vollständige Leistung für Bohrpfähle als verrohrte, bewehrte Ortbetonpfähle herstellen (56 Stück) D=75cm mit einer Länge von ca. 18,0m, inkl. aller erforderliche Geräte und Materialien
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-22.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Spezial Tiefbau
VE 323-1
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Grundschulen📦
Kurze Beschreibung:
“vollständige Leistung für Bohrpfähle als verrohrte, bewehrte Ortbetonpfähle herstellen (56 Stück) D=75cm mit einer Länge von ca. 18,0m, inkl. aller...”
Kurze Beschreibung
vollständige Leistung für Bohrpfähle als verrohrte, bewehrte Ortbetonpfähle herstellen (56 Stück) D=75cm mit einer Länge von ca. 18,0m, inkl. aller erforderliche Geräte und Materialien
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 341 516 💰
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Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“vollständige Leistung für Bohrpfähle als verrohrte, bewehrte Ortbetonpfähle herstellen (56 Stück) D=75cm mit einer Länge von ca. 18,0m, inkl. aller...”
Beschreibung der Beschaffung
vollständige Leistung für Bohrpfähle als verrohrte, bewehrte Ortbetonpfähle herstellen (56 Stück) D=75cm mit einer Länge von ca. 18,0m, inkl. aller erforderliche Geräte und Materialien
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 341 516 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-08 📅
Datum des Endes: 2024-04-08 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Folgend als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen
Werkplanung erstellen: KW-04/24 / 24.01.2024
Grossbohrpfähle herstellen bis zumKW-13/24 /...”
Zusätzliche Informationen
Folgend als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen
Werkplanung erstellen: KW-04/24 / 24.01.2024
Grossbohrpfähle herstellen bis zumKW-13/24 / 25.03.2024
Fertigstellung bis zum KW-15/24 / 08.04.2024
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (ULV) oder gleichwertige Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung gem. Formular Wirt-124 EU (Eigenerklärung EU) nachzuweisen.Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Ersatzweise nachfolgend aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr:
- Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern
- Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose Beitragsentrichtung
- Gewerbeanmeldung
- Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“-Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtliches Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Verein für Präqualifikation von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
-Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtliches Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ) oder für nicht präqualifizierte Unternehmen ist die Eigenerklärung V 124.H F einzureiche.
-Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“-Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtliches Unternehmer- undLieferantenverzeichnis (ULV) oder Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
-Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtliches Unternehmer- undLieferantenverzeichnis (ULV) oder Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ) oder für nicht präqualifizierte Unternehmen ist die Eigenerklärung V 124.H F einzureichen:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind,
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahrenjahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Eigenerklärung Bauleiter und ständig anwesender Vorabeiter des AN fließend (Level C1) deutsch sprechen. Zusätzlich geforert Eignungskrieterien gemäß den...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Eigenerklärung Bauleiter und ständig anwesender Vorabeiter des AN fließend (Level C1) deutsch sprechen. Zusätzlich geforert Eignungskrieterien gemäß den Auftargsunterlagen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG),
insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG),
insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-21
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen:
Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes...”
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen:
Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin
unter www.vergabe.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder an dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als PDF-Dokumente auf den Plattformen angeboten. Die Einreichung/Abgabe der Angebote muss elektronisch erfolgen. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenfreie Registrierung auf der Internetseite https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, sofern der Bewerber nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Achtung: Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bietende eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren, wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen, durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet am 08.09.2023 um 9:OO Uhr.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerber und Bewerberinnen eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist.
Bitte beachten: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.“
Vor Auftragserteilung wird eine Abfrage gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) sowie eine Abfrage der Finanzsanktionsliste durch den Auftraggeber veranlasst.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemäß der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)
ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (netto) dem für Wirtschaft zuständigen Bundesministerium Daten zu dem Vergabeverfahren zu übermitteln.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne orherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135GWB).