichtungen - Verstöße gegen Verpflichtung zur von Zahlung Steuern und Abgaben - Verstöße gegen Verpflichtung zur von Zahlung Sozialversicherungsbeiträgen ist die Erfüllung der Erfordernisse des Formblattes Formblattes Eigenerklärung zur Eignung notwendig und dieses Dokument auszufüllen.
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Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zum Nachweis dass keine Ausschlussgründe aufgrund von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen, ist die Erfüllung der Erfordernisse des Formblattes - Eigenerklärung nach der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 notwendig und dieses Dokument auszufüllen
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landratsamt Heilbronn
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 08125-A8068-88
Abteilung: Schul- und Kulturamt
Postanschrift: Lerchenstr. 40
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Region: Heilbronn, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@landratsamt-heilbronn.de 📧
Telefon: 071319940 📞
URL: https://www.landkreis-heilbronn.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E98715658 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E98715658 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg ID: 08-A9866-40
Abteilung: Referat 15
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: 0721 926-8730 📞
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/ 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 084-296477 (2026-04-28)