Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die bundesweite sicherheitstechnische Gesamtbetreuung von ca. 14.500 Mitarbeitenden in zurzeit ca. 300 Dienststellen der Techniker Krankenkasse (TK) im gesamten Bundesgebiet. Für den Auftragsgegenstand maßgebend sind die jeweils aktuellen Rechtsnormen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschriften 1 und 2).
Die sicherheitstechnische Grundbetreuung umfasst die nach § 6 ASiG, DGUV Vorschrift 2 nebst Anlagen und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften vorgesehenen Betreuungsleistungen. Der AN stellt in Abstimmung mit der TK sicher, dass Auslösekriterien für betriebsspezifische Betreuung (DGUV Vorschrift 2 Anhang 4) beachtet und mit Hilfe entsprechender Leistungen konzeptionell und praktisch fachgerecht bearbeitet werden. Außerdem stellt der AN nach Bedarf der TK Brandschutzbeauftragte. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitstechnische Gesamtbetreuung nach DGUV Vorschrift 2
22-06596
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die bundesweite sicherheitstechnische Gesamtbetreuung von ca. 14.500 Mitarbeitenden in zurzeit ca. 300 Dienststellen der...”
Kurze Beschreibung
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die bundesweite sicherheitstechnische Gesamtbetreuung von ca. 14.500 Mitarbeitenden in zurzeit ca. 300 Dienststellen der Techniker Krankenkasse (TK) im gesamten Bundesgebiet. Für den Auftragsgegenstand maßgebend sind die jeweils aktuellen Rechtsnormen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschriften 1 und 2).
Die sicherheitstechnische Grundbetreuung umfasst die nach § 6 ASiG, DGUV Vorschrift 2 nebst Anlagen und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften vorgesehenen Betreuungsleistungen. Der AN stellt in Abstimmung mit der TK sicher, dass Auslösekriterien für betriebsspezifische Betreuung (DGUV Vorschrift 2 Anhang 4) beachtet und mit Hilfe entsprechender Leistungen konzeptionell und praktisch fachgerecht bearbeitet werden. Außerdem stellt der AN nach Bedarf der TK Brandschutzbeauftragte. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Betreuung erstreckt sich zum überwiegenden Teil auf Büroarbeitsplätze. Gemäß Anlage 2 zu § 2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 2 ist für die Unternehmen der Gruppe III eine Einsatzzeit von 0,5 Stunden je Mitarbeiter je Jahr für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Grundbetreuung vorgesehen. Für die TK ist eine Einsatzzeit von 0,3 Stunden je Mitarbeiter und Jahr für die Grundbetreuung vorgesehen. Insgesamt beläuft sich die voraussichtliche Einsatzzeit für die Grundbetreuung auf ca. 4.320 Stunden pro Jahr. Die Grundbetreuung setzt sich aus Terminen vor Ort, verteilt auf das gesamte Bundesgebiet, sowie telefonischer und schriftlicher Beratung per E-Mail zuzüglich Dokumentation zusammen. Die voraussichtliche betriebsspezifische Betreuung liegt auf Basis von Erfahrungswerten bei ca. 900 Einsatzstunden pro Jahr und kann jährlich variieren. Hierbei handelt es sich um Schätzwerte, die als Kalkulationsgrundlage dienen. Es besteht kein Anspruch des AN auf die Beauftragung mit bestimmten Leistungen oder einer bestimmten Menge an Leistungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYD2L/de/documents/filledByCompany/22-06596_Eigenerklaerung_zur_Eignung.docx” Bedingungen für die Teilnahme
“https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYD2L/de/documents/filledByCompany/22-06596_Eigenerklaerung_zur_Eignung.docx” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYD2L/de/documents/filledByCompany/22-06596_Eigenerklaerung_zur_Eignung.docx” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYD2L/de/documents/filledByCompany/22-06596_Eigenerklaerung_zur_Eignung.docx” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-05-24
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-05-24
12:00 📅
“Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
Fragen zu den...”
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal, dort über den Bereich "Kommunikation" zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Ein abschließende Liste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Kategorie Anschreiben: Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, dort Anhang A), die unter der o.g. Internetadresse abrufbar sind.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYD2L
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 080-241494 (2023-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die bundesweite sicherheitstechnische Gesamtbetreuung von ca. 14.500 Mitarbeitenden in zurzeit ca. 300 Dienststellen der...”
Kurze Beschreibung
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die bundesweite sicherheitstechnische Gesamtbetreuung von ca. 14.500 Mitarbeitenden in zurzeit ca. 300 Dienststellen der Techniker Krankenkasse (TK) im gesamten Bundesgebiet. Für den Auftragsgegenstand maßgebend sind die jeweils aktuellen Rechtsnormen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschriften 1 und 2).
Die sicherheitstechnische Grundbetreuung umfasst die nach § 6 ASiG, DGUV Vorschrift 2 nebst Anlagen und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften vorgesehenen Betreuungsleistungen. Der AN stellt in Abstimmung mit der TK sicher, dass Auslösekriterien für betriebsspezifische Betreuung (DGUV Vorschrift 2 Anhang 4) beachtet und mit Hilfe entsprechender Leistungen konzeptionell und praktisch fachgerecht bearbeitet werden. Außerdem stellt der AN nach Bedarf der TK Brandschutzbeauftragte.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 080-241494
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 22-06596
Titel: Sicherheitstechnische Gesamtbetreuung nach DGUV Vorschrift 2
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: HSC Nord GmbH
Postanschrift: Bei den Hünengräbern 19
Postort: Seevetal
Postleitzahl: 21220
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Harburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRYX” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2023/S 155-493144 (2023-08-10)