Technische Unterstützungsleistungen für das Personalabrechnungs- und Informationssystem PAISY im Südwestrundfunk

Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts

Der Südwestrundfunk (SWR) setzt für seine Gehalts- und Honorarabrechnung die Applikation „PAISY C/S“ ein. Der Applikationsbetrieb und der Support der internen Mitarbeiter werden aktuell intern mit punktueller Unterstützung durch externe Dienstleister gewährleistet. Die für PAISY benötigte Infrastruktur wird intern betreut. Im Rahmen eines ARD-weiten Projektes soll die Applikation „PAISY C/S“ bis 2024 durch ein Produkt der Firma SAP abgelöst werden. Für den Zeitraum bis dahin und gegebenenfalls darüber hinaus plant der SWR, den Anteil der externen Unterstützung für PAISY zu erhöhen. Ziel dieser Ausschreibung ist es Unterstützungsleistungen im Applikationsbetrieb und der Applikationsbetreuung des Personalabrechnungs- und Informationssystems „PAISY“ an einen Dienstleister extern zu vergeben. Die Infrastruktur für „PAISY“ soll auch weiterhin intern betrieben werden. Grundlage dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit von 3 Jahren sowie zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Von Seiten des Auftraggebers können konkret die folgenden Leistungen definiert werden: -Einarbeitung des Auftragnehmers in die Systemumgebung des Auftraggebers, -Übernahme des technischen Betriebes; hierzu gehören unter anderem: Das Einspielen von Wartungen, das Durchführen von technischen Tests, Monitoring und Fehler-Benachrichtigungen sowie Schnittstellenpflege, -Applikationsbetreuung bzw. fachliche Unterstützung unter anderem zu folgenden Themen: Problembehandlung, Fehleranalysen und Bewertungen, Beratung des Fachbereichs, Durchführung von Gehaltsabrechnungen bei personellen Engpässen, Pflege von Beitragssätzen sowie Bereitstellung von Steuerunterunterlagen und Schnittstellenanpassungen., -Unterstützung und technische Begleitung bei der Überführung der in PAISY vorgehaltenen Daten in das neue SAP-HCM-System -Bei Bedarf Durchführung von Projektmanagement-Tätigkeiten. Die Abnahmemengen sind in der „Verfahrens- und Vertragsunterlage“ in Kapitel 5.3 dargestellt. Mindestabnahmemenge in Stunden: 2.300 Stunden; Geplante Abnahmemenge in Stunden: 6.000 Stunden; Optionale Höchstmenge in Stunden: 6.775 Stunden.

Deadline

Deadline 2026-06-29

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Unterstützungsleistungen für das Personalabrechnungs- und Informationssystem PAISY im Südwestrundfunk
Referenznummer: EU-I/T 12/2026
Kurze Beschreibung:
Der Südwestrundfunk (SWR) setzt für seine Gehalts- und Honorarabrechnung die Applikation „PAISY C/S“ ein. Der Applikationsbetrieb und der Support der internen Mitarbeiter werden aktuell intern mit punktueller Unterstützung durch externe Dienstleister gewährleistet. Die für PAISY benötigte Infrastruktur wird intern betreut. Im Rahmen eines ARD-weiten Projektes soll die Applikation „PAISY C/S“ bis 2024 durch ein Produkt der Firma SAP abgelöst werden. Für den Zeitraum bis dahin und gegebenenfalls darüber hinaus plant der SWR, den Anteil der externen Unterstützung für PAISY zu erhöhen. Ziel dieser Ausschreibung ist es Unterstützungsleistungen im Applikationsbetrieb und der Applikationsbetreuung des Personalabrechnungs- und Informationssystems „PAISY“ an einen Dienstleister extern zu vergeben. Die Infrastruktur für „PAISY“ soll auch weiterhin intern betrieben werden. Grundlage dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit von 3 Jahren sowie zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr. Von Seiten des Auftraggebers können konkret die folgenden Leistungen definiert werden: -Einarbeitung des Auftragnehmers in die Systemumgebung des Auftraggebers, -Übernahme des technischen Betriebes; hierzu gehören unter anderem: Das Einspielen von Wartungen, das Durchführen von technischen Tests, Monitoring und Fehler-Benachrichtigungen sowie Schnittstellenpflege, -Applikationsbetreuung bzw. fachliche Unterstützung unter anderem zu folgenden Themen: Problembehandlung, Fehleranalysen und Bewertungen, Beratung des Fachbereichs, Durchführung von Gehaltsabrechnungen bei personellen Engpässen, Pflege von Beitragssätzen sowie Bereitstellung von Steuerunterunterlagen und Schnittstellenanpassungen., -Unterstützung und technische Begleitung bei der Überführung der in PAISY vorgehaltenen Daten in das neue SAP-HCM-System -Bei Bedarf Durchführung von Projektmanagement-Tätigkeiten. Die Abnahmemengen sind in der „Verfahrens- und Vertragsunterlage“ in Kapitel 5.3 dargestellt. Mindestabnahmemenge in Stunden: 2.300 Stunden; Geplante Abnahmemenge in Stunden: 6.000 Stunden; Optionale Höchstmenge in Stunden: 6.775 Stunden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 076 750 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: EU-I/T 12/2026
Zusätzliche Informationen:
Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leistungen sind grundsätzlich remote zu erbringen. Vor-Ort-Einsätze sind die Ausnahme und werden, wenn notwendig gemeinsam mit dem Auftragnehmer geplant.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Dauer: 3 Jahre
Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr.
Vergabekriterien
Kriterium:
Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird das Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Dabei wird jeweils eine Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt: Z=(Gesamtsumme der Leistungspunkte)/Angebotspreis Das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis erhält den Zuschlag. Sofern die nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gebildete Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) verschiedener führender Angebote absolut identisch ist, erhält das preisgünstigere Angebot den Zuschlag. Insgesamt können 1.000 Leistungspunkte erreicht werden.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-29 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, innerhalb einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3.1 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ muss vom Bieter für sich sowie für den geplanten Unterauftragnehmer mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 vorgelegt werden. Hinweis zur Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
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A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 06 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 04b – Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe ausgefüllt beizulegen. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
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Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist. Mindestanforderung: Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden: A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: Mindestanforderung: • Für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis und mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung • Für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis und mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung oder • Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
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Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A3.2 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist. Mindestanforderung: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 %. Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht, wenn in diesen nicht eindeutig die Ausfallwahrscheinlichkeit angegeben ist. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: A4.1 – Drei Referenzen aus dem Bereich „Technische Unterstützungsleistungen für PAISY“ für öffentliche Auftraggeber in vergleichbarer Art in den vergangenen drei Jahren. Hiervon muss eine der Referenzen die Honorarabrechnung mit dem System PAISY zum Inhalt gehabt haben (siehe Anlage 09 – Referenztemplate). Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt. A4.2 – Zwei Referenzen aus dem Bereich „Unterstützung und technische Begleitung bei der Überführung der Daten von PAISY nach SAP HCM“ aus den vergangenen drei Jahren. (siehe Anlage 09 – Referenztemplate) Verwenden Sie zur Darstellung die „Anlage 09 – Referenztemplate“ und beschreiben Sie das Referenzprojekt anhand der darin aufgeführten Kriterien. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ebenfalls ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
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Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind Anlage 06 Bieterauskunft mit Eigenerklärung der Verfahrens- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Nationale Registrierungsnummer: t07119290
Postanschrift: Neckarstraße 230
Postleitzahl: 70190
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
E-Mail: vergabe-it@swr.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.swr.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Freizeit, Sport, Kultur und Religion
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.swr.de/unternehmen/organisation/ausschreibungen-104.html 🌏
Teilnahme-URL: https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/33bca5422fc9c74c46371fe682cc5158 🌏
Name: vergabe-it@swr.de
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: IHK Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE 143588945
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de 📧
Telefon: +49 721174290 📞
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 (721) 926-8730 📞
Fax: +49 (721) 926-3985 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 103-371954 (2026-05-29)