Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Systemtrennwände
K-KOH-6.65-2023-0074
Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Trennwänden📦
Kurze Beschreibung: Einbau von Systemtrennwänden
1️⃣
Ort der Leistung: Ostholstein🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Einbau von Systemtrennwänden
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-11 📅
Datum des Endes: 2024-05-16 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Veränderungen, die sich durch Bauverzögerungen/ Bauablauf ergeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-16
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-16
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Kreis Ostholstein - Grundstücks- und Gebäudeservice Lübecker Str. 41 23701 Eutin Deutschland”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 196-613299 (2023-10-06)