Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tanklöschfahrzeug TLF3000 Allrad
2023/050
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Rheinbach beabsichtigt die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF3000 Allrad für die Freiwillige Feuerwehr Rheinbach.”
1️⃣
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadtverwaltung Rheinbach Schweigelstr. 23 53359 Rheinbach, Freiwillige Feuerwehr Rheinbach Brucknerweg 11 53359 Rheinbach”
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 3000) auf Allrad-Fahrgestell. Es handelt sich hierbei um die Ausschreibung von Fahrgestell und Aufbau des...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 3000) auf Allrad-Fahrgestell. Es handelt sich hierbei um die Ausschreibung von Fahrgestell und Aufbau des Fahrzeuges. Die Beladung wird aufgrund der zu erwartenden Lieferzeit zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 18
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: - Handelsregisterauszug
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-21
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-21
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Rheinbach, Schweigelstr. 23, 53359 Rheinbach
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Sowohl aufgrund der elektronischen Angebotsabgabe als auch aufgrund der Vergabeordnung im Bereich Liefer- oder Dienstleistung sind Bieter zum...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Sowohl aufgrund der elektronischen Angebotsabgabe als auch aufgrund der Vergabeordnung im Bereich Liefer- oder Dienstleistung sind Bieter zum Submissionstermin nicht zugelassen.
“Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung (mit dem...”
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Leistungen anderer Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachunternehmereinsatz oder Arbeitskräfteverleih (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Eignungsnachweise von den namentlich zu benennenden Nachunternehmern bzw. Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften.
Die Vergabeunterlagen werden kosten- und registrierungsfrei auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung wird empfohlen, da registrierte Bewerber mittels Bewerberkommunikation über die Beantwortung von Bieterfragen oder über die notwendigen Änderungen von Vergabeunterlagen unterrichtet werden. Zudem erfolgt die Angebotsabgabe elektronisch über die Vergabeplattform.
Fragen zum Verfahren sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu stellen!
Alle Erklärungen und Nachweise sind der Vergabestelle fristgerecht vorzulegen. Bei Angebotsabgabe nicht vorgelegte Erklärungen und Nachweise werden mit einer Frist von bis zu 6 Kalendertagen nachgefordert. Verspätet oder unvollständig abgegebene Erklärungen/ Nachweise gelten als nicht vorgelegt. Das Angebot muss in diesem Fall von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen werden. Es empfiehlt sich bereits bei Angebotsabgabe alle geforderten Unterlagen und Nachweise beizufügen.
Hinweis zur Wertung der Angebote: Bei fehlender Übereinstimmung zwischen der Eingabe im Bieter-Tool und dem Angebot/Angebotsschreiben wird das Angebot/Angebotsschreiben als maßgebend betrachtet.
Entspricht im Leistungsverzeichnis (bzw. Preisblatt oder Honorarermittlung) der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Preisposition) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengensatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Ab einem Auftragsvolumen von 30.000 Euro erfolgt von Seiten des Auftraggebers eine Abfrage des wirtschaftlichsten Bieters im Wettbewerbsregister NRW/Gewerbezentralregister. Eintragungen im Register können zum Ausschluss führen.
Bei natürlichen Personen wird zum Erhalt entsprechender Auskünfte eine Gewerbeanmeldung nachgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YBTY10DDN068