Stadt Burgdorf: Citymanagement für das Sanierungsgebiet Innenstadt Burgdorf

Stadt Burgdorf

Die Stadt Burgdorf liegt zentral im nordöstlichen Bereich der Region Hannover, mitten im Städteviereck Hannover - Celle - Braunschweig - Hildesheim mit sehr guter Anbindung an das überregionale Straßen- und Bahnnetz. Burgdorf hat 31.156 Einwohner und ist wirtschaftlich durch kleinere und mittlere Unternehmen geprägt. Die Stadt Burgdorf befindet sich mit dem Sanierungsgebiet "Innenstadt Burgdorf" seit 2022 im geförderten Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren". Als ein Bestandteil dieser mehrjährigen Sanierungsmaßnahme ist für das Jahr 2026 die Einrichtung eines sog. "Citymanagements" geplant. Die Innenstadtentwicklung wird dabei zunehmend als Gemeinschaftsaufgabe verstanden, die dafür ein aktives, steuerndes Management erfordert. Der Stadtmarketingverein Burgdorf e.V. (SMB) ist zwar seit Jahrzehnten fest in der Stadtgesellschaft verankert (2.700 Mitglieder). Er arbeitet eng mit dem Verkehrs- und Verschönerungsverein Burgdorf (VVV) zusammen und setzt bereits vielfältige Projekte um. Allerdings besteht in der Innenstadt selbst kein stark ausgeprägtes Quartiers- oder Nachbarschaftsleben. Hier setzt das Citymanagement an: Es soll eine Lücke zwischen bestehenden Stadtmarketingaktivitäten und einer auf die Innenstadt fokussierten Akteursaktivierung schließen. Das Citymanagement übernimmt diese Rolle als koordinierende und vernetzende Schnittstelle zwischen Kommune, Bürgern, Gewerbetreibenden und weiteren Akteuren. Ziel dieses Projektes soll hierbei sein, die Innenstadt in Richtung eines attraktiveren, aktiven Ortes des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Miteinanders voranzutreiben. In seiner Rolle als vernetzende Stelle soll das Citymanagement Aktivitäten bündeln, Projekte anstoßen und Prozesse steuern. Das Citymanagement tritt dabei nicht in Konkurrenz zu den bestehenden Akteuren, sondern ergänzt deren Arbeit um eine auf das Sanierungsgebiet fokussierte Koordinierungs- und Aktivierungsfunktion. Es arbeitet nicht innerhalb der Stadtverwaltung, sondern als externer Auftragnehmer, der eng mit den Abteilungen Wirtschaftsförderung, Stadtplanung und Umwelt, Kultur sowie Jugendpflege kooperiert.

Deadline

Deadline 2026-08-03

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Burgdorf: Citymanagement für das Sanierungsgebiet Innenstadt Burgdorf
Referenznummer: 29-26
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Burgdorf liegt zentral im nordöstlichen Bereich der Region Hannover, mitten im Städteviereck Hannover - Celle - Braunschweig - Hildesheim mit sehr guter Anbindung an das überregionale Straßen- und Bahnnetz. Burgdorf hat 31.156 Einwohner und ist wirtschaftlich durch kleinere und mittlere Unternehmen geprägt. Die Stadt Burgdorf befindet sich mit dem Sanierungsgebiet "Innenstadt Burgdorf" seit 2022 im geförderten Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren". Als ein Bestandteil dieser mehrjährigen Sanierungsmaßnahme ist für das Jahr 2026 die Einrichtung eines sog. "Citymanagements" geplant. Die Innenstadtentwicklung wird dabei zunehmend als Gemeinschaftsaufgabe verstanden, die dafür ein aktives, steuerndes Management erfordert. Der Stadtmarketingverein Burgdorf e.V. (SMB) ist zwar seit Jahrzehnten fest in der Stadtgesellschaft verankert (2.700 Mitglieder). Er arbeitet eng mit dem Verkehrs- und Verschönerungsverein Burgdorf (VVV) zusammen und setzt bereits vielfältige Projekte um. Allerdings besteht in der Innenstadt selbst kein stark ausgeprägtes Quartiers- oder Nachbarschaftsleben. Hier setzt das Citymanagement an: Es soll eine Lücke zwischen bestehenden Stadtmarketingaktivitäten und einer auf die Innenstadt fokussierten Akteursaktivierung schließen. Das Citymanagement übernimmt diese Rolle als koordinierende und vernetzende Schnittstelle zwischen Kommune, Bürgern, Gewerbetreibenden und weiteren Akteuren. Ziel dieses Projektes soll hierbei sein, die Innenstadt in Richtung eines attraktiveren, aktiven Ortes des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Miteinanders voranzutreiben. In seiner Rolle als vernetzende Stelle soll das Citymanagement Aktivitäten bündeln, Projekte anstoßen und Prozesse steuern. Das Citymanagement tritt dabei nicht in Konkurrenz zu den bestehenden Akteuren, sondern ergänzt deren Arbeit um eine auf das Sanierungsgebiet fokussierte Koordinierungs- und Aktivierungsfunktion. Es arbeitet nicht innerhalb der Stadtverwaltung, sondern als externer Auftragnehmer, der eng mit den Abteilungen Wirtschaftsförderung, Stadtplanung und Umwelt, Kultur sowie Jugendpflege kooperiert.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Marketing-Beratung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 400 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 29-26
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Das Citymanagement umfasst die nachfolgend beschriebenen Kernaufgaben. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die Tätigkeit des Citymanagements erfordert es ihrer Natur nach, flexibel auf sich verändernde Rahmenbedingungen, Bedarfe und Gelegenheiten vor Ort zu reagieren, um die übergeordneten Aufgabenziele zu erreichen. Weitere Einzeltätigkeiten können sich daher im Rahmen der jährlichen Zielvereinbarung (vgl. § 5 Abs. 2 des Beratervertrags) ergeben, soweit sie dem Gegenstand und Zweck des Citymanagements entsprechen. - Ansprechpartner im Sanierungsgebiet - Begleitung und Kommunikation im Sanierungsprozess - Akquise von Fördermitteln - Aufbau und Betreuung des Verfügungsfonds - Entwicklung und Attraktivitätssteigerung des Gewerbestandorts Innenstadt - Öffentlichkeits- und Pressearbeit - Kommunikation und Berichtswesen Die einzelnen Leistungen sind der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) und dem Beratervertrag (Teil C der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance# Nach Zuschlagserteilung findet im letzten Quartal des Jahres 2026 ein Auftaktgespräch zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt, in dem die Ziele für das erste Vertragsjahr vorbereitet werden. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer über die Büropräsenz hinaus regelmäßig im Sanierungsgebiet vor Ort ist (Kontakt- und Netzwerkpflege). Abseits der vereinbarten Präsenzzei-ten ist ein Arbeiten vom Büro des Auftragnehmers oder aus dem Homeoffice möglich. Arbeitsmaterialien wie Laptop, Mobiltelefon, mobiles Internet und Büromaterial sind vom Auftragnehmer zu stellen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Für die Präsenzzeiten des Citymanagements wird von dem Auftraggeber ein Arbeitsplatz im Sanierungsgebiet zur Verfügung gestellt. Voraussichtlich im ersten Jahr nach Leistungsbeginn wird dieser Arbeitsplatz an einem Desk-Sharing Arbeitsplatz in einem der Verwaltungsstandorte der Stadt Burgdorf sein. Zu einem späteren Zeitpunkt (nach Fertigstellung der Sanierung des Rathauses I) ist vorgesehen, den Arbeitsplatz an einen Desk-Sharing Arbeitsplatz in das Rathaus I zu verlagern.
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Postanschrift: Stadt Burgdorf
Postleitzahl: 31303
Stadt: Burgdorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover 🏙️
Dauer: 36 Monate
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Auftraggeberin kann den Vertrag anschließend bis zu 2 Mal um jeweils ein Jahr verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, wenn die Auftraggeberin diesen nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf vorher kündigt. Nähere Erläuterungen enthält § 6 des Beratervertrages (Teil C der Vergabeunterlagen).
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Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 300.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Projektumsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 600.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung und Gesamteindruck des Teams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hannover, Burgdorf, elektronische Öffnung.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Beschreibung Die Auftraggeberin wird von der DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle von Bietern eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschäftigten des Auftraggebers auch den Mitarbeitern der Rechtsanwaltsgesellschaft zugänglich gemacht. Die Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und hinsichtlich der Inhalte der Angebote von Berufs wegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht. Die Angebote werden elektronisch im Vier-Augen-Prinzip geöffnet.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-08-03 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Hannover, Burgdorf, elektronische Öffnung.
Zusätzliche Informationen:
Beschreibung Die Auftraggeberin wird von der DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße 344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle von Bietern eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschäftigten des Auftraggebers auch den Mitarbeitern der Rechtsanwaltsgesellschaft zugänglich gemacht. Die Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und hinsichtlich der Inhalte der Angebote von Berufs wegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht. Die Angebote werden elektronisch im Vier-Augen-Prinzip geöffnet.
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Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-27 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 (insgesamt und aus vergleichbaren Beratungs- und Managementleistungenleistungen).
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung. Deckungssumme für Personen- und Sachschäden je Schadensfall mindestens 2 Mio. EUR. Deckungssumme für Vermögensschäden je Schadensfall mindestens 1 Mio. EUR. Diese Deckungssummen müssen pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen, die alle folgende Merkmale aufweisen: - Gegenstand der Referenzleistung waren Managementleistungen im Be-reich der Stadtentwicklung, des Stadtmarketings oder des Citymanagements oder in vergleichbaren Tätigkeitsfeldern. - Die Referenzleistung ist noch nicht abgeschlossen (andauernd) oder wurde frühestens am 1. Januar 2021 abgeschlossen. Darüber hinaus muss mindestens eine der vorgelegten Referenzen zusammenhängend über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erbracht worden sein.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahres-durchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Mitarbeitern im Bereich Stadtentwicklung, Stadtmarketing oder Citymanagement sowie kaufmännischen/administrativen Mitarbeitern
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Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zu der/den für die (stv.) Projektleitung vorgesehenen Person(en) unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren. Es ist mindestens eine Person als verantwortliche Projektleitung und mindestens eine weitere Person als stellvertretende Projektleitung zu benennen.
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Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Es gelten die Bestimmungen der Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
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§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
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§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
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§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
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bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit.
wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
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wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
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wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Burgdorf
Nationale Registrierungsnummer: t:051368980
Postanschrift: Vor dem Hannoverschen Tor 1
Postleitzahl: 31303
Postort: Burgdorf
Region: Region Hannover 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@burgdorf.de 📧
Telefon: +49 51368980 📞
Fax: +49 136898112 📠
URL: https://www.burgdorf.de/impressum 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMJW4/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMJW4 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMJW4 🌏
Name: Der Auftraggeber wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern/Bietern sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Siehe Verfahrensbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen).
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLMJW4# Im Rahmen der Bewertung der Angebote ist die Durchführung eines Präsentationstermins vorgesehen, der bewertet wird. Nähere Informationen hierzu sind in Teil A, Anlage A03 enthalten. An dem Präsentationstermin für das Konzept müssen die für den Auftrag vorgesehenen Personen (Projektleitung sowie ggf. stellvertretende Projektleitung und Projektteam) zwingend teilnehmen und die Vorstellung maßgeblich moderieren. Die Präsentationstermine für das Zuschlagskriterium Nr. 3 (Vorstellung und Gesamteindruck des Teams) finden voraussichtlich am 19.08.2026 und am 21.08.2026 in Präsenz statt. Die Bieter werden gebeten, sich diese Termine bereits jetzt vorsorglich freizuhalten. Die genaue Uhrzeit sowie der Veranstaltungsort werden den für den jeweiligen Termin vorgesehenen Bietern rechtzeitig über die Vergabeplattform mitgeteilt. Änderungen der Termine bleiben vorbehalten.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-3306 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 122-445496 (2026-06-26)