SPGK - ETCS Korridor Rhine-Alpine - ESTW Niederschopfheim+Lahr - hier: Kabeltiefbauarbeiten

DB Netz AG (Bukr 16)

SPGK - ETCS Korridor Rhine-Alpine - ESTW Niederschopfheim+Lahr - hier: Kabeltiefbauarbeiten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-05-11 Auftragsbekanntmachung
2023-05-26 Ergänzende Angaben
2023-08-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-04-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-04-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-04-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-04-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-04-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-04-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-04-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-04-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-04-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-01-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-01-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-01-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-01-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-01-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-05-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-05-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-06-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-06-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-06-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-07-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-07-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-08-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-08-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-02-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-02-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-02-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-02-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-03-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-03-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-03-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-04-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-04-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-04-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kabelinfrastruktur
Referenznummer: 23FEI66044
Kurze Beschreibung:
SPGK - ETCS Korridor Rhine-Alpine - ESTW Niederschopfheim+Lahr - hier: Kabeltiefbauarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kabelinfrastruktur 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kabelinfrastruktur 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ortenaukreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: christoph.klein@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 7219386269 📞
Fax: +49 69260913071 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/23997142-2ab9-4ae3-a1eb-e584f52531c3 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/23997142-2ab9-4ae3-a1eb-e584f52531c3 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-11 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-16 📅
Datum des Beginns: 2023-08-11 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 094-289492
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB Engineering & Consultig GmbH 2. Mailänder Consult GmbH 3. Krebs + Kiefer Ingenieure GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: ESTW Niederschopfheim Kabeltiefbauarbeiten
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: ESTW Niederschopfheim Kabeltiefbauarbeiten
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: 2014-DE-TM-0057-W
Bezeichnung des Loses: ESTW Lahr Kabeltiefbauarbeiten
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: ESTW Lahr Kabeltiefbauarbeiten
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Niederschopfheim
Lahr

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
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- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5,00 v.H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3,00 v.H. der Abrechnungssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
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- Oberbau konventionell–Schotter:
--Gleise;Strecken I; HGV / Schnellverkehr > 160 km/h
Bauleistung für Kabel:
-Kabelführungssysteme incl. Tiefbau;
-Kabelverlegung;
-Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb;
Spezialtiefbau:
-Gründungen Pfähle;
-Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb;

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Klein, Christoph
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/23997142-2ab9-4ae3-a1eb-e584f52531c3 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
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Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering & Consultig GmbH
2. Mailänder Consult GmbH
3. Krebs + Kiefer Ingenieure GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 094-289492 (2023-05-11)
Ergänzende Angaben (2023-05-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 103-324968
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 094-289492
ABl. S-Ausgabe: 103
Quelle: OJS 2023/S 103-324968 (2023-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 149-473382
ABl. S-Ausgabe: 149

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-01 📅
Name: Bahnbau Weidlich GmbH
Postort: Heinsdorfergrund
Land: Deutschland 🇩🇪
Vogtlandkreis 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 149-473382 (2023-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: SPGK - ETCS Korridor Rhine-Alpine - ESTW Niederschopfheim+Lahr - hier: Kabeltiefbauarbeiten
Referenznummer: 23FEI66044
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Kabelinfrastruktur 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 0b34f5f0-415c-47f9-bf9f-db03155e1e77
Titel: ESTW Lahr Kabeltiefbauarbeiten
Beschreibung der Beschaffung: ESTW Lahr Kabeltiefbauarbeiten
Dauer
Datum des Beginns: 2023-08-11 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Ortenaukreis 🏙️
Postleitzahl: 77933
Stadt: Lahr (Schwarzwald)
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Bahnbau Weidlich GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-01 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2023893358-0 - Los: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bahnbau Weidlich GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 5ab9b1f1-89e1-4015-9fe8-cfe98eceda99
Postanschrift: Gewerbering 22
Postleitzahl: 08468
Postort: Heinersdorfergrund
Region: Vogtlandkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fs.ei-sw-b
E-Mail: christoph.klein@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 7219386269 📞
Fax: +49 69260913071 📠
URL: https://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-11+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
8 - Zur Risikominimierung sollen zusätzliche Suchschürfe an allen Querungen bei der Maßnahme ESTW Lahr ausgeführt werden und der Grundwasserstand dokumentiert werden. Nach Abgleich der angetroffenen Wasserstände im Bereich UK der geplanten Querung ist die bauliche Umsetzung der Querung festzulegen. Da die Suchschürfe nur Baubegleitend durch gefüht werden können, sind diese durch den selben BAu-AN zu erbringen. Bei Beauftragung eines weiteren An, müsste dieser jedesmal bestellt werden, was den Bauablauf massiv gefährdet. Es wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten zu rechnen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z.B. Vorhande Kenntnisse der Maßnahmen und der Strecke, bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: 8 - zusätzliche Suchschürfe zur Ermittlung der Grundwasserstände
Quelle: OJS 2024/S 073-218497 (2024-04-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-12)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-12+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
10 - Im unmittelbaren Baubereich der zu erstellenden Baugrube für das Modulgebäude Lahr müssen Bäumegefällt werden. Diese Leistung ist zwingend erforderlich, damit der AN seinen ursprünglichen VErtrag erfüllen kann. Da das Fällen der Bäume Baubegleitend durchgefüht wird, ist diese Leistung durch den selben Bau-AN zu erbringen. Bei Beauftragung eines weiteren AN, müsste dieser jedesmal bestellt werden, was den Bauablauf massiv gefährdet. Es wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten zu rechnen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z.B. Vorhande Kenntnisse der Maßnahmen und der Strecke, bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: 10 - Bäume fällen
Quelle: OJS 2024/S 074-222095 (2024-04-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-15)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-15+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 02 - Die Leistungen sind mit dem HV untrennbar verbunden. Die zusätzlichen Leistungen stellen notwendige Zusammenhangsmaßnahmen dar, welche durch den AN zu erbringen sind und sind Grundlage für die Hauptleistung, der Kabeltiefbauarbeiten für das ESTW Lahr. Auf dieser zusätzlichen Leistung baut die Hauptleistung auf. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist nicht möglich, da ansonsten eine Verzögerung im Bauablauf entstehen würde und die Inbetriebnahme des ESTW Lahr gefährdet wäre.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA 02 - Im Zuge der Ausführungsplanung wurde festgestellt das in der Ausführung der Signalgründung auch die Gründung der Location Marker ausgeführt werden muss. Die Gründungsarbeiten und die Aufstellung der Location Marker muss durch den Ersteller der Signalgründungen ausgeführt werden.Diese Nachtragsleistung ist notwendig damit der AN seinen ursprünglichen Vertrag erfüllen kann.
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Quelle: OJS 2024/S 075-224727 (2024-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-24)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-24+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 04 - Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die zusätzlichen Leistungen in den bestehenden Bauablauf integriert werden müssen. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Auf dieser zusätzlichen Leistung baut die Hauptleistung auf. EineTrennung der Leistungen ist nicht möglich. Ein Wechsel desAuftragnehmers ist nicht möglich, da ansonsten eine Verzögerung im Bauablauf entstehen würde und die Inbetriebnahme des ESTW Lahr gefährdet wäre. Außerdem würde durch die Beauftragung eines weiteren AN erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA 04 - Aufgrund der Engstelle zwischen der Lärmschutzwand und dem OLA-Fundament kann kein Betonkabelkanal, wie ursprünglich geplant eingebaut werden. Aufgrunddessen muss ein Schwerlastkunstoffkabelkanal Gr. II, als dauerhafte Lösung, eingebaut werden. Diese zusätzliche Leistung ist notwendig damit der AN seinen ursprünglichen Vertrag erfüllen kann..
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Quelle: OJS 2024/S 082-245784 (2024-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-24)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 05 - Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die zusätzlichen Leistungen in den bestehenden Bauablauf integriert werden müssen. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Auf dieser zusätzlichen Leistung baut die Hauptleistung auf. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA 05 - Gemäß KTB-Ausführungsplanung sind entlang der Bestandstrasse neue Betonkabelkanäle einzubauen. Um dies zu ermöglichen, ist der Rückbau des Bestandskabelkanals erforderlich. Da die Bestandstrasse mit den Bestandskabel belegt ist, müssen diese Kabel gesichert werden. Für die LWL und Vodafone Bestandskabel ist nach RS mit dem ALV eine Messung vor Beginn der Arbeiten erforderlich. Diese Messung ist nicht Vertragsbestandsteil und stellt eine zusätzliche Leistung dar. Diese zusätzliche Leistung ist notwendig damit der AN seinen ursprünglichen Vertrag erfüllen kann..
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Quelle: OJS 2024/S 082-246600 (2024-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-24)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 06 - Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die zusätzlichen Leistungen in den bestehenden Bauablauf integriert werden müssen. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert.Auf dieser zusätzlichen Leistung baut die Hauptleistung auf. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA 06 - Gemäß der Entwurfsplanung ist in der Höhe vom ESTW-Gebäude eine Hauptquerung mit DN 500 Stahlrohr einzubauen. Der Einbau dieser Gleisquerung ist nicht Vertragsbestandsteil und stellt eine zusätzliche Leistung dar. Diese zusätzliche Leistung ist notwendig damit der AN seinen ursprünglichen Vertrag erfüllen kann.
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Quelle: OJS 2024/S 082-247989 (2024-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-24)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 01 - Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistungen stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die zusätzlichen Leistungen in den bestehenden Bauablauf integriert werden müssen. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Auf dieser zusätzlichen Leistung baut die Hauptleistung auf. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA 01 - In Gefolge von mehreren Streckenbegehungen durch die ÖBÜW und anhand der Ausführungsplanungen wurden die Bereiche wo eine Beräumung von Versteckmöglichkeiten für Reptilien, eine Vergrähmungsmahd für Reptilien und Vergrähmungsmahdbereiche aus Sicht der ökologische Bauüberwachung erforderlich waren, festgelegt. Die festgelegten Bereiche überschreiten, die in den LV-Positionen vorgegebenen Mengen. Diese zusätzlichen Leistungen sind notwendig damit der AN seinen ursprünglichen Vertrag erfüllen kann.
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Quelle: OJS 2024/S 082-248485 (2024-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-26)
Objekt
Beschreibung
Interne Kennung: 8c4201f0-3a19-45a7-a4be-39ee074fac6e
Titel: ESTW Niederschopfheim Kabeltiefbauarbeiten
Beschreibung der Beschaffung: ESTW Niederschopfheim Kabeltiefbauarbeiten

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2023893358 - Los: 1

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-26+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 05 - Gemäß KTB-Ausführungsplanung sind entlang der Bestandstrasse neue Betonkabelkanäle einzubauen. Um dies zu ermöglichen, ist der Rückbau des Bestandskabelkanals erforderlich. Da die Bestandstrasse mit den Bestandskabel belegt ist, müssen diese Kabel gesichert werden. Für die LWL und Vodafone Bestandskabel ist nach RS mit dem ALV eine Messung vor Beginn der Arbeiten erforderlich. Diese Messung ist nicht Vertragsbestandsteil und stellt eine zusätzliche Leistung dar. Diese zusätzliche Leistung ist notwendig damit der AN seinen ursprünglichen Vertrag erfüllen kann.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA 05 - Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die zusätzlichen Leistungen in den bestehenden Bauablauf integriert werden müssen. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Auf dieser zusätzlichen Leistung baut die Hauptleistung auf. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen.
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Quelle: OJS 2024/S 084-253831 (2024-04-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-26)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 01 - Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die zusätzlichen Leistungen in den bestehenden Bauablauf integriert werden müssen. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Auf dieser zusätzlichen Leistung baut die Hauptleistung auf. EineTrennung der Leistungen ist nicht möglich. Ein Wechsel Bauablauf entstehen würde und die Inbetriebnahme des ESTW Niederschopfheim gefährdet wäre. Außerdem würde durch die Beauftragung eines weiteren AN erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA 01 - Aufgrund der Engstelle zwischen der Lärmschutzwand und dem OLA-Fundament kann kein Betonkabelkanal, wie ursprünglich geplant eingebaut werden. Aufgrunddessen muss ein Schwerlastkunstoffkabelkanal Gr. II, als dauerhafte Lösung, eingebaut werden. Diese zusätzliche Leistung ist notwendig damit der AN seinen ursprünglichen Vertrag erfüllen kann.
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Quelle: OJS 2024/S 084-253842 (2024-04-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-21)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-21+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Da die Suchschürfe nur Baubegleitend durch geführt werden können, sind diese durch den selben Bau-AN zu erbringen. Bei Beauftragung eines weiteren AN, müsste dieser jedes mal bestellt werden, was den Bauablauf massiv gefährdet. Es wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten zu rechnen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z.B. vorhandene Kenntnisse der Maßnahmen und der Strecke, bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Zur Risikominimierung sollen zusätzliche Suchschürfe an allen Querungen bei der Maßnahme ESTW Lahr ausgeführt werden und der Grundwasserstand dokumentiert werden. Nach Abgleich der angetroffenen Wasserstände im Bereich UK der geplanten Querung ist die bauliche Umsetzung der Querung festzulegen. Diese zusätzliche Leistung ist notwendig damit der AN seinen ursprünglichen Vertrag erfüllen kann.
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Quelle: OJS 2024/S 098-300355 (2024-05-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-21)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die zusätzlichen Leistungen in den bestehenden Bauablauf integriert werden müssen. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Auf dieser zusätzlichen Leistung baut die Hauptleistung auf. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Zur Reduzierung der Eingriffe in den Bahnkörper infolge von offenen Gleisquerungen, müssen einzelne Querungen mittels Bodendurchschlagsrakete ausgeführt werden. Das Leistungsverzeichnis sieht keine Querung mittels Bodendurchschlagsrakete vor. Diese zusätzliche Leistung ist notwendig damit der AN seinen ursprünglichen Vertrag erfüllen kann.
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Quelle: OJS 2024/S 099-303742 (2024-05-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-21)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die zusätzlichen Leistungen in den bestehenden Bauablauf integriert werden müssen. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Auf dieser zusätzlichen Leistung baut die Hauptleistung auf. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
ÄB04_MKA 11_Zur Reduzierung der Eingriffe in den Bahnkörper infolge von offenen Gleisquerungen, müssen einzelne Querungen mittels Bodendurchschlagsrakete ausgeführt werden. Das Leistungsverzeichnis sieht keine Querung mittels Bodendurchschlagsrakete vor. Diese zusätzliche Leistung ist notwendig damit der AN seinen ursprünglichen Vertrag erfüllen kann.
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Quelle: OJS 2024/S 099-304051 (2024-05-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-21)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Da die Fläche, auf der die Container aufgestellt werden, bereits vom AN angemietet ist, ist es wirtschaftlich sinnvoll, diese Leistung mit zu erbringen. Andernfalls müsste eine zusätzliche Fläche angemietet werden. Es wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten zu rechnen, weil honorarmindernde Faktoren wie z.B. vorhandene Mietfläche, bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Die Materialcontainer werden für die sichere Zwischenlagerung von DB-Material benötigt, das sich auf der BE-Fläche des hiesigen AN befindet.
Quelle: OJS 2024/S 099-304581 (2024-05-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-21)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die zusätzlichen Leistungen in den bestehenden Bauablauf integriert werden müssen. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Auf dieser zusätzlichen Leistung baut die Hauptleistung auf. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
ÄB_04_MKA_08_Gemäß der Entwurfsplanung ist in der Höhe vom ESTW-Gebäude eine Hauptquerung mit DN 500 Stahlrohr einzubauen. Der Einbau dieser Gleisquerung ist nicht Vertragsbestandsteil und stellt eine zusätzliche Leistung dar. Diese zusätzliche Leistung ist notwendig damit der AN seinen ursprünglichen Vertrag erfüllen kann.
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Quelle: OJS 2024/S 099-304932 (2024-05-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-21)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Da die Fläche, auf der die Container aufgestellt werden, bereits vom AN angemietet ist, ist es wirtschaftlich sinnvoll, diese Leistung mit zu erbringen. Andernfalls müsste eine zusätzliche Fläche angemietet werden. Es wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten zu rechnen, weil honorarmindernde Faktoren wie z.B. vorhandene Mietfläche, bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Die Materialcontainer werden für die sichere Zwischenlagerung von DB-Material benötigt, das sich auf der BE-Fläche des hiesigen AN befindet.
Quelle: OJS 2024/S 099-305458 (2024-05-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-27)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-27+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Leistungen sind mit dem HV untrennbar verbunden. Die zusätzlichen Leistungen stellen notwendige Zusammenhangsmaßnahmen dar, welche durch den AN zu erbringen sind und sind Grundlage für die Hauptleistung, der Kabeltiefbauarbeiten für das ESTW Niederschopfheim. Auf dieser zusätzlichen Leistung baut die Hauptleistung auf. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist nicht möglich, da ansonsten eine Verzögerung im Bauablauf entstehen würde und die Inbetriebnahme des ESTW Niederschopfheim gefährdet wäre.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Im Zuge der Ausführungsplanung wurde festgestellt das in der Ausführung der Signalgründung auch die Gründung der Location Marker ausgeführt werden muss. Die Gründungsarbeiten und die Aufstellung der Location Marker muss durch den Ersteller der Signalgründungen ausgeführt werden.Diese Nachtragsleistung ist notwendig damit der AN seinen ursprünglichen Vertrag erfüllen kann.
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Quelle: OJS 2024/S 102-312871 (2024-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-03)
Verfahren
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-03+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ15 Der AN ist laut Vertrag mit den Kabeltiefbauarbeiten für den Bereich Niederschopfheim beauftragt.Da die zusätzlichen Leistungen (Entsorgung Boden >Z2) zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, ist kein AN-Wechsel möglich. Auf dieser Vorleistung baut die Hauptleistung auf. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich. // LÄ17 Der AN ist mit den KTB-Leistungen beauftragt. Zusatzleistungen, wie hier beschrieben, welche zur Erbringung des Werkerfolgs benötigt werden, sind vom AN anzuzeigen und dementsprechend zu vergüten. Die anderweitige Vergabe dieser Leistung würde eine künstliche Aufspaltung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die geänderte Leistung in den bestehenden Bauablauf integriert werden muss. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beautragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Zudem würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z.B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. // LÄ18 Der AN ist laut Vertrag mit den Kabeltiefbauarbeiten für den Bereich Niederschopfheim beauftragt.Da die zusätzlichen Leistungen (Entsorgung Boden >Z2) zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, ist kein AN-Wechsel möglich. Auf dieser Vorleistung baut die Hauptleistung auf. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich. // LÄ21 Die zusätzliche Leistung ist nicht den beauftragtem Hauptvertrag abgedeckt und führt zu Mehrkosten. Die Leistung ist nicht Bestandteil des Hauptvertrages. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber der AG Mängelansprüche geltend machen muss. Auf dieser Vorleistung baut die Hauptleistung auf. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ15 Entsorgung Boden >Z2 // LÄ17 Zusätzliche Planerische Leistungen Bodendurchschlagsrakete // LÄ18 Entsorgung Boden >Z2 // LÄ21 Lieferung u. Montage GFK im Bereich LSW 1A (Bf Friesenheim)
Quelle: OJS 2025/S 003-004774 (2025-01-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-03)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ14 Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die zusätzlichen Leistungen in den bestehenden Bauablauf integriert werden müssen. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Es wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten zu rechnen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z.B. vorhandene Kenntnisse der Maßnahmen und der Strecke, bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. // LÄ15 Der AN ist mit den KTB-Leistungen beauftragt. Zusatzleistungen, wie hier beschrieben, welche zur Erbringung des Werkerfolgs benötigt werden, sind vom AN anzuzeigen und dementsprechend zu vergüten. Die anderweitige Vergabe dieser Leistung würde eine künstliche Aufspaltung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die geänderte Leistung in den bestehenden Bauablauf integriert werden muss. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beautragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Zudem würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z.B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ14 zusätzliche Vermessungsleistung zur Aufnahme von Querprofilen // LÄ15 zusätzliche planerische Leistungen für ausservertragliche Leistung "GQ mit Bodendurchschlagsrakete"
Quelle: OJS 2025/S 003-005170 (2025-01-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-22)
Objekt
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU SektVO
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Auftragsvergabe
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-22+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die zusätzliche Leistung ist nicht den beauftragtem Hauptvertrag abgedeckt und führt zu Mehrkosten. Die Leistung ist nicht Bestandteil des Hauptvertrages. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber der AG Mängelansprüche geltend machen muss. Auf dieser Vorleistung baut die Hauptleistung auf. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
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Text: MKA30: Lieferung und Herstellung LST-Muffen
Quelle: OJS 2025/S 016-049123 (2025-01-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-22)
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MKA14: Die Fa. Bahnbau Weidlich ist mit der Ausführung der KTB-Leistungen beauftragt. Die Ausführung konnte aufgrund einer abgesagten Sperrpause vom 08.05. bis 09.05.2024, welche nicht der BAU-AN zu vertreten hat, nicht erfolgen. Die Leistung hätte somit auch nicht durch einen anderen BAU-AN ausgeführt werden können. Der BAU-AN ist mit der Ausführung der KTB-Leistungen für den Bereich Niederschopfheim beauftragt. Da die Ausfallschichten direkt mit den Hauptvertragsleistungen verknüpft und zur Erreichung des ursprünglich vereinbarten Werkerfolgs erforderlich sind und der Ausfall auch von keinem anderen AN hätte ersetzt werden können, wäre ein AN-Wechsel nur über eine Neuausschreibung möglich, welche mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden wäre, da der AN neu eingearbeitet werden müsste, vermutlich höhere Preise verlangt werden würden und durch die Verzögerungen wichtige IBN-Termine gefährdet wären. // MKA16: Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die zusätzlichen Leistungen in den bestehenden Bauablauf integriert werden müssen. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Es wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten zu rechnen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z.B. vorhandene Kenntnisse der Maßnahmen und der Strecke, bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. // MKA18: Der AN ist mit den KTB-Leistungen beauftragt. Zusatzleistungen, wie hier beschrieben, welche zur Erbringung des Werkerfolgs benötigt werden, sind vom AN anzuzeigen und dementsprechend zu vergüten. Die anderweitige Vergabe dieser Leistung würde eine künstliche Aufspaltung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die geänderte Leistung in den bestehenden Bauablauf integriert werden muss. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Es wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten zu rechnen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z.B. vorhandene Kenntnisse der Maßnahmen und der Strecke, bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können. // MKA26: Die zusätzliche Leistung ist nicht den beauftragtem Hauptvertrag abgedeckt und führt zu Mehrkosten. Die Leistung ist nicht Bestandteil des Hauptvertrages. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber der AG Mängelansprüche geltend machen muss. Auf dieser Vorleistung baut die Hauptleistung auf. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA14: Nichtnutzbarkeit von vertraglich vereinbarten Sperrpausen // MKA16: zusätzliche Vermessungsleistung zur Aufnahme von Querprofilen // MKA18: Anpassung KTB-Planung Bf Lahr // MKA26: Lieferung und Herstellung LST-Muffen
Quelle: OJS 2025/S 016-049350 (2025-01-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-27)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-27+01:00 📅

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22: Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die zusätzlichen Leistungen in den bestehenden Bauablauf integriert werden müssen. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Auf dieser zusätzlichen Leistung baut die Hauptleistung auf. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: 22: Zuschnitte der Einfaßrahmen (Standflächen) an Kabelschächten
Quelle: OJS 2025/S 020-062913 (2025-01-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-05)
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Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-05+02:00 📅

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23 - Der Wechsel des AN würde zu Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs führen. Außerdem wäre eine enge logistische Kooperation notwendig. Die Dauer eines neuen Beschaffungsvorgangs würde für das konkrete Projekt unzumutbare Unterbrechungen mit sich bringen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
23 - Gemäß den Feldaufmaßen 4, 13, 14, 18, 24, 27 mussten Zusatzleistungen wie u.a. Herstellung Grabenmulden, Verrohrte Entwässerung (inkl. DN 250-KG-Rohr), Herstellung zus. Baustraße und Kabelkanalbrücke erbracht werden.
Quelle: OJS 2025/S 087-288597 (2025-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-06)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-06+02:00 📅

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28 - Der Wechsel des AN würde zu Schwierigkeiten beim lückenlosen Prozessablauf der verschiedenen Leistungen führen und es könnten Leistungen mit unterschiedlich technischen Merkmalen entstehen, die mit Schwierigkeiten verbunden wären. Auch bei Beschleunigung des Prozesses wäre die Inbetriebnahme gefährdet, weil die Dauer eines neuen Ausschreibungsverfahrens eine für das Projekt weitere deutliche Verzögerungen mit sich bringen würde.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
28 - Im Laufe des Baugeschehens wurde die Herstellung von Entwässerungsgräben, Lieferung und Verlegung von KG DN250-Rohren und das Reprofilieren von Gräben notwendig.
Quelle: OJS 2025/S 088-294502 (2025-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-04)
Auftragsvergabe
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-04+02:00 📅

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Andere zusätzliche Informationen
MKA 24 Diese zusätzlichen Leistungen sind kein Bestandteil des HV. Die in der MKA aufgeführten zusätzlichen Lieferungen und Leistungen des AN sind zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig. Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Positive Synergieeffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden und es würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. MKA 36 Durch die Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die zusätzlichen Leistungen in den bestehenden Bauablauf integriert werden müssen. Da die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden ist, wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Auf dieser zusätzlichen Leistung baut die Hauptleistung auf. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA 24 Im Projektverlauf mussten i.A. des AG zusätzlich Entwässerungsgräben und Verrohrungen an Kabelschächten festgelegt werden. Weiterhin wurden die Betonplatten der Kabelschächte gereinigt (inkl. Ein- und Ausbau). MKA 36 Im Projektverlauf ereigneten sich vermehrte Kabeldiebstähle, die zur Erarbeitung einer Lösung zum Schutz der Kabelstandorte führte, was einen deutlichen Mehraufwand darstellt.
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Quelle: OJS 2025/S 107-362458 (2025-06-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-06)
Auftragsvergabe
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-06+02:00 📅

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MKA 20 Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Positive Synergieeffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden und honorarmindernde Faktoren, z.B. Wiederholungsfaktoren könnten bei einer getrennten Vergabe nicht berücksichtigt werden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA 20 Im Projektverlauf ergab sich die Notwendigkeit, zusätzliche Standflächen an Kabelschächten festzulegen, die aufgrund der Nähe zur Grundstücksgrenze beschnitten werden mussten. Weiterhin wurde ein Zaun zurückgebaut, um mehr Baufreiheit zu schaffen.
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Quelle: OJS 2025/S 109-370313 (2025-06-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-16)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-16+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
22 - Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Diese zusätzliche Leistung ist ein untrennbarer Bestandteil der Hauptleistung. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
22 - Im Projektverlauf zeigte sich, dass die Kabelkanäle im Bestand für die vorhandenen Arbeiten genutzt werden müssen. Durch Bestandskabel entsteht ein deutlicher Mehraufwand durch vermehrtes Auf-/ und Zudeckeln der Kabeltrasse.
Quelle: OJS 2025/S 115-394619 (2025-06-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-14)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-14+02:00 📅

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Andere zusätzliche Informationen
32 - Dem AN entstanden durch die veränderte Vorgehensweise erhebliche Mehrkosten aufgrund Bereitstellung zusätzlichen Personals und Materials. Diese zusätzlichen Leistungen sind kein Bestandteil des HV. Die zusätzlichen Leistungen des AN beziehen sich ausschließlich auf Kabeltiefbauarbeiten, Änderungen gibt es lediglich in der Ausführung.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
32 - Auf der Strecke Niederschopfheim - Friesenhein kam es zu mehreren Kabeldiebstählen. Daher wurde im Zuge der 39. Baubesprechung festgelegt, wie die Verlegung der neuen Kabel weniger von Außen sichtbar erfolgen kann.
Quelle: OJS 2025/S 133-459290 (2025-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-14)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
37 - Durch die Absage der Betra F613170 25 entstanden dem AN zusätzliche Kosten, die kein Bestandteil des HV sind, aber untrennbar mit der Hauptleistung verbunden sind. Die erbrachten zusätzlichen Leistungen sind zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden und es würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
37 - Im Projektverlauf musste eine Betra (F613170 25) abgesagt werden. Dadurch entsteht dem AN ein erheblicher Mehraufwand und zusätzliche Kosten, weil durch die Kurzfristigkeit Personal und Material nur teilweise umdisponiert werden konnten.
Quelle: OJS 2025/S 133-462576 (2025-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-11)

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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-11+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
34 - Die in der MKA 34 aufgeführten zusätzlichen Leistungen des AN sind zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig. Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
34 - Im Zuge des Baugeschehens wurde es notwendig, dass Kabeltrommeln aus dem Lager auf die Baustelle transportiert werden mussten. Dadurch entstehen dem AN zusätzliche Kosten, da diese Leistungen kein Bestandteil des HV sind.
Quelle: OJS 2025/S 153-528129 (2025-08-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-11)

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA033-034_038_040: Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Positive Synergieeffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -Betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden. // MKA039: Die in der MKA aufgeführten zusätzlichen Leistungen des AN sind zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig. Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Positive Synergieeffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -Betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Da diese zusätzliche Leistung ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung ist, würde die Beauftragung eines weiteren AN auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MAK033: Im Zuge des Baugeschehens wurde es notwendig, die Kabeldurchführungen gegen Wasser, Schmutz oder andere Fremdkörper abzudichten, die ins Rohr oder den Schacht eindringen können. Dazu wurden Hauff-Dichtungen in verschiedenen Größen eingesetzt. Dadurch entstehen dem AN zusätzliche Kosten, da diese Leistungen kein Bestandteil des HV sind. // MKA034: Im Zuge des Baugeschehens wurde es notwendig zum Schutz gegen äußere Umwelteinflüsse, Vandalismus und als Nagetierschutz provisorische LST-Muffen- und Mehrlängenbausätzen herzustellen. Dadurch entstehen dem AN zusätzliche Kosten, da diese Leistungen kein Bestandteil des HV sind. // MKA038: Im Zuge des Baugeschehens wurde es notwendig, die Kabeldurchführungen gegen Wasser, Schmutz oder andere Fremdkörper abzudichten, die ins Rohr oder den Schacht eindringen können. Dazu wurden Hauff-Dichtungen in verschiedenen Größen eingesetzt. Dadurch entstehen dem AN zusätzliche Kosten, da diese Leistungen kein Bestandteil des HV sind. // MKA039: Es mussten zusätzliche Leistungen zur Herstellung der Trinkwasserleitung für das ESTW Niederschopfheim erbracht werden, d.h. Tiefbauarbeiten zur Herstellung eines Trinkwasseranschlusses und Einbau eines Wasserzählerschachts. // MKA040: Im Zuge des Baugeschehens wurde es notwendig zum Schutz gegen äußere Umwelteinflüsse, Vandalismus und als Nagetierschutz provisorische LST-Muffen- und Mehrlängenbausätzen herzustellen. Dadurch entstehen dem AN zusätzliche Kosten, da diese Leistungen kein Bestandteil des HV sind.
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Quelle: OJS 2025/S 153-528772 (2025-08-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-05)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-05+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
29 - Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und - betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden und honorarmindernde Faktoren, z.B. Wiederholungsfaktoren könnten bei einer getrennten Vergabe nicht berücksichtigt werden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
29 - Im Zuge des Baugeschehens stellte sich nach Entnahme von Bodenproben heraus, dass Boden-/Aushubmassen mit dem Zuordnungswert Z2 vorhanden ist. Dieses Bodenmaterial kann nicht wiederverwendet werden, sondern muss wegen der Schadstofbelastung auf einer Deponie entsorgt werden. Diese zusätzlichen Leistungen sind kein Bestandteil des HV. Die in der MKA aufgeführten zusätzlichen Lieferungen und Leistungen des AN sind zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig.
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Quelle: OJS 2025/S 171-585184 (2025-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-09)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-09+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Positive Synergieeffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen, bei denen ein neuer Auftragnehmer an die Stelle des ursprünglichen tritt oder der Beschaffer selbst die Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber seinen Unterauftragnehmern übernimmt.
Neuer Wert
Text:
MKA036: Im Zuge des Baugeschehens wurde es notwendig, in Ausnahmen Versatzadapter bei Signalgründungen einzusetzen. Dadurch entstehen dem AN zusätzliche Kosten, da diese Leistungen kein Bestandteil des HV sind.
Quelle: OJS 2025/S 173-592127 (2025-09-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-04)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-04+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA035: Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Positive Synergieeffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden. // MKA042: Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Positive Synergieeffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden. // MKA043: Bei der Vergabe an einen weiteren AN wäre die Zuordnung der Verantwortlichkeiten erheblich erschwert und es wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Positive Synergieeffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden. // MKA044: Der Wechsel des AN würde eine unzumutbare Unterbrechung mit sich bringen, da der bestehende Bauablauf entsprechend angepasst werden muss. Positive Synergieeffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Bei der Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden. // MKA045: Der Wechsel des AN würde eine unzumutbare Unterbrechung mit sich bringen, da der bestehende Bauablauf entsprechend angepasst werden muss. Positive Synergieeffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Bei der Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA035: Im Zuge des Baugeschehens wurde es notwendig, dass die Standorte der Signale Sig 63L3001X/63143, Sig 63L5002Y/63236 und 63L7002Y/63238 geändert werden mussten. Im Rahmen einer Baubesprechung am 06.02.2025 wurden weitere fünf Signale identifiziert, die an andere Standorte gesetzt werden mussten. Die in der MKA aufgeführten zusätzlichen Leistungen des AN sind zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig. // MKA042: Im Zuge des Baugeschehens wurde es notwendig, Versatzadapter bei Signalgründungen einzusetzen, da es Behinderungen im Baufeld gab und die Fundamente verschoben werden mussten. Die in der MKA aufgeführten zusätzlichen Leistungen des AN sind zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig. // MKA043: Im Zuge des Baugeschehens wurde es notwendig, größere Kabelaufbauschächte (Gr. IX) zu verwenden, als ursprünglich geplant war. Die Menge und der Durchmesser der Kabel, die das Modulgebäude und die Hauptquerung verbinden, machten das notwendig. Die in der MKA aufgeführten zusätzlichen Leistungen des AN sind zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig. // MKA044: Im Zuge des Baugeschehens wurde vereinbart, bei Bedarf Schienenfußkabel inkl. Befestigung für das Punktförmige Zugbeeinflussungssystem (PZS) zu verwenden. Dadurch wurde Kabeltiefbau und eine Gleisquerung für Stichkabel vermieden. Die in der MKA aufgeführten zusätzlichen Leistungen und Materialien sind kein Bestandteil des HV, aber zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig. // MKA045: Im Projektverlauf wurden Änderungen ggü. dem Amtsentwurf der Umfeldplanung notwendig. Die in der MKA aufgeführten zusätzlichen Leistungen sind kein Bestandteil des HV, aber zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig.
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Quelle: OJS 2025/S 213-731741 (2025-11-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-04)

Änderungen
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MKA021: Der Wechsel des AN würde eine unzumutbare Unterbrechung mit sich bringen, da der bestehende Bauablauf entsprechend angepasst werden muss. Positive Synergieeffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Bei der Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden. // MKA037: Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Positive Synergieeffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden. // MKA038: Der Wechsel des AN würde eine unzumutbare Unterbrechung mit sich bringen, da der bestehende Bauablauf entsprechend angepasst werden muss. Positive Synergieeffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Bei der Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA021: Im Zuge des Baugeschehens wurde es notwendig, aufgrund Änderungen in Größe, Länge und Mengen die Bestellung an Kabelkanalbrücken dementsprechend zu ändern. Konkret wurden Kabelkanalbrücken in der Größe 3 in vier verschiedenen Längen benötigt. Die in der MKA aufgeführten zusätzlichen Leistungen und Materialien sind kein Bestandteil des HV, aber zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig. // MKA037: Im Zuge des Projektverlaufs zeigte sich, dass die Ausführungsplanungen der Außenanlagen überarbeitet werden mussten, da die Anforderungen für Lahr nicht mehr den früheren Planungsständen entsprochen haben. // MKA038: Im Zuge des Baugeschehens wurde vereinbart, bei Bedarf Schienenfußkabel inkl. Befestigung für das Punktförmige Zugbeeinflussungssystem (PZS) zu verwenden. Dadurch wurde Kabeltiefbau und eine Gleisquerung für Stichkabel vermieden. Die in der MKA aufgeführten zusätzlichen Leistungen und Materialien sind kein Bestandteil des HV, aber zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig.
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Quelle: OJS 2025/S 213-732429 (2025-11-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-07)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-07+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 46 Das Vertragsverhältnis wurde wegen mangelhafter Leistungserbringung gekündigt.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
MKA 46 Der AG hat den AN mit Schreiben vom 10.09.2025 aufgefordert, seine Leistungen zum 13.09.2025 einzustellen. Dadurch sind dem AN Mehrkosten entstanden, die nicht vorhersehbar waren, insbesondere bereitgestelltes Material. Diese Leistungen sind untrennbar verbunden mit der Hauptleistung.
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Quelle: OJS 2026/S 005-009756 (2026-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-08)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-08+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
25 Der Wechsel des AN würde eine unzumutbare Unterbrechung mit sich bringen, da der bestehende Projektablauf entsprechend angepasst werden muss. Positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Bei der Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
25 Im Projektverlauf wurde zur Vorbereitung der Abnahmeplanung der Standort besichtigt. So wurden Änderungen bei den Bedarfen der Kabelkanalbrücken bzgl. der Größen, Längen und Mengen ermittelt. Die in der MKA aufgeführten zusätzlichen Leistungen sind kein Bestandteil des HV, aber zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig.
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Quelle: OJS 2026/S 006-014639 (2026-01-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-04)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-04+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 47 Das Vertragsverhältnis wurde wegen mangelhafter Leistungserbringung gekündigt.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
MKA 47 Aufgrund der Verlängerung der Bauzeit wurde die Leistungsausführung über den geplanten Termin hinaus fortgesetzt. Daher mussten auch die Bereitstellungsflächen für die Baustellen weiterhin vorgehalten werden. Diese Leistungen sind untrennbar verbunden mit der Hauptleistung.
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Quelle: OJS 2026/S 025-084966 (2026-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-11)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-11+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Bei der Vergabe an einen weiteren AN würden positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und - betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, verloren gehen. Weiterhin käme es zu erheblichen Unterbrechungen im Leistungsablauf. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden. Faktoren, die sich honorarmindernd auswirken könnten, könnte bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Im Zuge des Projektverlaufs wurde es notwendig, weitere Flächen für die Materiallagerung anzumieten und einzurichten. Diese zusätzliche Leistung ist kein Bestandteil des HV und ist für den Projekterfolg zwingend notwendig.
Quelle: OJS 2026/S 031-105718 (2026-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-18)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-18+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
50 Die Dauer eines neuen Ausschreibungsverfahrens würde zu einer unzumutbaren Unterbrechung führen. Außerdem käme es bei Vergabe an einen weiteren AN zu Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen hinsichtlich des Leistungsablaufs. Weiterhin würde spezielles Fachwissen für die zusätzlichen Leistungen benötigt. Bei der Beauftragung eines weiteren AN wäre auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährdet.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
50 Im Bauverlauf stellte sich heraus, dass zum Anschluss der Kabelschutzrohre an die Kabelkleinschächte (aus den Gleisquerungen) wurden zusätzlich 45 Grad-Bögen benötigt. Mengen und Längen werden über Lieferscheine und Aufmaße nachzuweisen. Die in der MKA aufgeführten zusätzlichen Leistungen sind kein Bestandteil des HV, aber zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig.
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Quelle: OJS 2026/S 035-118935 (2026-02-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-20+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
49 - Bei der Vergabe an einen weiteren AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar welchem AN ggf. entstandene Mängelansprüche geltend gemacht werden müssen. Positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden. Faktoren, die sich honorarmindernd auswirken könnten, könnte bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
49 - Im Zuge des Projektverlaufs wurde es notwendig, beim Einbau der Kabelschachtabdeckungen mit Gefälle zusätzlich Aufbetonage (Einschalen + Ortbeton) vorzunehmen und so die letzten Zwischenrahmen zu realisieren. Diese zusätzliche Leistung ist kein Bestandteil des HV und ist für den Projekterfolg zwingend notwendig.
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Quelle: OJS 2026/S 037-126626 (2026-02-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-12)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-12+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
49 Bei der Vergabe an einen weiteren AN würden positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, verloren gehen. Weiterhin käme es zu erheblichen Unterbrechungen im Leistungsablauf. Diese zusätzliche Leistung ist ein elementarer Bestandteil der Hauptleistung und nicht trennbar. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden. Faktoren, die sich honorarmindernd auswirken könnten, könnte bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
49 Im Projektverlauf wurde es notwendig, die zu verlegenden Kabel zwischen zu lagern. Die Anmietung und Einrichtung der Lagerflächen sind kein Bestandteil des HV, aber zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig.
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Quelle: OJS 2026/S 051-176948 (2026-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-12)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
41 Bei der Vergabe an einen weiteren AN würden positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, verloren gehen. Weiterhin käme es zu erheblichen Unterbrechungen im Leistungsablauf. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden. Faktoren, die sich honorarmindernd auswirken könnten, könnte bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
41 Im Zuge des Bauverlaufs wurden zusätzliche Leistungen notwendig, wie Lieferung und Einbau von längeren Spannbetonpfosten, Anpassungen an Bestandskabelschächten, Freischnitt sowie Umsetzen von weiteren Flächen für die Materiallagerung. Diese zusätzlichen Leistungen sind kein Bestandteil des HV aber für den Projekterfolg unerlässlich.
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Quelle: OJS 2026/S 051-176955 (2026-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-31)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-31+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
49 Der Wechsel des AN würde eine unzumutbare Unterbrechung mit sich bringen, da der bestehende Projektablauf entsprechend angepasst werden muss. Positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Bei der Beauftragung eines weiteren AN wäre auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
49 Im Projektverlauf wurde es notwendig, ca. 1.300 Tonnen Erdmaterial der Einordnungsklasse Z2 nach LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) zu entsorgen. Aufgrund der Schadstoffwerte darf der Aushub nicht frei wiederverwendet werden, sondern muss auf einer zugelassenen Deponie entsorgt werden. Die in der MKA aufgeführten zusätzlichen Leistungen sind kein Bestandteil des HV, aber zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig.
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Quelle: OJS 2026/S 064-223507 (2026-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-01)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-01+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 43 Bei der Vergabe an einen weiteren AN würden positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, verloren gehen. Weiterhin käme es zu erheblichen Unterbrechungen im Leistungsablauf. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden. Faktoren, die sich honorarmindernd auswirken könnten, könnte bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA 43 Im Zuge des Bauverlaufs wurde es notwendig, dass zum Anschluss der Kabelschutzrohre (aus hochdichtem Polyethylen) an die Kabelkleinschächte anstelle 90 Grad Winkel zwei 45 Grad Bögen verwendet wurden. Somit wird der Übergang flacher und die mechanische Belastung ist geringer.
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Quelle: OJS 2026/S 065-228901 (2026-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-02)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-02+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
51 Diese Beeinträchtigungen waren nicht vorhersehbar, die zusätzlichen Leistungen sind aber untrennbar verbunden mit der Hauptleistung
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
51 Im Projektverlauf kam es bei Umsetzungen der Sperrpausen und Betren zu diversen Störungen, die wiederum zu Verkürzung der Netto-Arbeitszeit führte.
Quelle: OJS 2026/S 066-233294 (2026-04-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-28)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-28+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
44 Gründe waren u.a. ausgefallene oder verkürzte Betren und technische Störungen. Die Dokumentation aller Kürzungen liegt vor. Die Stillstands- und Wartezeiten von Personal und Technik entstanden sind zusätzlichen Leistungen und kein Bestandteil des HV aber für den Projekterfolg unerlässlich.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
44 Im Zuge des Projektverlaufs mussten die Netto-Arbeitszeiten aufgrund Störungen im Bahnbetrieb an mehreren Tagen gekürzt werden musste.
Quelle: OJS 2026/S 083-291891 (2026-04-28)