Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Es dürfen maximal zwei Referenzen im Bereich "Abbruch" und zwei Referenzen im Bereich "Brü-ckenneubau" priorisiert werden.
2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden für Abbruch und Brückenneubau jeweils lediglich die als priorisiert gekennzeichneten Mindestreferenzen herangezogen. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Auswahlkriterien bei den priorisierten Mindestreferenzen maßgeblich:
Referenz "Abbruch"
a) Bewertet wird die Aktualität (max. 2 Punkte) nach folgender Maßgabe:
Abnahme zwischen dem 1. Januar 2016
und 31. Dezember 2018: 1 Punkt
Abnahme nach dem 31. Dezember 2018: 2 Punkte
b) Bewertet wird das Auftragsvolumen (max. 2 Punkte) nach folgender Maßgabe:
EUR 7,5 Mio. netto bis EUR 10 Mio. netto: 1 Punkt
über EUR 10 Mio. netto : 2 Punkte
c) Bewertet wird die Vergleichbarkeit in Bezug auf die Spezial-Gewerke (max. 4 Punkte) nach folgender Maßgabe:
Referenz umfasst den Rückbau an nachfolgend benannten Gewerken:
Oberleitungsanlagen (OLA) 1 Punkt
Leit- und Sicherungstechnik (LST) 1 Punkt
Telekommunikationstechnik (TK) 1 Punkt
Elektrotechnik (50 Hz) 1 Punkt
d) Bewertet wird die Vergleichbarkeit in Bezug auf die Baustellensituation (max. 3 Punkte) nach folgender Maßgabe:
Abriss im Bestand über
2 aktiv betriebenen Gleisen: 1 Punkt
Abriss im Bestand über
3 bis 4 aktiv betriebenen Gleisen: 2 Punkte
Abriss im Bestand über mehr als
4 aktiv betriebenen Gleisen: 3 Punkte
e) Bewertet wird die Vergleichbarkeit in Bezug auf die Umgebung der Baustelle (max. 1 Punkt) nach folgender Maßgabe:
Baustelle in zusammenhängender Bebauung (innerorts) 1 Punkt
Referenz "Brückenneubau"
a) Bewertet wird die Aktualität (max. 2 Punkte) nach folgender Maßgabe:
Abnahme zwischen dem 1. Januar 2016
und 31. Dezember 2018: 1 Punkt
Abnahme nach dem 31. Dezember 2018: 2 Punkte
b) Bewertet wird das Auftragsvolumen (max. 2 Punkte) nach folgender Maßgabe:
EUR 15 Mio. netto bis EUR 20 Mio. netto: 1 Punkt
über EUR 20 Mio. netto : 2 Punkte
c) Bewertet wird die Vergleichbarkeit in Bezug auf die Spezial-Gewerke (max. 4 Punkte) nach folgender Maßgabe:
Referenz umfasst Umbauarbeiten an nachfolgend benannten Gewerken:
Oberleitungsanlagen (OLA) 1 Punkt
Leit- und Sicherungstechnik (LST) 1 Punkt
Telekommunikationstechnik (TK) 1 Punkt
Elektrotechnik (50 Hz) 1 Punkt
d) Bewertet wird die Vergleichbarkeit in Bezug auf die Baustellensituation (max. 3 Punkte) nach folgender Maßgabe:
Bauen im Bestand über
2 aktiv betriebenen Gleisen: 1 Punkt
Bauen im Bestand über
3 bis 4 aktiv betriebenen Gleisen: 2 Punkte
Bauen im Bestand über mehr als
4 aktiv betriebenen Gleisen: 3 Punkte
e) Bewertet wird die Vergleichbarkeit in Bezug auf die Umgebung der Baustelle (max. 1 Punkt) nach folgender Maßgabe:
Baustelle in zusammenhängender Bebauung (innerorts) 1 Punkt
Im Rahmen der Auswahlentscheidung können insgesamt maximal 48 Punkte erreicht werden.
Je priorisierter Referenz (max. zwei priorisierte Referenzen "Abbruch" bzw. max. zwei priorisierte Referenzen "Brückenbau") können für den jeweiligen dazugehörigen Bereich ("Abbruch" bzw. "Brückenbau") maximal 12 Punkte erreicht werden. Sofern ein Bewerber eine Referenz vorlegt, welche die Mindestanforderungen sowohl für den Bereich "Abbruch" und "Brückenneubau" erfüllt, kann diese im Wege der Auswahlentscheidung auch für beide Bereiche angeführt und gewertet werden. Diese Referenz zählt dann als eine Referenz im Bereich "Abbruch" und als eine Referenz im Bereich "Brückenneubau".
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.