Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise beizufügen, die nach den nachstehenden Auswahlkriterien bewertet werden:
a) Auflistung der in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten gleichartigen
oder ähnlichen Unterhaltungspflegen mit Angabe über
Auftragsort und des Auftragswertes
1 - 4 Referenzobjekte
mit Nennung von Ansprechpartner, Kontakt und Adresse 20 Punkte
5 - 8 Referenzobjekte
mit Nennung von Ansprechpartner, Kontakt und Adresse 30 Punkte
ab 9 Referenzobjekte
mit Nennung von Ansprechpartner, Kontakt und Adresse 40 Punkte
b) Nachweis über die beschäftigten Fachkräfte
1-4 Personen 5 Punkte
5-8 Personen 10 Punkte
ab 9 Personen 15 Punkte
c) Nachweis über die wirtschaftliche Kapazität zur Übernahme
eines oder aller Pflegelose
d ) Erklärung über die jahresdurchschnittlich während der letzten
drei Jahre beschäftigen Mitarbeiter
e) Bescheinigung über die Eintragung in das zuständige Berufsregister
f) Nachweis über die Zahlung
der Sozialversicherungsbeiträge
der Arbeitslosenversicherung
der Rentenversicherung
g) Nachweis einer Haftpflichtversicherung
(>/= 5 Mio. € für Personenschäden bzw. 10 Mio. € für Sachschäden)
h) aktuelle Bescheinigung in Steuersachen ausgestellt
durch das zuständige Finanzamt
Die 5 Bieter mit den meisten Punkten werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Nichtvorlage der Unterlagen c) bis h) führt zum Ausschluss vom Teilnahmewettbewerb.
Vom Bieter ist eine Eigenerklärung, dass kein Verstoß gegen das Gesetz zur Wettbewerbsbeschränkung (nach § 123 und § 124 GWB) vorliegt, den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Eine fehlende Eigenerklärung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Vom Bieter ist die Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU - Formular 523 EU den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Eine fehlende Eigenerklärung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag gefordert war, werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 2 VgV).
Für die Bieter, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen, wird ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister angefordert.