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Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Vulkanisier- und Rohrgummierungsarbeiten sowie Instandsetzung von Gewebekompensatoren in den Braunkohlekraftwerken Frimmersdorf, Neurath, Weisweiler, Niederaußem und EDZ-Goldenberg sowie der Fabrik Fortuna der RWE Power AG. 1)Zum Leistungsumfang Vulkanisierarbeiten gehören alle Bandanlage in den jeweiligen Kraftwerksstandorten. Hierbei handelt es sich überwiegend um Gewebegurte und z.T. Stahlseilgurte mit Breiten von 400 mm bis 2 000 mm und Längen zwischen 7 m und 2 km, die zum Transport von Braunkohle, Asche und Gips genutzt werden. Insbesondere sind folgende Arbeiten auszuführen: - Prüf-, Einstell- und Wartungsarbeiten an den Bandanlagen ohne Elektrik, - vorbeugende und störungsbedingte Instandhaltung, - komplette Bandwechsel, Bandrollenwechsel, - Verbrauchs- und Ersatzteilgestellung (ohne Gurte) nach Leistungsbeschreibung, - Gestellung notwendiger Geräte, Fahrzeuge und Baustelleneinrichtung, - 24 Stunden-Stördienst (gilt für alle Gewerke); 2) Die Rohrgummierung umfasst die fach- und sachgerechte Reparatur von innengummierten Rohrleitungen bzw. Rohrleitungsbauteilen in den Rauchgasentschwefelungsanlagen und der Wasseraufbereitung der Kraftwerke unter Vorhaltung der notwendigen Materialien, Geräte und Werkzeuge. Aus verfahrenstechnischen Gründen können für diese Arbeiten nur die anlagenspezifischen, zugelassenen Gummiqualitäten eingesetzt und nach den Herstellervorgaben verarbeitet werden; 3) Die Instandsetzung der Gewebekompensatoren umfasst die fach- und sachgerechte De- und Remontage sowie die vor Ort-Reparatur mit zugelassen Materialien und Vorhaltung der erforderlichen Geräte und Werkzeuge. Alle Leistungen sind auf der Grundlage der gültigen Richtlinien und technischen Regelwerken durchzuführen. Spätestens bei Angebotsabgabe ist der Bieter verpflichtet, für die angefragten Lieferungen und Leistungen neben den Preisen ein schlüssiges Baustellen- und Durchführungskonzept vorzulegen. Basis für ein solches Konzept ist die Einbindung der örtlichen Gegebenheiten in den Kraftwerken. Demzufolge ist eine Ortbesichtigung vor einer späteren Angebotsabgabe zwingend erforderlich.