Mit dem 13. Schulrechtsänderungsgesetz hat der Landtag NRW im Sommer 2018 die Rückkehr der nordrhein-westfälischen Gymnasien zu G9 beschlossen. Die Gymnasien wurden seit dem Schuljahr 2019/20 auf einen neunjährigen Bildungsgang umgestellt. Die Umstellung umfasste die Jahrgänge 5 und 6 der Gymnasien, sodass der erste G9-Jahrgang im Schuljahr 2026/27 zum Abitur geführt wird. In diesem Schuljahr kommt dann spätestens ein erhöhter Raumbedarf an den Gymnasien zum Tragen, da dann mit der Jahrgangsstufe 13 ein zusätzlicher Jahrgang an den Schulen unterrichtet wird. Unter Berücksichtigung von Musterraumprogrammen für die jeweils festgelegte Zügigkeit ist unter anderem bei den Schulen Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium (Los 1), Ratsgymnasium (Los 2), Gymnasium Paulinum (Los 3) und Freiherr-vom-Stein-Gymnasium (Los 4) ein Defizit an Unterrichts- und Verwaltungsräumen festgestellt worden. Durch bauliche Erweiterungen sollen die räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9 geschaffen werden. Gegenstand des Auftrags ist die losweise Vergabe der erforderlichen Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI für die in Abschnitt II.2.4) jeweils näher beschriebenen Anlagengruppen und Leistungsphasen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Haustechnik
Referenznummer: 2023-0311-23
Kurze Beschreibung:
Mit dem 13. Schulrechtsänderungsgesetz hat der Landtag NRW im Sommer 2018 die Rückkehr der nordrhein-westfälischen Gymnasien zu G9 beschlossen. Die Gymnasien wurden seit dem Schuljahr 2019/20 auf einen neunjährigen Bildungsgang umgestellt. Die Umstellung umfasste die Jahrgänge 5 und 6 der Gymnasien, sodass der erste G9-Jahrgang im Schuljahr 2026/27 zum Abitur geführt wird. In diesem Schuljahr kommt dann spätestens ein erhöhter Raumbedarf an den Gymnasien zum Tragen, da dann mit der Jahrgangsstufe 13 ein zusätzlicher Jahrgang an den Schulen unterrichtet wird.
Unter Berücksichtigung von Musterraumprogrammen für die jeweils festgelegte Zügigkeit ist unter anderem bei den Schulen Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium (Los 1), Ratsgymnasium (Los 2), Gymnasium Paulinum (Los 3) und Freiherr-vom-Stein-Gymnasium (Los 4) ein Defizit an Unterrichts- und Verwaltungsräumen festgestellt worden. Durch bauliche Erweiterungen sollen die räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9 geschaffen werden.
Gegenstand des Auftrags ist die losweise Vergabe der erforderlichen Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI für die in Abschnitt II.2.4) jeweils näher beschriebenen Anlagengruppen und Leistungsphasen.
Mit dem 13. Schulrechtsänderungsgesetz hat der Landtag NRW im Sommer 2018 die Rückkehr der nordrhein-westfälischen Gymnasien zu G9 beschlossen. Die Gymnasien wurden seit dem Schuljahr 2019/20 auf einen neunjährigen Bildungsgang umgestellt. Die Umstellung umfasste die Jahrgänge 5 und 6 der Gymnasien, sodass der erste G9-Jahrgang im Schuljahr 2026/27 zum Abitur geführt wird. In diesem Schuljahr kommt dann spätestens ein erhöhter Raumbedarf an den Gymnasien zum Tragen, da dann mit der Jahrgangsstufe 13 ein zusätzlicher Jahrgang an den Schulen unterrichtet wird.
Unter Berücksichtigung von Musterraumprogrammen für die jeweils festgelegte Zügigkeit ist unter anderem bei den Schulen Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium (Los 1), Ratsgymnasium (Los 2), Gymnasium Paulinum (Los 3) und Freiherr-vom-Stein-Gymnasium (Los 4) ein Defizit an Unterrichts- und Verwaltungsräumen festgestellt worden. Durch bauliche Erweiterungen sollen die räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9 geschaffen werden.
Gegenstand des Auftrags ist die losweise Vergabe der erforderlichen Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI für die in Abschnitt II.2.4) jeweils näher beschriebenen Anlagengruppen und Leistungsphasen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Haustechnik📦
Zusätzlicher CPV-Code: Haustechnik📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-03-31 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-05 📅
Datum des Beginns: 2023-08-15 📅
Datum des Endes: 2026-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 068-203892
ABl. S-Ausgabe: 68
Zusätzliche Informationen
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem 13. Schulrechtsänderungsgesetz hat der Landtag NRW im Sommer 2018 die Rückkehr der nordrhein-westfälischen Gymnasien zu G9 beschlossen. Die Gymnasien wurden seit dem Schuljahr 2019/20 auf einen neunjährigen Bildungsgang umgestellt. Die Umstellung umfasste die Jahrgänge 5 und 6 der Gymnasien, sodass der erste G9-Jahrgang im Schuljahr 2026/27 zum Abitur geführt wird. In diesem Schuljahr kommt dann spätestens ein erhöhter Raumbedarf an den Gymnasien zum Tragen, da dann mit der Jahrgangsstufe 13 ein zusätzlicher Jahrgang an den Schulen unterrichtet wird.
Mit dem 13. Schulrechtsänderungsgesetz hat der Landtag NRW im Sommer 2018 die Rückkehr der nordrhein-westfälischen Gymnasien zu G9 beschlossen. Die Gymnasien wurden seit dem Schuljahr 2019/20 auf einen neunjährigen Bildungsgang umgestellt. Die Umstellung umfasste die Jahrgänge 5 und 6 der Gymnasien, sodass der erste G9-Jahrgang im Schuljahr 2026/27 zum Abitur geführt wird. In diesem Schuljahr kommt dann spätestens ein erhöhter Raumbedarf an den Gymnasien zum Tragen, da dann mit der Jahrgangsstufe 13 ein zusätzlicher Jahrgang an den Schulen unterrichtet wird.
Unter Berücksichtigung von Musterraumprogrammen für die jeweils festgelegte Zügigkeit ist unter anderem bei den Schulen Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium (Los 1), Ratsgymnasium (Los 2), Gymnasium Paulinum (Los 3) und Freiherr-vom-Stein-Gymnasium (Los 4) ein Defizit an Unterrichts- und Verwaltungsräumen festgestellt worden. Durch bauliche Erweiterungen sollen die räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9 geschaffen werden.
Unter Berücksichtigung von Musterraumprogrammen für die jeweils festgelegte Zügigkeit ist unter anderem bei den Schulen Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium (Los 1), Ratsgymnasium (Los 2), Gymnasium Paulinum (Los 3) und Freiherr-vom-Stein-Gymnasium (Los 4) ein Defizit an Unterrichts- und Verwaltungsräumen festgestellt worden. Durch bauliche Erweiterungen sollen die räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9 geschaffen werden.
Gegenstand des Auftrags ist die losweise Vergabe der erforderlichen Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI für die in Abschnitt II.2.4) jeweils näher beschriebenen Anlagengruppen und Leistungsphasen.
Gegenstand des Auftrags ist die losweise Vergabe der erforderlichen Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI für die in Abschnitt II.2.4) jeweils näher beschriebenen Anlagengruppen und Leistungsphasen.
Geschätzter Gesamtwert: 2 292 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Bezeichnung des Loses: TGA-Planung Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Erweiterung des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums von G8 auf G9. Mit dem Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 5-Zügigkeit eine Nutzungsfläche von 570 qm abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 635 qm ermittelt.
Gegenstand dieses Loses sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Erweiterung des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums von G8 auf G9. Mit dem Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 5-Zügigkeit eine Nutzungsfläche von 570 qm abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 635 qm ermittelt.
Im Zuge der Erweiterungsmaßnahme soll außerdem eine umfassende energetische Sanierung gemäß den aktuellen Gebäudeleitlinien der Stadt Münster durchgeführt werden, die alle Fenster-, Fassaden- und Dachflächen sowie auch die Technische Gebäudeausstattung einschließt.
Im Zuge der Erweiterungsmaßnahme soll außerdem eine umfassende energetische Sanierung gemäß den aktuellen Gebäudeleitlinien der Stadt Münster durchgeführt werden, die alle Fenster-, Fassaden- und Dachflächen sowie auch die Technische Gebäudeausstattung einschließt.
Der Auftrag umfasst folgende Anlagengruppen gemäß § 53 Abs. 2 HOAI:
Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen
Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen
Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen
Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Anlagengruppe 6: Förderanlagen
Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation
Dabei ist für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 sowie einzelne besondere Leistungen eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Nähere Angaben enthält die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 933 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 3 und 4) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 9).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 3 und 4) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 9).
Zusätzliche Informationen:
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Bezeichnung des Loses: TGA-Planung Erweiterung Ratsgymnasium
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Erweiterung des Ratsgymnasiums von G8 auf G9. Mit dem Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 4-Zügigkeit eine Nutzungsfläche von 430 qm abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 862 qm ermittelt.
Gegenstand dieses Loses sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Erweiterung des Ratsgymnasiums von G8 auf G9. Mit dem Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 4-Zügigkeit eine Nutzungsfläche von 430 qm abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 862 qm ermittelt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 532 500 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: TGA-Planung Erweiterung Gymnasium Paulinum
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Erweiterung des Gymnasiums Paulinum von G8 auf G9. Mit dem Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 4-Zügigkeit eine Nutzungsfläche von 640 qm abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 490 qm ermittelt.
Gegenstand dieses Loses sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Erweiterung des Gymnasiums Paulinum von G8 auf G9. Mit dem Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 4-Zügigkeit eine Nutzungsfläche von 640 qm abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 490 qm ermittelt.
Es gibt zahlreiche begrenzende Faktoren, die wenig Spielraum an dem Standort zulassen. Dazu gehört die Tatsache, dass ein Großteil der Schule unter Denkmalschutz steht, was zum einen wenig Veränderung an den entsprechenden Gebäudeteilen zulässt und zum anderen einen möglichen Neubau auf dem Grundstück erschwert, da ausreichend Abstand zum Denkmal gehalten werden muss. Des Weiteren befinden sich auf dem Grundstück Teile der Stadtmauer. Hierbei handelt es sich um ein Bodendenkmal, was nicht überbaut werden darf und zu dem ebenfalls Abstand gehalten werden muss. Zuletzt gibt es auf dem Grundstück einen Baumbestand, der schützenswert ist, zu dessen Kronentraufbereich ein Abstand von 4 Metern gehalten werden muss und somit weite Teile des Grundstücks auch deswegen nicht überbaut werden können.
Es gibt zahlreiche begrenzende Faktoren, die wenig Spielraum an dem Standort zulassen. Dazu gehört die Tatsache, dass ein Großteil der Schule unter Denkmalschutz steht, was zum einen wenig Veränderung an den entsprechenden Gebäudeteilen zulässt und zum anderen einen möglichen Neubau auf dem Grundstück erschwert, da ausreichend Abstand zum Denkmal gehalten werden muss. Des Weiteren befinden sich auf dem Grundstück Teile der Stadtmauer. Hierbei handelt es sich um ein Bodendenkmal, was nicht überbaut werden darf und zu dem ebenfalls Abstand gehalten werden muss. Zuletzt gibt es auf dem Grundstück einen Baumbestand, der schützenswert ist, zu dessen Kronentraufbereich ein Abstand von 4 Metern gehalten werden muss und somit weite Teile des Grundstücks auch deswegen nicht überbaut werden können.
Im Zuge der Erweiterungsmaßnahme soll außerdem in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde eine umfassende energetische Sanierung der Fenster-, Fassaden- und Dachflächen gemäß den aktuellen Gebäudeleitlinien der Stadt Münster durchgeführt werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 464 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: TGA-Planung Erweiterung Freiherr-vom-Stein-Gymnasium
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Erweiterung des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums von G8 auf G9. Mit dem Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 5-Zügigkeit eine Nutzungsfläche von 280 qm abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 492 qm ermittelt. Zusätzlich soll die Schule für das Gemeinsame Lernen zusätzliche Flächen von 200 qm erhalten.
Gegenstand dieses Loses sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Erweiterung des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums von G8 auf G9. Mit dem Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 5-Zügigkeit eine Nutzungsfläche von 280 qm abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 492 qm ermittelt. Zusätzlich soll die Schule für das Gemeinsame Lernen zusätzliche Flächen von 200 qm erhalten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 362 500 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Münster
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (siehe Abschnitt III.2.1.)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über Ingenieurleistungen im Bereich HLS in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war (auch) der Umbau, die Sanierung/Modernisierung oder eine Erweiterung mit unmittelbarem baulichen Anschluss (Anbau oder Aufstockung) bei einem Bestandsgebäude.
b) Für das Vorhaben wurden die Anlagengruppen 1 bis 3 der TGA-Fachplanung bearbeitet und hierbei mindestens eine der LPhen 2 bis 8 auch bereits abgeschlossen. Als Abschluss gilt insoweit bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich der Schlitz- und Durchbruchspläne und bei LPh 8 die Fertigstellung der genannten Anlagengruppen, d. h. die werkvertragliche Abnahme aller Ausführungsleistungen für diese Anlagengruppen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
b) Für das Vorhaben wurden die Anlagengruppen 1 bis 3 der TGA-Fachplanung bearbeitet und hierbei mindestens eine der LPhen 2 bis 8 auch bereits abgeschlossen. Als Abschluss gilt insoweit bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich der Schlitz- und Durchbruchspläne und bei LPh 8 die Fertigstellung der genannten Anlagengruppen, d. h. die werkvertragliche Abnahme aller Ausführungsleistungen für diese Anlagengruppen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Die Anlagengruppen 1 bis 3 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III.
d) Die Summe der Baukosten für die KG 410 bis 430 (entspr. DIN 276) des Vorhabens betrug mind. 250.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 3 wurden nicht vor dem 01.05.2018 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen lag nicht vor dem 01.05.2018.
2. Referenzen über Ingenieurleistungen im Bereich ELT in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
b) Für das Vorhaben wurden die Anlagengruppen 4 und 5 der TGA-Fachplanung bearbeitet und hierbei mindestens eine der LPhen 2 bis 8 auch bereits abgeschlossen. Als Abschluss gilt insoweit bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich der Schlitz- und Durchbruchspläne und bei LPh 8 die Fertigstellung der genannten Anlagengruppen, d. h. die werkvertragliche Abnahme aller Ausführungsleistungen für diese Anlagengruppen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
b) Für das Vorhaben wurden die Anlagengruppen 4 und 5 der TGA-Fachplanung bearbeitet und hierbei mindestens eine der LPhen 2 bis 8 auch bereits abgeschlossen. Als Abschluss gilt insoweit bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich der Schlitz- und Durchbruchspläne und bei LPh 8 die Fertigstellung der genannten Anlagengruppen, d. h. die werkvertragliche Abnahme aller Ausführungsleistungen für diese Anlagengruppen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Die Anlagengruppen 4 und 5 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III.
d) Die Summe der Baukosten für die KG 440 und 450 (entspr. DIN 276) des Vorhabens betrug mind. 250.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen 4 und 5 wurden nicht vor dem 01.05.2018 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen lag nicht vor dem 01.05.2018.
3. Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen), jeweils aktuell sowie im Durchschnitt der Jahre 2020, 2021 und 2022, aufgeschlüsselt für folgende Berufsgruppen:
3.1) Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
3.2) Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
3.3) Techniker/innen der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
3.4) Techniker/innen der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Mindeststandards:
Referenzen (Ziffern 1 und 2):
Durch die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen über Ingenieurleistungen im Bereich HLS, die sämtliche genannten Anforderungen an Referenzen dieser Referenzkategorie erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 abgedeckt werden.
Durch die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen über Ingenieurleistungen im Bereich HLS, die sämtliche genannten Anforderungen an Referenzen dieser Referenzkategorie erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 abgedeckt werden.
Außerdem müssen durch die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen über Ingenieurleistungen im Bereich ELT, die sämtliche genannten Anforderungen an Referenzen dieser Referenzkategorie erfüllen, ebenfalls zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 abgedeckt werden.
Außerdem müssen durch die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen über Ingenieurleistungen im Bereich ELT, die sämtliche genannten Anforderungen an Referenzen dieser Referenzkategorie erfüllen, ebenfalls zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 abgedeckt werden.
Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss der LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich der Schlitz- und Durchbruchspläne und als Abschluss der LPh 8 die Fertigstellung der jeweils genannten Anlagengruppen, d. h. die werkvertragliche Abnahme aller Ausführungsleistungen für diese Anlagengruppen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss der LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich der Schlitz- und Durchbruchspläne und als Abschluss der LPh 8 die Fertigstellung der jeweils genannten Anlagengruppen, d. h. die werkvertragliche Abnahme aller Ausführungsleistungen für diese Anlagengruppen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
Mitarbeiterzahlen (Ziffer 3):
Die Gesamtanzahl aller Ingenieur:innen und Techniker:innen der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf (umgerechnet in Vollzeitstellen) sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Die Gesamtanzahl aller Ingenieur:innen und Techniker:innen der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf (umgerechnet in Vollzeitstellen) sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Außerdem darf auch die Gesamtanzahl aller Ingenieur:innen und Techniker:innen der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (umgerechnet in Vollzeitstellen) sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Außerdem darf auch die Gesamtanzahl aller Ingenieur:innen und Techniker:innen der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (umgerechnet in Vollzeitstellen) sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 8
Höchstzahl der Bewerber: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es findet eine einheitliche Bewerberauswahl für alle vier Lose statt, bei der die ausgewählten Bewerber anschließend Angebote für jedes Los abgeben können. Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr geeignete Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten folgende Auswahlkriterien:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es findet eine einheitliche Bewerberauswahl für alle vier Lose statt, bei der die ausgewählten Bewerber anschließend Angebote für jedes Los abgeben können. Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr geeignete Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten folgende Auswahlkriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen im Bereich HLS in den letzten 5 Jahren (Gewicht 45%), Unterkriterien:
1.1) Grundkriterium: Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie (Gewicht 10%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war (auch) der Umbau, die Sanierung/Modernisierung oder eine Erweiterung mit unmittelbarem baulichen Anschluss (Anbau oder Aufstockung) bei einem Bestandsgebäude.
b) Für das Vorhaben wurden die Anlagengruppen 1 bis 3 der TGA-Fachplanung bearbeitet und hierbei mindestens eine der LPhen 2 bis 8 auch bereits abgeschlossen. Als Abschluss gilt insoweit bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich der Schlitz- und Durchbruchspläne und bei LPh 8 die Fertigstellung der genannten Anlagengruppen, d. h. die werkvertragliche Abnahme aller Ausführungsleistungen für diese Anlagengruppen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
b) Für das Vorhaben wurden die Anlagengruppen 1 bis 3 der TGA-Fachplanung bearbeitet und hierbei mindestens eine der LPhen 2 bis 8 auch bereits abgeschlossen. Als Abschluss gilt insoweit bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich der Schlitz- und Durchbruchspläne und bei LPh 8 die Fertigstellung der genannten Anlagengruppen, d. h. die werkvertragliche Abnahme aller Ausführungsleistungen für diese Anlagengruppen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Die Anlagengruppen 1 bis 3 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III.
d) Die Summe der Baukosten für die KG 410 bis 430 (entspr. DIN 276) des Vorhabens betrug mind. 250.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 3 wurden nicht vor dem 01.05.2018 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen lag nicht vor dem 01.05.2018.
1.2) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Das vom Vorhaben betroffene Bestandsgebäude wurde bzw. wird nach Abschluss des Vorhabens als Schulgebäude einer allgemeinbildenden Schule oder Berufsschule genutzt. (Gewicht 10%).
1.3) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Die Bauausführung der Anlagengruppen 1 bis 3 für das Vorhaben findet aktuell (d.h. zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags) bzw. fand bei fortdauernder Nutzung des Bestandsgebäudes statt. (Gewicht 10%).
1.4) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 12,5%).
1.5) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 2,5%).
2) Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen im Bereich ELT in den letzten 5 Jahren (Gewicht 40%), Unterkriterien:
2.1) Grundkriterium: Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie (Gewicht 7,5%):
b) Für das Vorhaben wurden die Anlagengruppen 4 und 5 der TGA-Fachplanung bearbeitet und hierbei mindestens eine der LPhen 2 bis 8 auch bereits abgeschlossen. Als Abschluss gilt insoweit bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich der Schlitz- und Durchbruchspläne und bei LPh 8 die Fertigstellung der genannten Anlagengruppen, d. h. die werkvertragliche Abnahme aller Ausführungsleistungen für diese Anlagengruppen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
b) Für das Vorhaben wurden die Anlagengruppen 4 und 5 der TGA-Fachplanung bearbeitet und hierbei mindestens eine der LPhen 2 bis 8 auch bereits abgeschlossen. Als Abschluss gilt insoweit bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich der Schlitz- und Durchbruchspläne und bei LPh 8 die Fertigstellung der genannten Anlagengruppen, d. h. die werkvertragliche Abnahme aller Ausführungsleistungen für diese Anlagengruppen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Die Anlagengruppen 4 und 5 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III.
d) Die Summe der Baukosten für die KG 440 und 450 (entspr. DIN 276) des Vorhabens betrug mind. 250.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen 4 und 5 wurden nicht vor dem 01.05.2018 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen lag nicht vor dem 01.05.2018.
2.2) Zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Das vom Vorhaben betroffene Bestandsgebäude wurde bzw. wird nach Abschluss des Vorhabens als Schulgebäude einer allgemeinbildenden Schule oder Berufsschule genutzt. (Gewicht 7,5%).
2.3) Zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Die Bauausführung der Anlagengruppen 4 und 5 für das Vorhaben findet aktuell (d.h. zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags) bzw. fand bei fortdauernder Nutzung des Bestandsgebäudes statt. (Gewicht 10%).
2.4) Zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 12,5%).
2.5) Zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 2,5%).
3.1) aktuelle Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter:innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 3%);
3.2) aktuelle Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter:innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtenrechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 3%);
3.3) aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter:innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in oder Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 2%);
3.4) aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter:innen mit Studienabschlussals Ingenieur/in oder Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtenrechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 2%).
4.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);
4.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Es findet eine einheitliche Bewerberauswahl für alle vier Lose statt, bei der die ausgewählten Bewerber anschließend Angebote für jedes Los abgeben können. Dabei gelten die in Abschnitt II.2.9) zu Los 1 beschriebenen Auswahlkriterien.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-05-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind - zusätzlich zu den in Abschnitt III.1) aufgezählten Unterlagen - folgende Eigenerklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz;
- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014.
Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Teilnahmeunterlagen unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar
2.
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
3.
Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz NRW (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz NRW (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die…
… aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Münster, Zentrales Vergabemanagement
Postanschrift: Klemensstr. 10
Postleitzahl: 48143
E-Mail: vergaben@stadt-muenster.de📧
Internetadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html🌏
Quelle: OJS 2023/S 068-203892 (2023-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1454139.73 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge