Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Einzureichende Unterlagen
1) Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weitere Standorte, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte). (A)
2) Formfreie Eigenerklärung, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen über das Projekt hinausgehenden wirtschaftlichen Interessen verfolgt, die den Interessen des Projektes und des Auftraggebers entgegenstehen können (Ausschluss von Interessenskollisionen). (A)
3) Formfreie Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen bzw. gemäß § 125 GWB eine Selbstreinigung stattgefunden hat. (A)
4) Formfreie Eigenerklärung nach § 19 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns). (A)
5) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz). (A)
6) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 SchwarzArbG (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung). (A)
7) Formfreie Eigenerklärung nach § 98c AufenthaltsG (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet). (A)
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter bereits mit dem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister mit einreichen kann. Anderenfalls wird diese Auskunft im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eingeholt bzw. vom Bieter angefordert. Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei der Registerbehörde nach § 6 WRegG, sobald § 6 WRegG anzuwenden ist, machen.
8) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft. (A)
9) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Subunternehmen unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer zu übernehmenden Leistungsteils. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Subunternehmer, die wesentliche Leistungsbestandteile erbringen, zu benennen und es sind eine rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen, sowie die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung (3.2.1 und 3.2.2) für den Subunternehmer vorzulegen (vgl. 1.4). (A)
10) sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe nach § 47 VgV (d.h. Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung). (A)
Eignungskriterien und Belege
1) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage eines Auszugs der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister. Aktueller Auszug erforderlich. (A)
2) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahre. Der Bietergesamtumsatz muss in den letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 300.000 EUR pro Jahr betragen haben. (A)
3) Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit anhand von:
Referenzen über mindestens 5 Jahre Erfahrung mit der Durchführung von Beratungsleistungen im Agrarsektor oder in der Agrarwissenschaft außerhalb Deutschlands (im Zeitraum der letzten 8 Jahre).
Referenzen über mindestens 3 Jahre Erfahrung mit der Durchführung von Schulungsmaßnahmen im Bereich der tierischen Erzeugung (im Zeitraum der letzten 8 Jahre);
Referenzen über mindestens 3 Jahre Erfahrung im postsowjetischen Raum / in Zentralasien, vorzugsweise Kasachstan (im Zeitraum der letzten 8 Jahre);
Referenzen über Erfahrung mit der Betreuung und Durchführung internationaler Agrarprojekte mit Langzeitexperten (im Zeitraum der letzten 5 Jahre).
Betrachtet wird jeweils die Summe der Zeiträume verschiedener, auch zeitlich überlappender, Referenzen. Referenzen sind jeweils unter Angabe des Leistungszeitraumes, des Auftraggebers und der Höhe des Auftragswertes und des prozentualen Anteils des Bieters am Auftragswert einzureichen.
Zuschlagskriterien
Für das Technische Angebot können 100/100 Punkte erreicht werden. Mindestens 70/100 Punkten müssen erreicht werden, um weiter berücksichtigt zu werden. Das Ergebnis des Technischen Angebotes geht prozentual in die Gesamtauswertung ein.
Die max. 100 Punkte für das Technische Angebot setzen sich wie folgt zusammen:
a1) Ansatz und Methodik der Umsetzung: bis zu 30 Punkte
Bei Ansatz und Methodik der Umsetzung soll detailliert erläutert werden, wie der Bieter die Zielsetzung des Projektes versteht und den Auftrag im Falle der Zuschlagserteilung praktisch umsetzen würde. Dabei sollen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ergebnis- und Aufgabenbestandteile berücksichtigt werden.
Höchstwertung für ein umfassendes, vollständig überzeugendes und den praktischen und kontextspezifischen Anforderungen des Auftrags gerecht werdendes Konzept, das eine Auftragsdurchführung auf qualitativ höchstem Niveau erwarten lässt.
a2) Indikativer Arbeitsplan: bis zu 5 Punkte
Ein indikativer Arbeitsplan soll für den Zeitraum der Projektdurchführung (auf Monatsbasis) aufzeigen, wann welche Aktivitäten durchgeführt werden.
Höchstwertung für einen umfassenden, vollständig überzeugenden und den praktischen Anforderungen des Auftrags gerecht werdenden Arbeitsplan mit Information zu wichtigen Meilensteinen und Informationen dazu, welche Teammitglieder v.a. für welche Tätigkeiten verantwortlich sein werden.
a3) Backstopping-Konzept: bis zu 5 Punkte
Im Backstopping-Konzept soll aufgeführt werden, welche Aufgaben (z.B. im Bereich Qualitätskontrolle, Vertragsmanagement, administrative Abwicklung, Monitoring) im Falle der Zuschlagserteilung von welchen Personen geleistet werden sollen. Lebensläufe der für das Backstopping zuständigen Personen sind in der Anlage beizufügen.
Höchstwertung für ein umfassendes, vollständig überzeugendes und den praktischen Anforderungen des Auftrags gerecht werdendes Backstopping-Konzept und umfassende Darstellung des Backstopping-Teams, das in der Lage ist, sämtliche Backstopping-Aufgabengebiete durch einschlägige und relevante Qualifikation und Erfahrung vollumfänglich in höchster Qualität abzudecken und gleichzeitig eine hohe Flexibilität aufweist.
a4) Personal-Konzept: bis zu 60 Punkte
Das Personalkonzept umfasst eine detaillierte Vorstellung des für die spätere Auftragserfüllung vorgesehenen Projektteams. Von den vorgesehenen Langzeitexperten unterzeichnete Lebensläufe und eine Übersichtsliste der KZE (mit Angaben zum Bildungsabschluss inkl. Fachrichtung, Berufserfahrung inklusive spezifische Bereiche, Regionalerfahrung und Sprachkenntnissen) sind dem Angebot beizufügen. Gemäß den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen an das Personal werden folgende Unterpunkte gegeben:
- Langzeitfachkraft (LZF 1) bis zu 25 Unterpunkte
- Langzeitfachkraft (LZF 2) bis zu 15 Unterpunkte
- Junior-Langzeitfachkraft (LZF 3) bis zu 10 Unterpunkte
- Pool Kurzzeitfachkräfte (Kategorie 1-2) bis zu 5 Unterpunkte
- Pool Kurzzeitfachkräfte (Kategorie 3) bis zu 5 Unterpunkte
Höchstwertung für eine umfassende Darstellung des Personalkonzepts und des Projekt-teams, das in der Lage ist, sämtliche Aufgabengebiete durch einschlägige und relevante Qualifikation und Erfahrung vollumfänglich in höchster Qualität abzudecken und gleichzei-tig eine hohe Flexibilität aufweist.
Es sei darauf hingewiesen, dass ein Nichterfüllen in der Leistungsbeschreibung aufgeführter erforderlicher Mindestanforderungen zu einem Ausschluss des Angebotes führt.
Die Erfüllung wünschenswerter weiterer Qualifikationen (von Vorteil) führt zu höherer Punkt-bewertung des / der jeweiligen Experten, wobei die Bewertung gemäß des Gesamteindrucks der jeweiligen Personen erfolgt, entsprechend der Einschätzung, inwieweit sie mit den Quali-fikationen und Erfahrungen in der Lage sind, die geforderten Aufgaben in welchem Maße zu erfüllen.