SPGK - ETCS Korridor Rhine-Alpine - ESTW Offenburg - hier: Kabeltiefbauarbeiten und Signalausleger
DB Netz AG (Bukr 16)
Kabeltiefbauarbeiten und Signalausleger für ESTW Offenburg
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-06.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Auftragsbekanntmachung (2023-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kabelinfrastruktur
Referenznummer: 23FEI67899
Kurze Beschreibung: Kabeltiefbauarbeiten und Signalausleger für ESTW Offenburg
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kabelinfrastruktur 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kabelinfrastruktur 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ortenaukreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: christoph.klein@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 7219386269 📞
Fax: +49 69260913071 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f8a1dcc1-ed0d-4cfe-b014-acb0ffd63c81 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f8a1dcc1-ed0d-4cfe-b014-acb0ffd63c81 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-11 📅
Datum des Beginns: 2023-10-11 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 131-418001
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1 - ETCS Korridor Rhine-Alpine, ESTW Offenburg - Kabeltiefbau RO
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Los 1 - ETCS Korridor Rhine-Alpine, ESTW Offenburg - Kabeltiefbau RO
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: 2014-DE-TM-0057-W
Bezeichnung des Loses: Los 2 - ETCS Korridor Rhine-Alpine, ESTW Offenburg - Signalausleger RO
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Los 2 - ETCS Korridor Rhine-Alpine, ESTW Offenburg - Signalausleger RO
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Offenburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Karlsruhe
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Klein, Christoph
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f8a1dcc1-ed0d-4cfe-b014-acb0ffd63c81 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2023/S 131-418001 (2023-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kabelinfrastruktur
Referenznummer: 23FEI67899
Kurze Beschreibung: Kabeltiefbauarbeiten und Signalausleger für ESTW Offenburg
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kabelinfrastruktur 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kabelinfrastruktur 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ortenaukreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: christoph.klein@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 7219386269 📞
Fax: +49 69260913071 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f8a1dcc1-ed0d-4cfe-b014-acb0ffd63c81 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f8a1dcc1-ed0d-4cfe-b014-acb0ffd63c81 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-11 📅
Datum des Beginns: 2023-10-11 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 131-418001
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering & Consulting GmbH
2. Mailänder Consult GmbH
3. Krebs + Kiefer Ingenieure GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1 - ETCS Korridor Rhine-Alpine, ESTW Offenburg - Kabeltiefbau RO
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Los 1 - ETCS Korridor Rhine-Alpine, ESTW Offenburg - Kabeltiefbau RO
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: 2014-DE-TM-0057-W
Bezeichnung des Loses: Los 2 - ETCS Korridor Rhine-Alpine, ESTW Offenburg - Signalausleger RO
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Los 2 - ETCS Korridor Rhine-Alpine, ESTW Offenburg - Signalausleger RO
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Offenburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
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- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
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Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5,00 v.H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3,00 v.H. der Abrechnungssumme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
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nur Los 1 KTB:
- Oberbau konventionell–Schotter:
Bauleistung für Kabel:
-Kabelführungssysteme incl. Tiefbau;
-Kabelverlegung;
-Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb;
nur Los 2 SiA:
Spezialtiefbau:
-Gründungen Pfähle;
-Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb;
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Karlsruhe
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Klein, Christoph
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f8a1dcc1-ed0d-4cfe-b014-acb0ffd63c81 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
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Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering & Consulting GmbH
2. Mailänder Consult GmbH
3. Krebs + Kiefer Ingenieure GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 203-637785
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 131-418001
ABl. S-Ausgabe: 203
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2023/S 203-637785 (2023-10-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 203-637785
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 131-418001
ABl. S-Ausgabe: 203
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: SPGK - ETCS Korridor Rhine-Alpine - ESTW Offenburg - hier: Kabeltiefbauarbeiten und Signalausleger
Referenznummer:
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Kabelinfrastruktur 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Titel: Los 1 - ETCS Korridor Rhine-Alpine, ESTW Offenburg - Kabeltiefbau RO
Beschreibung der Beschaffung: Los 1 - ETCS Korridor Rhine-Alpine, ESTW Offenburg - Kabeltiefbau RO
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-11 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Ort der Leistung: Ortenaukreis 🏙️
Postleitzahl: 77652
Stadt: Offenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer:
Vertragsnummer:
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-16 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bahnbau Weidlich GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Gewerbering 22
Postleitzahl: 08468
Postort: Heinersdorfergrund
Region: Vogtlandkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fs.ei-sw-b
E-Mail: christoph.klein@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 7219386269 📞
Fax: +49 69260913071 📠
URL: https://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer:
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-02+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2024/S 066-193808 (2024-04-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: SPGK - ETCS Korridor Rhine-Alpine - ESTW Offenburg - hier: Kabeltiefbauarbeiten und Signalausleger
Referenznummer:
23FEI67899
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Kabelinfrastruktur 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
207d2905-7f90-4a8f-b14a-f9f7b964cb63
Titel: Los 1 - ETCS Korridor Rhine-Alpine, ESTW Offenburg - Kabeltiefbau RO
Beschreibung der Beschaffung: Los 1 - ETCS Korridor Rhine-Alpine, ESTW Offenburg - Kabeltiefbau RO
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-11 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Ortenaukreis 🏙️
Postleitzahl: 77652
Stadt: Offenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Vertragsnummer:
CON-0001 - Bahnbau Weidlich GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-16 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots:
2023906964 - Los: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bahnbau Weidlich GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
5ab9b1f1-89e1-4015-9fe8-cfe98eceda99
Postanschrift: Gewerbering 22
Postleitzahl: 08468
Postort: Heinersdorfergrund
Region: Vogtlandkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer:
f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fs.ei-sw-b
E-Mail: christoph.klein@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 7219386269 📞
Fax: +49 69260913071 📠
URL: https://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer:
0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-02+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 03 - Diese Leistungen sind mit dem HV untrennbar verbunden. Die zusätzlichen Leistungen stellen notwendige Zusammenhangsmaßnahmen dar, welche durch den AN zu erbringen sind und sind Grundlage für die Hauptleistung, der Kabeltiefbauarbeiten für das ESTW Offenburg.
Auf dieser zusätzlichen Leistung baut die Hauptleistung auf. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist nicht möglich, da ansonsten eine Verzögerung im Bauablauf entstehen würde und die Inbetriebnahme des ESTW Offenburg gefährdet wäre.
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Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA 03 - Es hat sich als notwendig herausgestellt für die Erstellung der Ausführungsplanung des Kabeltiefbaus, dass mehrere Begehungen nötig waren, um die örtlichen Gegebenheiten und mögliche Engstellen in der Ausführungsplanung zu berücksichtigen. Zudem mussten vor Ort Ausführungsarten des KTB und alternativen zur Entwurfspalnung besprochen werden. Diese müssen in die AP eingearbeitet werden.
Diese Leistung ist notwendig damit der Auftragnehmer seinen ursprünglichen Vertrag erfüllen kann.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-02)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2024/S 066-194130 (2024-04-02)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 01 - Diese Leistungen sind mit dem HV untrennbar verbunden. Die zusätzlichen Leistungen stellen notwendige Zusammenhangsmaßnahmen dar, welche durch den AN zu erbringen sind und sind Grundlage für die Hauptleistung, der Kabeltiefbauarbeiten für das ESTW Offenburg.
Auf dieser zusätzlichen Leistung baut die Hauptleistung auf. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist nicht möglich, da ansonsten eine Verzögerung im Bauablauf entstehen würde und die Inbetriebnahme des ESTW Offenburg gefährdet wäre.
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Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA 01 - Bei Erstellung der Ausführungsplanung des Kabeltiefbaus wurde festgestellt, dass zusätzliche Vermessungsleistungn notwendig sind, um Querprofile und Querungen zu erstellen.
Diese Leistung ist notwendig damit der Auftragnehmer seinen ursprünglichen Vertrag erfüllen kann
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-02)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2024/S 066-196273 (2024-04-02)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 02 - Diese Leistungen sind mit dem HV untrennbar verbunden. Die zusätzlichen Leistungen stellen notwendige Zusammenhangsmaßnahmen dar, welche durch den AN zu erbringen sind und sind Grundlage für die Hauptleistung, der Kabeltiefbauarbeiten für das ESTW Offenburg.
Auf dieser zusätzlichen Leistung baut die Hauptleistung auf. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist nicht möglich, da ansonsten eine Verzögerung im Bauablauf entstehen würde und die Inbetriebnahme des ESTW Offenburg gefährdet wäre.
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Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA 02 - Es hat sich als notwendig herausgestellt für die Erstellung der Ausführungsplanung des Kabeltiefbaus, dass mehrere Begehungen nötig waren, um die örtlichen Gegebenheiten und mögliche Engstellen in der Ausführungsplanung zu berücksichtigen. Zudem mussten vor Ort Ausführungsarten des KTB und alternativen zur Entwurfspalnung besprochen werden. Diese müssen in die AP eingearbeitet werden.
Diese Leistung ist notwendig damit der Auftragnehmer seinen ursprünglichen Vertrag erfüllen kann.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-05)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-05+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2024/S 069-205976 (2024-04-05)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-05+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 04 - Diese Leistungen sind mit dem HV untrennbar verbunden. Die zusätzlichen Leistungen stellen notwendige Zusammenhangsmaßnahmen dar, welche durch den AN zu erbringen sind und sind Grundlage für die Hauptleistung, der Kabeltiefbauarbeiten für das ESTW Offenburg.
Auf dieser zusätzlichen Leistung baut die Hauptleistung auf. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist nicht möglich, da ansonsten eine Verzögerung im Bauablauf entstehen würde und die Inbetriebnahme des ESTW Offenburg gefährdet wäre.
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Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA 04 - Es hat sich als notwendig herausgestellt für die Erstellung der Ausführungsplanung des Kabeltiefbaus, dass mehrere Begehungen nötig waren, um die örtlichen Gegebenheiten und mögliche Engstellen in der Ausführungsplanung zu berücksichtigen. Zudem mussten vor Ort Ausführungsarten des KTB und alternativen zur Entwurfspalnung besprochen werden. Diese müssen in die AP eingearbeitet werden.
Diese Leistung ist notwendig damit der Auftragnehmer seinen ursprünglichen Vertrag erfüllen kann.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-07)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-07+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2024/S 090-272489 (2024-05-07)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-07+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die anderweitige Vergabe dieser Leistung würde eine künstliche Aufspaltung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die geänderte Leistung in den bestehenden Bauablauf integriert werden muss. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Auf dieser geänderten Leistung baut die Hauptleistung auf. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Zudem würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z.B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
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Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Für den BÜ Ohlsbach musste eine neue AP für den KTB erstellt werden. Diese umfasst die Vermessung der Bahnübergange für die Erstellung eines Kreuzungsplanes, die Erstellung eines Kreuzungsplanes und die Ausführungsplanung KTB und Baugrube. Diese zusätzliche Leistung ist notwendig damit der AN seinen ursprünglichen Vertrag erfüllen kann.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-07)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2024/S 090-272576 (2024-05-07)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistungen stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die geänderte Leistung in den bestehenden Bauablauf integriert werden muss. Letztlich ist die geänderte Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Auf dieser geänderten Leistung baut die Hauptleistung auf. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen.
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Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
m Zuge der Erstellung der PT1 wurde festgestellt, dass aufgrund der örtlichen Begebenheiten eine wie ursprünglich geplante Gründung Betonfuß Monoblocksystem große Bauform nicht möglich ist. Stattdessen wird eine Rammrohrgründung mit Adapter kleine Bauform ausgeführt werden. Diese geänderte Leistung ist notwendig damit der AN seinen ursprünglichen Vertrag erfüllen kann.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-07)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistungen stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die geänderte Leistung in den bestehenden Bauablauf integriert werden muss. Letztlich ist die geänderte Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Auf dieser geänderten Leistung baut die Hauptleistung auf. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen.
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Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Gemäß der geprüften und freigegebenen PT1 Planung, ist die Gründung und Aufstellung von Location Marker erforderlich. Diese geänderte Leistung ist notwendig damit der AN seinen ursprünglichen Vertrag erfüllen kann.
Quelle: OJS 2024/S 090-273300 (2024-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-07)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2024/S 090-273364 (2024-05-07)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistungen stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die geänderte Leistung in den bestehenden Bauablauf integriert werden muss. Letztlich ist die geänderte Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Auf dieser geänderten Leistung baut die Hauptleistung auf. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen.
Mehr anzeigen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
m Zuge der Erstellung der PT1 wurde festgestellt, dass aufgrund der örtlichen Begebenheiten eine wie ursprünglich geplante Rammrohrgründung mit Adapter große Bauform bis 5,00m nicht zulässig ist sondern eine Rammrohrgründung mit Adapter große Bauform größer 6m notwendig ist. Diese geänderte Leistung ist notwendig damit der AN seinen ursprünglichen Vertrag erfüllen kann.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-02)
Verfahren
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-02+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2024/S 171-526517 (2024-09-02)
Verfahren
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-02+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
11 - Die anderweitige Vergabe dieser Leistung würde eine künstliche Aufspaltung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die geänderte Leistung in den bestehenden Bauablauf integriert werden muss. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Auf dieser zusätzlichen Leistung baut die Hauptleistung auf. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Zudem würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z.B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
14 - Die anderweitige Vergabe dieser Leistung würde eine künstliche Aufspaltung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die geänderte Leistung in den bestehenden Bauablauf integriert werden muss. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Auf dieser zusätzlichen Leistung baut die Hauptleistung auf. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. Zudem würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z.B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.
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Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
11 - Zur Ortung von im Baubereich befindliche Kabel, sind Suchschachtungen im Vorfeld der Bauleistungen auszuführen. Werden hierbei Kabel angetroffen, so sind die Suchschachtungen bis zur weiteren Klärung offen zu halten. Auf Forderung des SiGeKo sind hierbei zusätzliche Absturzsicherungen (Abdeckung der Kopflöcher mit Holztafel und Erdnägel) zu errichten. Diese zusätzliche Leistung ist notwendig damit der AN seinen ursprünglichen Vertrag erfüllen kann.
14 - Zur Reduzierung der Eingriffe in den Bahnkörper infolge von offenen Gleisquerungen, sind in Abstimmung zwischen PL und ALV Fahrbahn, wo umsetzbar, die Gleisquerungen in geschlossener Bauweise mittels Bodendurchschlagsrakete hergestellt worden. Diese zusätzliche Leistung ist notwendig damit der AN seinen ursprünglichen Vertrag erfüllen kann.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-03)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-03+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2024/S 172-528754 (2024-09-03)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-03+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
8 - Nichtnutzbarkeit von Sperrpausen ursächlich hierfür sind kurzfristig durchzuführende Instandhaltungsmaßnahmen der DB AG sowie nicht vollständig durchgehende Besetzung von Stellwerken. Mit der vorliegenden Mehrkostenanzeige macht der AN diese Aufwendungen geltend.
13 - Nichtnutzbarkeit von Sperrpausen aufgrund von Kampfmittelsondierung an neuen Signalstandorten und Gleisquerungen auf Grund von fehlenden auftraggeberseitig geschuldeten betrieblichen Rahmenbedingungen.
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Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
8 - Die hier angezeigten Kosten enthalten zusätzliche Leistungen für die Nichtnutzbarkeit von Sperrpausen. Ursächlich hierfür sind kurzfristig durchzuführende Instandhaltungsmaßnahmen der DB AG sowie nicht vollständig durchgehende Besetzung von Stellwerken. Mit der vorliegenden Mehrkostenanzeige macht der AN diese Aufwendungen geltend.
13 - Die angezeigten Kosten enthalten zusätzliche Leistungen für die Nichtnutzbarkeit von vertraglich vereinbarten Sperrpausen zur Kampfmittelsondierung an neuen Signalstandorten und Gleisquerungen auf Grund von fehlenden auftraggeberseitig geschuldeten betrieblichen Rahmenbedingungen. Mit der vorliegenden Mehrkostenanzeige macht der AN diese Aufwendungen geltend.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-17)
Objekt
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-17+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Objekt
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
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Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-17+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA19: Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die zusätzlichen Leistungen in den bestehenden Bauablauf integriert werden müssen. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Auf dieser zusätzlichen Leistung baut die Hauptleistung auf. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen. //
MKA20: Der AN ist laut Vertrag mit den Kabeltiefbauarbeiten für den Bereich Offenburg beauftragt. Da die zusätzlichen Leistungen (Ausbau Setzpacklage) zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft sind, ist kein AN-Wechsel möglich. Auf dieser Vorleistung baut die Hauptleistung auf. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich.
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Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA19: zus. Einsatz Stopfmaschine im Oktober 2024 //
MKA20: Ausbau Setzpacklage im Bf Offenburg am Gl. 4
Quelle: OJS 2025/S 013-036588 (2025-01-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-17)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: MKA16: Lieferung und Einbau Gleisquerungen Stahl DN 500 und DN 600 //
Quelle: OJS 2025/S 013-039623 (2025-01-17)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA16: Im Hauptvertrag sind lediglich Querungen mit den Dimensionen DN 300 und DN 400 enthalten und vereinbart. Nun stellt sich im Bauablauf fest, dass im konkreten Fall, Querungen mit den Dimensionen DN 500 (km 144,460, km 144,763, km 144,872) und DN 600 (km 144,876) notwendig und erforderlich sind. Die Änderung der Stärke bzw. Durchmesser der Querungen führt zu Mehrkosten. Der AN ist laut Vertrag mit den Kabeltiefbauarbeiten im Streckenabschnitt Offenburg beauftragt. Die Kabeltiefbauarbeiten umfassen auch die Querungsherstellung. Der Werkerfolg ist weiterhin die Herstellung KTB von Offenburg. Der Gesamtcharakter des Auftrags wird hierdurch nicht geändert. //
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Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: MKA16: Lieferung und Einbau Gleisquerungen Stahl DN 500 und DN 600 //
Quelle: OJS 2025/S 013-039623 (2025-01-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-25)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-25+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-25+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Der AN ist mit den KTB-Leistungen für den genannten Bereich beauftragt. Somit kann der AN seine Hauptleistung, die Herstellung des KTB sonst nicht regelkonform erbringen. Auf dieser Vorleistung baut die Hauptleistung auf. Die für die KTB-Maßnahmen erforderlichen SSP sind langfristig geplant. Zusätzlich sind vor der Durchführung weitere Genehmigungen (Betra, ...) und AN (Sicherungsunternehmen, ...) erforderlich. Eine Nichteinhaltung der SSP beinhaltet eine erneute SSP Anmeldung inkl. der entsprechenden Fristeinhaltung von zusätzlichen dafür notwendigen Leistungen, die in keinem Verhältnis zu den hier angebotenen Zusatzkosten stehen.
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Neuer Wert
Text:
MKA21: zus. Errichtung Materialumschlagplätze + Logistikaufwendungen für Nutzung Sperrpausen mit doppelten Achszählern
Quelle: OJS 2025/S 060-195302 (2025-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-06)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-06+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: 23 -
Quelle: OJS 2025/S 088-292354 (2025-05-06)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer:
0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-06+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
23 - s handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die zusätzlichen Leistungen in den bestehenden Bauablauf integriert werden müssen. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Auf dieser zusätzlichen Leistung baut die Hauptleistung auf. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen.
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Text: 23 -
Quelle: OJS 2025/S 088-292354 (2025-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-15)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-15+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-15+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
28 Die Lieferungen und der Einbau von Kabelschächten Gr. X sind nicht im Hauptvertrag enthalten. Diese Leistungen werden zur Sicherung
des Gesamtprojektzieles notwendig. Durch Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber
der AG Mängelansprüche geltend machen muss. Der Synergieffekt durch eine einheitliche Leistungsdurchführung würde verloren gehen.Die
Leistungen sind erforderlich zur Erfüllung des Gesamtprojektzieles und Gewährleistung des Werkerfolgs. Die Dauer eines neuen
Beschaffungsvorgangs würde eine für das konkrete Projekt unzumutbare Unterbrechung mit sich bringen.
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Neuer Wert
Text:
28 Es müssen zusätzliche und größere Kabelaufbauschächte (Gr. X) und teilweise als befahrbar hergestellt werden.
Quelle: OJS 2025/S 094-316314 (2025-05-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-03)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-03+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2025/S 106-358732 (2025-06-03)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-03+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA38 Die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar, daher handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die zusätzlichen Leistungen in den bestehenden Bauablauf integriert werden müssen. Da die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden ist, wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen
MKA42 Es handelt sich um eine nicht trennbare Leistung zum HV, die Ausführung der Leistung stellt einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Die Aufspaltung würde eine künstliche Trennung einer einheitlichen Leistung darstellen. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die zusätzlichen Leistungen in den bestehenden Bauablauf integriert werden müssen. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Auf dieser zusätzlichen Leistung baut die Hauptleistung auf. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen.
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Neuer Wert
Text:
MKA38 Zur Erstellung einer Gleisquerung km 144,665 bedarf es einer Aufmessung der bestehenden Tiefenentwässerung. Da die Eigenschaften der TE von denen im HV beschriebenen abweicht, führt dies zu einem deutlichen Mehraufwand.
MKA42 Im Zuge der Projektentwicklung wurden zusätzliche Stopfarbeiten in der Schicht 18./19.04.2025 notwendig, was einen entsprechenden Mehraufwand verursacht hat.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-14)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-14+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2025/S 134-463586 (2025-07-14)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-14+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 25
Diese zusätzlichen Leistungen sind kein Bestandteil des HV aber zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig. Bei der Vergabe an einen Dritten AN wären hier unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da die zusätzlichen Leistungen in den bestehenden Bauablauf integriert werden müssen. Durch Beauftragung eines weiteren AN würden mögliche Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gehen. Die Dauer eines neuen Beschaffungsvorgangs würde eine für das konkrete Projekt unzumutbare Verzögerung mit sich bringen, vor allem auch weil honorarmindernde Faktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden könnten.
MKA 26
Diese zusätzlichen Leistungen sind kein Bestandteil des HV aber zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig. Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Durch Beauftragung eines weiteren AN würden mögliche Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gehen. Die Dauer eines neuen Beschaffungsvorgangs würde eine für das konkrete Projekt unzumutbare Verzögerung mit sich bringen, vor allem auch weil honorarmindernde Faktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden könnten.
MKA 32
Diese zusätzlichen Leistungen sind kein Bestandteil des Vertrages. Die in der MKA aufgeführten zusätzlichen Lieferungen und Leistungen des AN sind zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig. Bei Beauftragung eines zweiten AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend geändert werden muss, z.B. wegen geänderter Kabelwege. Die Dauer eines neuen Beschaffungsvorgangs würde eine für das Projekt unzumutbare Unterbrechung mit sich bringen und mögliche Wiederholungsfaktoren, die sich honorarmindernd auswirken würden, könnten bei einer getrennten Vergabe nicht berücksichtigt werden.
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Neuer Wert
Text:
MKA 25
Im Zuge der Projektentwicklung wurden zusätzliche Erdarbeiten (Abtrag Böschung, Böschung profilieren und Graben profilieren) erforderlich, was einen erheblichen Mehraufwand verursacht hat.
MKA 26
Im Zuge der Projektentwicklung Baugeschehens wurden zusätzliche Leistungen, wie die Lieferung und der Einbau eines
Schwerlasttroges im Bereich des Bahnübergang bei km 144,0 sowie die Herstellung einer Winkelstützwand im Bereich der Strecke 4000 km 144.674 - km 144,704 und km 144.774 - km 144,780 erforderlich, was einen erheblichen Mehraufwand verursacht hat.
MKA 32
Im Zuge der Projektentwicklung wurden zusätzliche Streckenbegehungen zur Überprüfung der Mitbenutzung des Bestands-Kabelkanal inkl. Erstellung einer Dokumentation notwendig.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-23)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-23+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-23+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 27
Im Zuge der Projektentwicklung entstand eine Behinderung durch ein Gründungshindernis an der ursprünglich geplanten Gleisquerung. Durch Verlegung der Gleisquerung entsteht ein erheblicher Mehraufwand durch zusätzliche planerische Leistungen und Vermessungsleistungen. Diese zusätzlichen Leistungen sind kein Bestandteil des Vertrages. Die in der MKA aufgeführten zusätzlichen Lieferungen und Leistungen des AN sind zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig. Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Letztlich ist die zusätzliche Leistung mit dem HV verbunden, daher wäre für den AG durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre dadurch besonders erschwert. Die Hauptleistung baut auf dieser zusätzlichen Leistung auf. Durch die Beauftragung eines weiteren AN würden erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei möglichen Mängelansprüchen entstehen.
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Neuer Wert
Text:
MKA 27
Zusätzliche Vermessungs- u. Planungsleistungen durch Verschiebung einer Gleisquerung
Quelle: OJS 2025/S 141-488032 (2025-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-12)
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-12+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-12+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA12 Die vertragliche Prüfzeit der Statiken der Überbauten Strecke 1740/1745 wurde überschritten wurden. Folglich müssen
Maßnahmen zur Beschleunigung durch den AN ergriffen werden, wie bspw. die Bindung eines weiteren NU, um die ursprüngliche
Terminschiene halten zu können. Diese Maßnahmen zur Beschleunigung sind zusätzlich erforderliche Leistungen. Ein Wechsel
des AN ist nicht möglich, da die ursrpünglich beauftragte Leistung zur Erstellung der Ausführungsunterlagen vom AN geschuldet
ist. Da es sich hierbei um Beschleunigungsmaßnahmen zur Erstellung der ursprünglich geschuldeten Leistungen handelt, kann
die Leistung nur durch den AN erfolgen. Bei Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht hinreichend erkennbar, welchem AN
gegenüber Mängelansrpüche geltend gemacht werden können, da die Leistungen unzertrennbar verzahnt sind. Bei erneuter
Ausschreibung und Vergabe und den damit verbundenen neuen Schnittstellen, sowie einer gesonderten Einarbeitungszeit eines
neuen ANs entsteht ein zusätzlicher Aufwand und somit Kosten. Hierdurch würde die vertraglich vereinbarte Terminschiene nicht
gehalten werden.
MKA13 Im Zuge des Prozesses zur Entsorgung der Ausbaustoffe sowie Aushubböden müssen die separaten Haufwerke beprobt und
es müssen Deklarationsanalysen durchgeführt werden. Wenn der Entsorgungsprozess durch mehrere AN erfolgt, können
aufgrund der Schnittstellen und aus kapazitativen Gründen Synergieeffekte verloren gehen, welche zu erheblichen
Verzögerungen / Unterbrechungen im Leistungsablauf füren. Zur Gewährleistung der Einhaltung der Sperrpausen und des
gesamten Bauablaufes müssen Haufwerke teilweise zeitkritisch entsorgt werden, um so die Logistik auf der Baustelle
beherrschen zu können. Dies führt zu besonderen zeitlichen Zwängen, sodass kein Wechsel des AN erfolgen kann. Die Dauer
eines neuen Beschaffungsvorgangs würde für das Projekt eine unzumutbare Verzögerung / Unterbrechung mitbringen, da die
Haufwerke nicht entsorgt werden können und somit die vorhandene Logistik gestört wird, sodass
MKA14 Im Zuge der Baufeldfreimachung sind diverse Rückbauarbeiten erforderlich. Zum Beispiel das Roden von Stubben größerer
Durchmesser, Kabel schneiden, ausbauen und lagern, Fundamentreste abbrechen und ausbauen, Abbruch Gartenhütte und
vollständiger Rückbau von Rammrohren der LSW. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die ursrpünglich beauftragte Leistung
zur Baufeldfreimachung unter dem Titel 01.03 vom AN geschuldet ist. Da es sich hierbei um Leistungen, die im Zusammenhang
mit der beauftragten Leistung zur Baufeldfreimachung handelt, kann die Leistung nur durch den AN erfolgen. Bei Beauftragung
eines zweiten AN wäre nicht hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber Mängelansrpüche geltend gemacht werden können,
da die Leistungen unzertrennbar verzahnt sind. Bei erneuter Ausschreibung und Vergabe und den damit verbundenen neuen
Schnittstellen, sowie einer gesonderten Einarbeitungszeit eines neuen ANs entsteht ein zusätzlicher Aufwand und somit Kosten. Hierdurch würde die vertraglich vereinbarte Terminschiene nicht gehalten werden
MKA15 Zur Gewährleistung eines regelkonformen Oberbaus im Zuge des Einbaus der Hilfsbrücken musste der AN eine
Planumsschutzschicht (PSS) herstellen und die erforderlichen Materialien liefern. Da es sich hierbei um Leistungen, die im
Zusammenhang mit der beauftragten Leistung zur Herstellung des Oberbaus in Abhängigkeit zu dem Einbau der Hilfsbrücken
handelt, kann die Leistung nur durch den AN erfolgen. Bei Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht hinreichend erkennbar,
welchem AN gegenüber Mängelansrpüche geltend gemacht werden können, da die Leistungen unzertrennbar verzahnt sind. Bei
erneuter Ausschreibung und Vergabe und den damit verbundenen neuen Schnittstellen, sowie einer gesonderten
Einarbeitungszeit eines neuen ANs entsteht ein zusätzlicher Aufwand und somit Kosten. Hierdurch würde die vertraglich
vereinbarte Terminschiene nicht gehalten werden
MKA16 Im Rahmen der Erdarbeiten wurde asbesthaltige Faserzementplatten vorgefunden. Diese müssen durch zertifiziertes Personal
ausgebaut, in markierten Säcken gelagert und separat entsorgt werden. Wenn der Entsorgungsprozess durch mehrere AN erfolgt,
können aufgrund der Schnittstellen und aus kapazitativen Gründen Synergieeffekte verloren gehen, welche zu erheblichen
Verzögerungen / Unterbrechungen im Leistungsablauf füren. Zur Gewährleistung der Einhaltung der Sperrpausen und des
gesamten Bauablaufes müssen Haufwerke bzw. der anfallende Abfall teilweise zeitkritisch entsorgt werden, um so die Logistik auf
der Baustelle beherrschen zu können. Dies führt zu besonderen zeitlichen Zwängen, sodass kein Wechsel des AN erfolgen kann.
Bei erneuter Ausschreibung und Vergabe und den damit verbundenen neuen Schnittstellen, sowie einer gesonderten
Einarbeitungszeit eines neuen ANs entsteht ein zusätzlicher Aufwand und somit Kosten. Hierdurch würde die vertraglich
vereinbarte Terminschiene werden
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Neuer Wert
Text:
MKA 12: technische Bearbeitung
MKA 13: Beprobung und Deklarationsanalytik
MKA 14: verschiedenste Rückbauarbeiten
MKA 15: Lieferung und Einbau PSS
MKA 16: Ausbau und Entsorgung asbesthaltiger Faserzementplatten
Quelle: OJS 2025/S 154-528940 (2025-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-12)
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2025/S 154-530667 (2025-08-12)
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA34 Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden
MKA36 Der Synergieffekt durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung würde verloren gehen und es würde weitere Unterbrechungen im Leistungsablauf geben. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden.
MKA37 Die zusätzlichen Leistungen des AN beziehen sich ausschließlich auf Kabeltiefbauarbeiten, Änderungen gab es lediglich durch eine zeitliche Verzögerung. Diese Mehrkosten waren nicht vorherzusehen und sind kein Bestandteil des HV. Die geplanten Leistungen sind für den Projekterfolg unerlässlich.
MKA39 Bei Beauftragung eines zweiten AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend geändert werden muss. Weiterhin würden erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf entstehen. Die Dauer eines neuen Beschaffungsvorgangs würde eine für das Projekt unzumutbare Unterbrechung mit sich bringen und mögliche Wiederholungsfaktoren, die sich honorarmindernd auswirken würden, könnten bei einer getrennten Vergabe nicht berücksichtigt werden.
MKA41 Bei Beauftragung eines zweiten AN wäre die Zuordnung der Verantwortlichkeiten besonders erschwert und unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten wären erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend geändert werden muss. Weiterhin würden erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf entstehen. Die Dauer eines neuen Beschaffungsvorgangs würde eine für das Projekt unzumutbare Unterbrechung mit sich bringen und mögliche Wiederholungsfaktoren, die sich honorarmindern auswirken würden, könnten bei einer getrennten Vergabe nicht berücksichtigt werden.
MKA43 Bei Beauftragung eines zweiten AN wäre die Zuordnung der Verantwortlichkeiten besonders erschwert und der Synergieeffekt durch einheitliche Leistungsdurchführung würde verloren gehen. Weiterhin würden erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf entstehen. Die Dauer eines neuen Beschaffungsvorgangs würde eine für das Projekt unzumutbare Unterbrechung mit sich bringen und mögliche Wiederholungsfaktoren, die sich honorarmindern auswirken würden, könnten bei einer getrennten Vergabe nicht berücksichtigt werden.
MKA44 Bei Beauftragung eines zweiten AN wäre die Zuordnung der Verantwortlichkeiten besonders erschwert und der Synergieeffekt durch einheitliche Leistungsdurchführung würde verloren gehen. Weiterhin würden erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf entstehen. Die Dauer eines neuen Beschaffungsvorgangs würde eine für das Projekt unzumutbare Unterbrechung mit sich bringen und mögliche Wiederholungsfaktoren, die sich honorarmindern auswirken würden, könnten bei einer getrennten Vergabe nicht berücksichtigt werden
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Neuer Wert
Text:
MKA34 Im Zuge des Baugeschehens wurde es notwendig, dass Anpassungen am Lageplan bei km 145,820 und an den Querprofilen 145,730 / km 145,820 und km 145,759 nach Vorgaben des AG hergestellt werden musste. Dadurch entstehen dem AN zusätzliche Kosten, da diese Leistungen kein Bestandteil des HV sind. Die in der MKA aufgeführten zusätzlichen Leistungen des AN sind zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig
MKA36 Im Projektverlauf wurde eine Begehung notwendig, um die Änderungen in den Kabeltiefbau-Planungen zu besprechen. Anschließend musste die Begehung protokolliert und die Planung angepasst werden.
MKA37 Die für 18.03. und 22.03.2025 angemeldete Beräumung von Lagerflächen am Gleis 201 konnte nicht wie ursprünglich vereinbart durchgeführt werden. Es fehlten die passenden Logistikflächen, weshalb beim AN Mehrkosten durch Personalausfall und deren Nachunternehmer entstanden sind
MKA39 Im Zuge der Projektentwicklung wurde die Sicherung der zukünftigen Kabellagerfläche inkl. Videoüberwachung notwendig
MKA41 Im Zuge der Projektentwicklung wurden erhöhte Lagerwirtschaft zur Entsorgung notwendig. Dafür mussten weitere Flächen bereitgestellt werden. Diese zusätzlichen Leistungen sind kein Bestandteil des Vertrages. Die in der MKA aufgeführten zusätzlichen Lieferungen und Leistungen des AN sind zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig.
MKA43 Im Zuge des Bauverlaufs fielen Erdmassen an, die einen erhöhten Schadstoffwert aufweisen (Zuordnungswert >Z2). Diese müssen auf einer Deponie der Klasse 3 entsorgt werden (DK III). Diese zusätzlichen Leistungen sind kein Bestandteil des Vertrages
MKA44 Im Zuge des Bauverlaufs fielen Erdmassen an, die der Zuordnung "HazardousWaste" (HW-16) der Klasse 16 entsprechen. Diese sind besonders gefährlich und gesondert zu behandeln. Diese zusätzlichen Leistungen sind kein Bestandteil des Vertrages.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-09)
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-09+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-09+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Positive Synergieeffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden.
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Neuer Wert
Text:
MKA45: Im Zuge des Baugeschehens wurden die Lieferung und der Einbau von Schwerlasttrögen an mehreren Standorten notwendig.. Dadurch entstehen dem AN zusätzliche Kosten, da diese Leistungen kein Bestandteil des HV sind.
Quelle: OJS 2025/S 173-589888 (2025-09-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-06)
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-06+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2025/S 215-741458 (2025-11-06)
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-06+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA046: Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Positive Synergieeffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden. //
MKA047: Bei der Vergabe an einen weiteren AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend ergänzt werden muss. Positive Synergieeffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden. Faktoren, die sich honorarmindernd auswirken könnten, könnte bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden. //
MKA048: Bei der Vergabe an einen weiteren AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar welchem AN ggf. entstandene Mängelansprüche geltend gemacht werden müssen. Positive Synergieeffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden. Faktoren, die sich honorarmindernd auswirken könnten, könnte bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden.
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Text:
MKA046: Im Zuge des Baugeschehens wurde es notwendig, an der Unionrampe eine Kabelverlegung vor dem Rückbau zu ermöglichen. Dazu musste eine Lichtraummessung der Kabelkanäle aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) vorgenommen werden. Dadurch entstehen dem AN zusätzliche Kosten, da diese Leistungen kein Bestandteil des HV sind. Die in der MKA aufgeführten zusätzlichen Leistungen des AN sind zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig. //
MKA047: Im Zuge des Baugeschehens wurde es aufgrund der Struktur des Geländes notwendig, zusätzliche Standflächen an Kabelschächten festzulegen. Die Einfassungsrahmen der Kabelschächte mussten aufgrund der Lage gekürzt werden. Dadurch entstehen dem AN zusätzliche Kosten, da diese Leistungen kein Bestandteil des HV sind. Die in der MKA aufgeführten zusätzlichen Leistungen des AN sind zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig. //
MKA048: Im Zuge des Baugeschehens wurde es notwendig, für die Entwässerung ein Stahlrohr mit einer Nennweite von 300 mm bei km 150,680 und 151,787 einzusetzen. Weiterhin wurde eine Kabelkanalbrücke Größe II mit einer Länge von 8,5m bei km 151,591 eingebaut. Dadurch entstehen dem AN zusätzliche Kosten, da diese Leistungen kein Bestandteil des HV sind. Die in der MKA aufgeführten zusätzlichen Leistungen des AN sind zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages und zur Erreichung des Werkerfolgs zwingend notwendig.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-16)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-16+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Text:
Quelle: OJS 2026/S 053-184504 (2026-03-16)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-16+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
56
Bei der Vergabe an einen weiteren AN gäbe es Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der verschiedenen Leistungen, vor Allem im Leistungsablauf. Für diese zusätzlichen Leistungen wird spezielles Fachwissen benötigt. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden. Faktoren, die sich honorarmindernd auswirken könnten, könnte bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden.
MKA 60
Bei der Vergabe an einen weiteren AN gäbe es Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der verschiedenen Leistungen, vor Allem im Leistungsablauf. Für diese zusätzlichen Leistungen wird spezielles Fachwissen benötigt. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden. Faktoren, die sich honorarmindernd auswirken könnten, könnte bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden.
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Text:
56
Im Zuge des Projektverlaufs wurden Änderungen in den Plänen für den Kabeltiefbau ausgearbeitet. Zusammen mit der Bauüberwachung wurde festgelegt, dass die Änderungen bei gemeinsamen Begehungen besprochen werden sollen. Diese zusätzliche Leistung ist kein Bestandteil des HV, jedoch für den Projekterfolg zwingend notwendig.
MKA 60
Im Zuge des Projektverlaufs wurde die Herstellung eines zusätzlichen Kabelführungssystems im Betonkabelkanal (Gr. I) an der Strecke 4250 zwischen ca. km 1,126 und ca. km 4,890 notwendig. Für den Verlauf der zusätzlichen Betonkabelkanal-Trasse in den übrigen Baubereichen und für mögliche notwendige Gleisquerungen musste eine entsprechende Planung übergeben werden. Diese zusätzlichen Leistungen sind kein Bestandteil des HV, jedoch für den Projekterfolg zwingend notwendig.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-15+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
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Text:
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-15+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
62 - Bei der Vergabe an einen weiteren AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar welchem AN ggf. entstandene Mängelansprüche geltend gemacht werden müssen. Positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden. Faktoren, die sich honorarmindernd auswirken könnten, könnte bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden.
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Text:
62 - Im Zuge des Baugeschehens wurde entschieden, dass der AN den kompletten Kabelzug entgegen der anfänglichen Planung übernehmen soll. Dadurch sind Mehrmengen entstanden, da bei Angebotsabgabe geringere Mengen veranschlagt wurden.
Quelle: OJS 2026/S 074-260667 (2026-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-21+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2026/S 079-279353 (2026-04-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-21+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
65 - Bei der Vergabe an einen weiteren AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar welchem AN ggf. entstandene Mängelansprüche geltend gemacht werden müssen. Positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Diese zusätzliche Leistung ist ein elementarer Bestandteil der Hauptleistung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden. Faktoren, die sich honorarmindernd auswirken könnten, könnten bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden.
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Text:
65 - Im Zuge des Baugeschehens während der Totalsperre Ostern 2026 sollten zur Herstellung eines durchgehenden Kabelführungssystem zusätzlich Zweiwegebagger eingesetzt werden. Weiterhin wurde ein Arbeitszug mit Res-Wagen eingesetzt. Bei der Gestellung dieser Maschinen handelt es sich um zusätzliche und geänderte Leistungen.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-06)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-06+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2026/S 088-313876 (2026-05-06)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-06+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
63 Bei der Vergabe an einen weiteren AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar welchem AN ggf. entstandene Mängelansprüche geltend gemacht werden müssen. Positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden. Faktoren, die sich honorarmindernd auswirken könnten, könnte bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden.
61 Bei der Vergabe an einen weiteren AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar welchem AN ggf. entstandene Mängelansprüche geltend gemacht werden müssen. Positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen. Diese zusätzliche Leistung ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptleistung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden. Faktoren, die sich honorarmindernd auswirken könnten, könnte bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden.
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Neuer Wert
Text:
63 Im Zuge des Baugeschehens wurde entschieden, dass der AN den kompletten Kabelzug entgegen der anfänglichen Planung übernehmen soll. Dadurch sind Mehrmengen entstanden, da bei Angebotsabgabe geringere Mengen veranschlagt wurden.
61 Im Zuge des Projektverlaufs wurde es notwendig, im Bereich "Unionrampe" und an der Uberführung Zähringerbrücke provisorisch Kabelkanäle aus glasfaserverstärktem Kunststoff zu verwenden. Diese zusätzlichen Leistungen sind kein Bestandteil des HV und für den Projekterfolg zwingend notwendig.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-07)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-07+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2026/S 089-317317 (2026-05-07)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-07+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
70 Bei Wechsel des AN wäre das zeitnahe Ineinandergreifen der verschiedenen Leistungen mit erhöhten Schwierigkeiten verbunden, vor allem da vorhandenes Fachwissen auch für diese zusätzlichen Leistungen benötigt werden. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden. Faktoren, die sich honorarmindernd auswirken könnten, könnten bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden.
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Text:
70 Im Zuge des Projektverlaufs wurde die Herstellung von Kabelmuffen für die Leit- und Sicherungstechnik notwendig. Diese zusätzlichen Leistungen sind kein Bestandteil des HV, jedoch für den Projekterfolg zwingend notwendig. Die Leistungen wurden im Zuge der Baubesprechungen vom AG beauftragt und detailliert aufgelistet.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-26)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-26+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2026/S 100-362132 (2026-05-26)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-26+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
59
Bei der Vergabe an einen weiteren AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar welchem AN ggf. entstandene Mängelansprüche geltend gemacht werden müssen. Positive Synergieffekte, die durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung der zusätzlichen Leistung entstehen, würden verloren gehen, das betrifft auch bereits vorhandenes Spezialwissen. Diese zusätzliche Leistung ist ein elementarer Bestandteil der Hauptleistung. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden. Faktoren, die sich honorarmindernd auswirken könnten, könnten bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden.
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Neuer Wert
Text:
59
Im Zuge des Projektverlaufs fielen alternative Sperrpausen (24.11.-27.11.2025) weg, für die der Einsatz von Zweiwegebaggern geplant war. Da kurzfristig umgeplant werden musste, standen diese Bagger nicht zur Verfügung. Aufgrund der Durchführung der Kabeltiefbauarbeiten mit Minibaggern sind dem AN Mehrkosten entstanden.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-29)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-29+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2026/S 103-371313 (2026-05-29)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-29+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
71
Bei Beauftragung eines zweiten AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend geändert werden muss, z.B. wegen geänderter Kabelwege. Weiterhin würden erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf entstehen. Die Dauer eines neuen Beschaffungsvorgangs würde eine für das Projekt unzumutbare Unterbrechung mit sich bringen und mögliche Wiederholungsfaktoren, die sich honorarmindern auswirken würden.
72
Bei Beauftragung eines zweiten AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend geändert werden muss, z.B. wegen geänderter Kabelwege. Weiterhin würden erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf entstehen. Die Dauer eines neuen Beschaffungsvorgangs würde eine für das Projekt unzumutbare Unterbrechung mit sich bringen und mögliche Wiederholungsfaktoren, die sich honorarmindern auswirken würden, könnten bei einer getrennten Vergabe nicht berücksichtigt werden.
73
Bei Beauftragung eines zweiten AN wären unverhältnismäßige Koordinations- und Abstimmungsarbeiten erforderlich, da der bestehende Bauablauf entsprechend geändert werden muss, z.B. wegen geänderter Kabelwege. Weiterhin würden erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf entstehen. Die Dauer eines neuen Beschaffungsvorgangs würde eine für das Projekt unzumutbare Unterbrechung mit sich bringen und mögliche Wiederholungsfaktoren, die sich honorarmindern auswirken würden, könnten bei einer getrennten Vergabe nicht berücksichtigt werden.
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Neuer Wert
Text:
71
Im Zuge des Projektverlaufs wurde die Verlegung von Kabeln beim Bauvorhaben des ESTW Offenburg in bestehenden Kabelkanälen notwendig. Für diese Arbeiten wurde eine präzise Vorgehensweise seitens der Bauüberwachung festgelegt. Diese Änderungen führen bei dem AN zu Mehrkosten, die kein Bestandteil des HV sind.
72
Im Zuge des Projektverlaufs wurde bei Änderungen der PT 1 - Ausführungsplanung es erforderlich, zusätzliche Kabel zu verlegen. Die benötigten Mehrmengen waren nicht vorhanden und mussten somit nachbestellt werden. Diese Änderungen führen bei dem AN zu Mehrkosten, die kein Bestandteil des HV sind.
73
Im Zuge des Projektverlaufs stellte sich heraus, das es unterschiedliche Baugrenzen für den Kabeltiefbau und Kabelverlegung in den Bereichen ESTW-RO-NS/ESTW-RNS gibt. Dadurch wurde es notwendig, die im Stamm- und Stickkabel des ESTW-RMS aus dem Altbestand in die neue Trasse umzulegen und zu positionieren. Diese Änderungen führen bei dem AN zu Mehrkosten, die kein Bestandteil des HV sind.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-07-28)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-28+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2026/S 144-523708 (2026-07-28)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-28+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 66
Bei Wechsel des AN wäre das zeitnahe Ineinandergreifen der verschiedenen Leistungen mit erhöhten Schwierigkeiten verbunden, vor allem da vorhandenes Fachwissen auch für diese zusätzlichen Leistungen benötigt werden. Die Beauftragung eines weiteren AN würde auch unter Berücksichtigung von Beschleunigungsmaßnahmen die Inbetriebnahme gefährden. Faktoren, die sich honorarmindernd auswirken könnten, könnten bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden.
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Neuer Wert
Text:
MKA 66
Im Zuge des Projektverlaufs wurden die Planungen weiterer Arbeitspakete angeordnet, konkret zum Kabeltiefbau Planpaket 4 (km 5,490 - km 8,500), dem Bahnübergang 5,7 Ohlsbach I (Strecke 4250), Bahnübergang km 6,5 Ohlsbach II (Strecke 4250) sowie Ergänzungen zu Bahnübergang km 5,7 und Bahnübergang 6,5. Weiterhin die Oberleitungsanlagen-Kabelverlegung (Strecke 4000 und 4250) und die Verkabelung der Ortssteuereinrichtung (vom BSH Ortenberg zu den Mastschaltern).
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