Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand sind die Techniker- und Hausmeisterdienste für die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) am Standort Ludwigsburg, Bezirksverwaltung Ludwigsburg, Martin-Luther-Straße 79 in 71636 Ludwigsburgs. Der Vertrag beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Eine einmalige Vertragsverlängerung für weitere 12 Monate ist ab 01.01.2027 möglich. Der Vertrag endet am 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Vertragsverlängerung bedarf der Schriftform und wird spätestens vier Monate vor Ende der Regel-Vertragslaufzeit bekanntgegeben.
"Nachrückerklausel": Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Falls in diesem Zeitraum von der AG festgestellt werden sollte, dass die Leistungen des bezuschlagten Auftragnehmenden (AN) nicht den gestellten Ansprüchen entsprechen, kann die AG innerhalb der Probezeit den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von spätestens 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Sofern der Vertrag aus diesem Vergabeverfahren aus besonderem Grund, insbesondere auch durch Insolvenz oder Kündigung, während der Probezeit beendet wird, behält sich die Auftraggeberin vor, den im Rang 2 und 3 nachfolgenden Bieter aus dem abgeschlossenen Vergabe-verfahren für die Restlaufzeit zu beauftragen. Die Nachrückerklausel wird durch die AG nur binnen der Probezeit angewendet. Dabei würde nach schriftlicher Erklärung durch den Bieter auf Anfrage der Auftraggeberin die Beauftragung zu den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eingereichten Angebots- und Preisbedingungen erfolgen.Tritt die Nachrückerklausel nicht in Kraft, wird die Vergabestelle in diesem Fall eine erneute Ausschreibung der in Rede stehenden Leistungen durchführen. Daher ist es offensichtlich, dass sie von diesem Recht zur außerordentlichen Kündigung nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen wird. Es ist also in keiner Weise zu erwarten, dass die Vergabestelle völlig grundlos eine außerordentliche Kündigung erklärt.
Eine Vertragsverlängerung über den 31.12.2027 hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es treten unvorhergesehene Ereignisse ein, die eine weitere, kurzfristige Vertrags-verlängerung bedingen, wie z. B. die Aufhebung einer für diesen Leistungsgegenstand durchgeführten Ausschreibung oder Verzögerungen bei Bauverläufen.
Die Regelungen des BGB gelten unbenommen. Einer klarstellenden Regelung, dass eine außerordentliche Kündigung möglicherweise Schadensersatzansprüche nach sich zieht, ist daher nicht erforderlich.
Die Techniker- und Hausmeisterdienste erfolgen täglich von Montag bis Freitag mit jeweils 7,42 Stunden, in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr. Das Dienstgebäude ist in einem ordentli-chen, gepflegten, sauberen und funktionsfähigen Zustand zu halten. Nach Absprache ist im Bedarfsfall eine Abweichung der Beginn- und Endzeiten möglich. Die wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden bleibt davon unberührt.
Eine Zusammenarbeit mit dem Reinigungsdienstleister wird insofern erwartet, dass unterstützend z.B. bei der Reinigung von Deckenleuchten entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen oder aber es müssen Reinigungsflächen freigeräumt werden.
Der AN gewährleistet einen Bereitschafts-/Notdienst zur Sicherstellung des Betriebes, auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten. Dieser Bereitschafts-/Notdienst betrifft nur die technischen Anlagen bzw. die technische Gebäudeausrüstung. Es ist eine Rufbereitschaft an 24 Stunden pro Tag und 365 Tagen im Jahr einzuplanen. Die Reaktionszeit darf maximal 60 Minuten betragen.
Zusatzaufträge werden durch die AG nach Bedarf gesondert beauftragt und sind trotz ihrer Einzelbeauftragung, auch an den arbeitsfreien Tagen der AG, Bestandteil der Grundleistun-gen, wenn die Erbringung der Leistungen während der Dienstzeit durchgeführt werden kann, ohne dass der tägliche Regelbetrieb darunter leidet.
Der AN hat seine Leistung während der gesamten Vertragsdauer fachgerecht und nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Mit der Rechnung hat der AN einen Leistungs-/Tätigkeitsnachweis unaufgefordert einzureichen.
Der AN stellt sicher, dass bei der Inspektion und Bedienung von technischen Geräten oder Anlagen, die unter Punkt 3.1. Leistungsbeschreibung (Tätigkeiten/Turnus) aufgeführt sind, die Vorgaben des Herstellers eingehalten werden.
Der AN stellt sicher, dass ausschließlich Geräte und Maschinen eingesetzt werden, die für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sind. Geräte und Maschinen müssen den Si-cherheitsbestimmungen entsprechen und Prüfvermerke (z.B. GS, CE-Zeichen) tragen. Es dürfen auf gar keinen Fall Arbeitsmittel verwendet werden, die Schäden an Einrichtungsgegenständen und Bauteilen verursachen oder Personen gefährden können; die Beachtung und Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Anforderungen einschließlich der Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschrift, sowie die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeitenden und die Überprüfung der Geräte und Maschinen, ist Sache des AN.
Die Geräte und Maschinen des AN, welche bei der AG eingesetzt werden, können bei der AG unentgeltlich gelagert werden.
Es besteht die Möglichkeit, das Objekt zwischen dem 25.10.2023 und dem 03.11.2023 zu besichtigen. Termine sind mit Herrn P. Rössle, Tel.: +49 (7141) 919-400, (E-Mail:
patrick.roessle@vbg.de) zu vereinbaren.
Das in den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geregelte Recht zur Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen - insbesondere der Leistungsbeschreibung - zu entnehmen.