Der Bieter hat mit dem Angebot als Eigenerklärung im Formblatt L1240 anzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Angabe eventuell durchgeführter Maßnahmen zur Selbstreinigung).
Der Bieter hat mit dem Angebot als Eigenerklärung das Formblatt 127 / L 127 / III.27 Bezug Russland (Artikel 5k der Verordnung 833/2014) abzugeben.
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