Gegenstand des Auftrags sind
- der Betrieb und die Bewirtschaftung der Zentralmensa ab Schuljahr 2024/2025
- die Zubereitung und Ausgabe von Mittagessen für verschiedene Schulen der Stadt Gehrden sowie teilweise Belieferung
- Ausgabe von Mittagessen an städtische MitarbeiterInnen
- die Einbindung der Schülerfirma in den täglichen Ablauf
- der Betrieb des Kiosks in der Zentralmensa
- ab dem Schuljahr 2025/2026 auch der Betrieb des Kiosks des Matthias-Claudius Gymnasiums
- ab dem Schuljahr 2025/2026 die Belieferung des Matthias-Claudius Gymnasiums mit Mittagessen und ab dem Schuljahr 2026/2027 die Belieferung einer weiteren Schule (Grundschule Am Castrum) im Stadtgebiet
Vertragsbeginn ist der 04.08.2024. Der Vertrag ist befristet bis zum 31.07.2029 mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre.
Weitere Einzelheiten können dem beigefügten Leistungsverzeichnis und seinen Anlagen entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-20.
Auftragsbekanntmachung (2023-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsdienste für Schulen
Referenznummer: 50-23
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags sind” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verpflegungsdienste für Schulen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Auslieferung von Mahlzeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den...”
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
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Quelle: OJS 2023/S 119-377380 (2023-06-20)