Die Leistung beinhaltet die Herstellung, Lieferung, Bereitstellung und Ausgabe eines schultäglichen Angebotes eines gesunden, ausgewogenen, schmackhaften und warmen Mittagessens für die Schülerinnen und Schüler der Schulen in Königs Wusterhausen und den Ortsteilen (Verpflegungssystem: Warmverpflegung - "Cook & Hold") inkl. Ausgabe sowie Reinigung von zur Verfügung gestellten schulischen Räumen einschl. Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle sowie die Vesperversorgung für Hortkinder an den Grundschulen. Es handelt sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession, d. h. die Bewirtschaftung erfolgt in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionsnehmers. Der Konzessionsgeber übernimmt keine Mengengarantie hinsichtlich der Teilnehmerzahl. Die Aufteilung erfolgt in 3 Lose. Weitere Informationen sind der beigefügten Leistungs- und Losbeschreibung zu entnehmen
Auftragsbekanntmachung (2026-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Königs Wusterhausen, Mittags- und Vesperversorgung der Schul- und Hortkinder ( 3 Lose, Dienstleistungskonzession)
Referenznummer: 2026-009-OV
Kurze Beschreibung:
Die Leistung beinhaltet die Herstellung, Lieferung, Bereitstellung und Ausgabe eines schultäglichen Angebotes eines gesunden, ausgewogenen, schmackhaften und warmen Mittagessens für die Schülerinnen und Schüler der Schulen in Königs Wusterhausen und den Ortsteilen (Verpflegungssystem: Warmverpflegung - "Cook & Hold") inkl. Ausgabe sowie Reinigung von zur Verfügung gestellten schulischen Räumen einschl. Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle sowie die Vesperversorgung für Hortkinder an den Grundschulen. Es handelt sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession, d. h. die Bewirtschaftung erfolgt in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionsnehmers. Der Konzessionsgeber übernimmt keine Mengengarantie hinsichtlich der Teilnehmerzahl. Die Aufteilung erfolgt in 3 Lose. Weitere Informationen sind der beigefügten Leistungs- und Losbeschreibung zu entnehmen
Die Leistung beinhaltet die Herstellung, Lieferung, Bereitstellung und Ausgabe eines schultäglichen Angebotes eines gesunden, ausgewogenen, schmackhaften und warmen Mittagessens für die Schülerinnen und Schüler der Schulen in Königs Wusterhausen und den Ortsteilen (Verpflegungssystem: Warmverpflegung - "Cook & Hold") inkl. Ausgabe sowie Reinigung von zur Verfügung gestellten schulischen Räumen einschl. Entsorgung anfallender Speisereste und Abfälle sowie die Vesperversorgung für Hortkinder an den Grundschulen. Es handelt sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession, d. h. die Bewirtschaftung erfolgt in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionsnehmers. Der Konzessionsgeber übernimmt keine Mengengarantie hinsichtlich der Teilnehmerzahl. Die Aufteilung erfolgt in 3 Lose. Weitere Informationen sind der beigefügten Leistungs- und Losbeschreibung zu entnehmen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste für Schulen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung: Los 1 - Dienstleistungskonzession
Titel: Los 1 Grundschule Wilhelm Busch, Grundschule Erich Kästner, Gesamtschule Otto Lilienthal
Beschreibung der Beschaffung:
Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Los 1: Grundschule "Wilhelm Busch", Rosa-Luxemburg-Straße 19, 15711 Königs Wusterhausen Grundschule Erich Kästner, Erich Kästner Straße 5-9, 15711 Königs Wusterhausen Gesamtschule Otto Lilienthal Königs Wusterhausen, Erich-Weinert-Straße 9,15711 Königs Wusterhausen Los 2: Fontane Grundschule Niederlehme, Goethestraße 60, 15713 Königs Wusterhausen Grundschule Zernsdorf (2 Ausgabeküchen), Alte Trift 3,15712 Königs Wusterhausen Los 3: Grundschule am Krimnicksee, Lindenstraße 22, 15712 Königs Wusterhausen Grundschule Zeesen, Fasanenstraße 1, 15711 Königs Wusterhausen
Los 1: Grundschule "Wilhelm Busch", Rosa-Luxemburg-Straße 19, 15711 Königs Wusterhausen Grundschule Erich Kästner, Erich Kästner Straße 5-9, 15711 Königs Wusterhausen Gesamtschule Otto Lilienthal Königs Wusterhausen, Erich-Weinert-Straße 9,15711 Königs Wusterhausen Los 2: Fontane Grundschule Niederlehme, Goethestraße 60, 15713 Königs Wusterhausen Grundschule Zernsdorf (2 Ausgabeküchen), Alte Trift 3,15712 Königs Wusterhausen Los 3: Grundschule am Krimnicksee, Lindenstraße 22, 15712 Königs Wusterhausen Grundschule Zeesen, Fasanenstraße 1, 15711 Königs Wusterhausen
Postleitzahl: 15711
Stadt: Königs Wusterhausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dahme-Spreewald
🏙️
Dauer: 2 Jahre
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Laufzeit: 01.01.2027 - 31.12.2028 mit der Option der 2-maligen Verlängerung um 1 weitere Jahr, maximal bis zum 31.12.2030.
2️⃣
Interne Kennung: Los 2 - Dienstleistungskonzession
Titel: Los 2 Fontane Grundschule Niederlehme, Grundschule Zernsdorf (2 Ausgabeküche)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: Los 3 - Dienstleistungskonzession
Titel: Los 3 Grundschule am Krimnicksee, Grundschule Zeesen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession, die nach der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) vergeben wird.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-20 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-20 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Königs Wusterhausen Schlossstraße 3 Haus A, Raum B 3.31/32 15711 Königs Wusterhausen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der ausschließlich elektronischen Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Der Öffnungstermin findet ohne Beteiligung von Bieter und/oder deren Bevollmächtigten statt.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der ausschließlich elektronischen Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Der Öffnungstermin findet ohne Beteiligung von Bieter und/oder deren Bevollmächtigten statt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 51 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-08-20 09:30:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Stadt Königs Wusterhausen Schlossstraße 3 Haus A, Raum B 3.31/32 15711 Königs Wusterhausen
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der ausschließlich elektronischen Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Der Öffnungstermin findet ohne Beteiligung von Bieter und/oder deren Bevollmächtigten statt.
Die Öffnung der ausschließlich elektronischen Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Der Öffnungstermin findet ohne Beteiligung von Bieter und/oder deren Bevollmächtigten statt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-14 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Konzessionsgeber kann fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Die Ausübung dieses Ermessens erfolgt in Anlehnung an die Grundsätze des § 56 VgV. § 56 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. [...] (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Der Konzessionsgeber kann fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Die Ausübung dieses Ermessens erfolgt in Anlehnung an die Grundsätze des § 56 VgV. § 56 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. [...] (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem amtlichen Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten auftragsspezifischen Einzelnachweise bzw. Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Verweise auf das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben/Unterlagen gefordert: - Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB. - Eine vollständige Kopie des Berufsregisters (bspw. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Handwerksrolle o.ä.) und des Handelsregisterauszuges, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist oder bei Personengesellschaften die Gewerbeanmeldung; - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, d. h. zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie Bescheinigung über die rückstandslose Beitragsentrichtung - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem amtlichen Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten auftragsspezifischen Einzelnachweise bzw. Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Verweise auf das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben/Unterlagen gefordert: - Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB. - Eine vollständige Kopie des Berufsregisters (bspw. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Handwerksrolle o.ä.) und des Handelsregisterauszuges, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist oder bei Personengesellschaften die Gewerbeanmeldung; - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, d. h. zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie Bescheinigung über die rückstandslose Beitragsentrichtung - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem amtlichen Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten auftragsspezifischen Einzelnachweise bzw. Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Verweise auf das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben/Unterlagen gefordert: - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung inkl. Nachweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes 2) unterschriebene Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) 3) Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung: Betriebshaftpflichtversicherung bzw. vorläufige Deckungszusage mit Mindestversicherungssumme von 5.000.000,00 Euro für Personenschäden und 5.000.000,00 Euro für Sach- und Vermögensschäden. Wird eine Berufshaftpflichtversicherung ohne ausreichende Deckungssumme und ohne Zusicherung der Versicherung eingereicht, wird das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen. Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen. Der Abschluss der Versicherungen mit den genannten Deckungssummen ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss nachzuweisen. Wird der Abschluss der Versicherungen endgültig verweigert, gilt dies als wichtiger Grund zur Kündigung. 4) Eigenerklärung Russland Bezug 5) Eigenerklärung CSX
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem amtlichen Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten auftragsspezifischen Einzelnachweise bzw. Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Verweise auf das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben/Unterlagen gefordert: - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung inkl. Nachweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes 2) unterschriebene Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) 3) Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung: Betriebshaftpflichtversicherung bzw. vorläufige Deckungszusage mit Mindestversicherungssumme von 5.000.000,00 Euro für Personenschäden und 5.000.000,00 Euro für Sach- und Vermögensschäden. Wird eine Berufshaftpflichtversicherung ohne ausreichende Deckungssumme und ohne Zusicherung der Versicherung eingereicht, wird das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen. Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen. Der Abschluss der Versicherungen mit den genannten Deckungssummen ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss nachzuweisen. Wird der Abschluss der Versicherungen endgültig verweigert, gilt dies als wichtiger Grund zur Kündigung. 4) Eigenerklärung Russland Bezug 5) Eigenerklärung CSX
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Unternehmen haben mit Angabe ihrer PQ-Nummer darauf zu achten, dass hinterlegte Referenzen den auftragsspezifischen Anforderungen genügen. Eine Nachforderung ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem amtlichen Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten auftragsspezifischen Einzelnachweise bzw. Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Verweise auf das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben/Unterlagen gefordert: - Mindestens drei Referenznachweise aus den letzten drei Kalenderjahren mit den im VHB-Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) genannten Angaben. Die Referenzen müssen Leistungen vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs nachweisen. Als Mindestanforderung gilt eine tägliche Versorgungsleistung von mindestens 400 Mittagessen je Los. Die Referenzen müssen folgendes beinhalten: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften 2) Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. 3) Bei Einsatz Bietergemeinschaften ist das Formblatt 234 "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen 4) Ferner ist mit dem Angebot einzureichen: - Nachweis Betreiberqualifikation (Gastronomische Ausbildung oder vergleichbare kaufmännische Ausbildung, Meisterbriefe, Berufsabschlüsse bzw. berufliche Qualifikationen im gastronomischen Bereich), mindestens ein Nachweis Berufsqualifikation Koch und Zertifikat Diätkoch - Nachweis des Qualitätsmanagements mit einem Qualitätszertifikat nach DIN ISO 9001 oder gleichwertiger Nachweis, sofern vorhanden - Nachweis zur DGE-Zertifizierung oder gleichwertiger Nachweis zur Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards, sofern vorhanden - Zusätzliche Eigenerklärung zur Einhaltung sämtlicher relevanter lebensmittelrechtlicher Bestimmungen (Lebensmittelhygiene-Verordnung, Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung, Einhaltung von Hygiene Bestimmungen (insbesondere HACCP), DIN 10508 (Temperaturanforderungen) etc.) - Musterspeisepläne für die jeweiligen Einrichtungen - Vorstellung des betrieblichen Qualitätssicherungs- und Hygienekonzepts, insbesondere zu Kontrollen/Nachweisführung gemäß HACCP-Handbuch - Modalitäten im Rahmen der Essenbestellung, Abbestellung/Stornierung und Essengeldkassierung - Konzept Beschwerdemanagement - Konzept Rückmeldesystem im Rahmen der Qualitätssicherung - Eigenerklärung Einhaltung Bioanteil - Eigenerklärung Müllentsorgung 5) Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter darüber hinaus u.a. folgende Unterlagen/Angaben vorzulegen: - Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" - Nachunternehmer / Eignungsleihe einzureichen - sowie die unterzeichnete Vereinbarung Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Unternehmen haben mit Angabe ihrer PQ-Nummer darauf zu achten, dass hinterlegte Referenzen den auftragsspezifischen Anforderungen genügen. Eine Nachforderung ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem amtlichen Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten auftragsspezifischen Einzelnachweise bzw. Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Verweise auf das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben/Unterlagen gefordert: - Mindestens drei Referenznachweise aus den letzten drei Kalenderjahren mit den im VHB-Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) genannten Angaben. Die Referenzen müssen Leistungen vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs nachweisen. Als Mindestanforderung gilt eine tägliche Versorgungsleistung von mindestens 400 Mittagessen je Los. Die Referenzen müssen folgendes beinhalten: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften 2) Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. 3) Bei Einsatz Bietergemeinschaften ist das Formblatt 234 "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen 4) Ferner ist mit dem Angebot einzureichen: - Nachweis Betreiberqualifikation (Gastronomische Ausbildung oder vergleichbare kaufmännische Ausbildung, Meisterbriefe, Berufsabschlüsse bzw. berufliche Qualifikationen im gastronomischen Bereich), mindestens ein Nachweis Berufsqualifikation Koch und Zertifikat Diätkoch - Nachweis des Qualitätsmanagements mit einem Qualitätszertifikat nach DIN ISO 9001 oder gleichwertiger Nachweis, sofern vorhanden - Nachweis zur DGE-Zertifizierung oder gleichwertiger Nachweis zur Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards, sofern vorhanden - Zusätzliche Eigenerklärung zur Einhaltung sämtlicher relevanter lebensmittelrechtlicher Bestimmungen (Lebensmittelhygiene-Verordnung, Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung, Einhaltung von Hygiene Bestimmungen (insbesondere HACCP), DIN 10508 (Temperaturanforderungen) etc.) - Musterspeisepläne für die jeweiligen Einrichtungen - Vorstellung des betrieblichen Qualitätssicherungs- und Hygienekonzepts, insbesondere zu Kontrollen/Nachweisführung gemäß HACCP-Handbuch - Modalitäten im Rahmen der Essenbestellung, Abbestellung/Stornierung und Essengeldkassierung - Konzept Beschwerdemanagement - Konzept Rückmeldesystem im Rahmen der Qualitätssicherung - Eigenerklärung Einhaltung Bioanteil - Eigenerklärung Müllentsorgung 5) Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter darüber hinaus u.a. folgende Unterlagen/Angaben vorzulegen: - Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" - Nachunternehmer / Eignungsleihe einzureichen - sowie die unterzeichnete Vereinbarung Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG).
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Leistungsbeschreibung 2026-009-OV - Leistungsverzeichnis und Preis- und Bieterangabenverzeichnis - Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG - Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher BbgVergG - 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - Eigenerklärung Russland Bezug - Eigenerklärung Einhaltung Bioanteil - Eigenerklärung Müllentsorgung Folgende Unterlagen sind weiterhin mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung CSX - Angebotsschreiben
- Leistungsbeschreibung 2026-009-OV - Leistungsverzeichnis und Preis- und Bieterangabenverzeichnis - Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG - Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher BbgVergG - 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - Eigenerklärung Russland Bezug - Eigenerklärung Einhaltung Bioanteil - Eigenerklärung Müllentsorgung Folgende Unterlagen sind weiterhin mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung CSX - Angebotsschreiben
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWHZ6H#
Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Wir bitten Sie, sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg kostenfrei freizuschalten bzw. zu registrieren, um die dort bereitgestellten Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebots zu nutzen. Ein postalischer Versand erfolgt nicht. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Fragen sollten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich eingereicht werden. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren nicht registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Da ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist, sind die Angebote zwingend über das Bietertool der o. g. Vergabeplattform einzureichen, andernfalls ist das Angebot zwingend auszuschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über E-Mail oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabemarktplatzes eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden, da diese nicht die notwendige Verschlüsselung aufweisen.
Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Wir bitten Sie, sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg kostenfrei freizuschalten bzw. zu registrieren, um die dort bereitgestellten Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebots zu nutzen. Ein postalischer Versand erfolgt nicht. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Fragen sollten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich eingereicht werden. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren nicht registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Da ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist, sind die Angebote zwingend über das Bietertool der o. g. Vergabeplattform einzureichen, andernfalls ist das Angebot zwingend auszuschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über E-Mail oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabemarktplatzes eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden, da diese nicht die notwendige Verschlüsselung aufweisen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Dahme-Spreewald
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mweke.brandenburg.de📧
Telefon: +49 3318660📞
Fax: +49 3318661533 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Im Einzelnen: § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]" § 135 GWB Unwirksamkeit: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Im Einzelnen: § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]" § 135 GWB Unwirksamkeit: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 128-466651 (2026-07-06)