Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
- Referenzen:
Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen.
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
• wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
• Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte Implementierung und produktiven Einsatz unter folgenden Rahmenbedingungen beschreiben:
o Einsatz bei einem öffentlichen Auftraggeber,
o Einsatz unter Erfüllung der Anforderungen gemäß BSI-Schutzbedarf „hoch“,
o Einsatz als On-Premise Installation.
Von den vorstehenden drei Anforderungen müssen mit den eingereichten Referenzprojekten mindestens zwei abgedeckt werden.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehr als zwei Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit zwei Referenzen, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegeln, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 2-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
- Entwicklung der Personalkennzahlen:
Es sind Angaben zu den Beschäftigtenzahlen in den letzten drei Geschäftsjahren zu machen sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer auch für die anderen Unternehmen. Es sind jeweils die Beschäftigtenzahl in den drei angegebenen Geschäftsjahren in Vollzeitkräften anzugeben, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden.
Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn die Entwicklung der Personalkennzahlen keine Tendenzen aufzeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Beschäftigtenzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bieters addiert.
- Verfügbarkeit qualifizierten Personals:
Die Anforderung der Verfügbarkeit qualifizierten Personals wird erfüllt, wenn vom Bieter in jedem der Tätigkeitsbereiche:
- Beratung/Projektleitung,
- Entwicklung und
- Support
für den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand mindestens zwei Mitarbeitende (d. h. mindestens eine Kapazität von zwei Vollzeitkräften) nachgewiesen werden können. Personen mit Doppelfunktion können nur in einem Tätigkeitsbereich berücksichtigt werden. Als Nachweis ist dazu mit dem Angebot für jede Person ein aussagekräftiges Personalprofil mit Qualifizierung und Berufserfahrung einzureichen (als formlose, eigene Anlage). Die Personen dürfen anonymisiert dargestellt werden.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer erfolgt die Bewertung in der Gesamtbetrachtung der eingereichten Nachweise.