Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes nach Maßgabe der Richtlinie BayGibitR in den Erschließungsgebieten der Gemeinde Bernried
a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren
Der Auftraggeber führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in Anwendung der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Vergabeverordnung -VgV) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR BayGibitR {Auswahl des Netzbetreibers im Wirtschaftlichkeitslückenmodell} (abrufbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch.
Netzbetreiber in diesem Sinne sind die bei der Bundesnetzagentur als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 3 Nr. 27 Telekommunikationsgesetz registrierten Unternehmen (link:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/meldepflicht-node.html).
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft.
Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durch-zuführen. Der Auftraggeber wählt anhand der unter Ziff. II.2.5 {Zuschlagskriterien} genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus.
b) Interkommunale Zusammenarbeit
Nein (trifft nicht zu)
c) Zuschlag
Der Netzbetreiber, dem nach Abschluss dieses Verhandlungsverfahrens der Zuschlag erteilt wird, erhält eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines gigabitfähigen NGA-Netzes für das hierfür feststehende Erschließungsgebiet gemäß beigefügter Adressliste.
Die vorgesehene Auswahlentscheidung wird zunächst auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de veröffentlicht. Der ausgewählte Bewerber erhält eine Vorabinformation über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. Die Zuschlagserteilung wird erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid durch die zuständige Bezirksregierung erlassen wurde, und im Falle der Vorlage des Kooperationsvertrages zwischen Gemeinde und Netzbetreiber an die Bundesnetzagentur deren Stellungnahme erfolgt bzw. die Frist zur Stellungnahme verstrichen ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-26.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: TNW_Bernried_BayGibitR_WiLüM
BERNRIEDNB1BB02-1
Produkte/Dienstleistungen: Fernmeldedienste📦
Kurze Beschreibung:
“Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes nach Maßgabe der Richtlinie BayGibitR in den Erschließungsgebieten der Gemeinde Bernried
a)...”
Kurze Beschreibung
Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes nach Maßgabe der Richtlinie BayGibitR in den Erschließungsgebieten der Gemeinde Bernried
a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren
Der Auftraggeber führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in Anwendung der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Vergabeverordnung -VgV) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR BayGibitR {Auswahl des Netzbetreibers im Wirtschaftlichkeitslückenmodell} (abrufbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch.
Netzbetreiber in diesem Sinne sind die bei der Bundesnetzagentur als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 3 Nr. 27 Telekommunikationsgesetz registrierten Unternehmen (link:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/meldepflicht-node.html).
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft.
Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durch-zuführen. Der Auftraggeber wählt anhand der unter Ziff. II.2.5 {Zuschlagskriterien} genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus.
b) Interkommunale Zusammenarbeit
Nein (trifft nicht zu)
c) Zuschlag
Der Netzbetreiber, dem nach Abschluss dieses Verhandlungsverfahrens der Zuschlag erteilt wird, erhält eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines gigabitfähigen NGA-Netzes für das hierfür feststehende Erschließungsgebiet gemäß beigefügter Adressliste.
Die vorgesehene Auswahlentscheidung wird zunächst auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de veröffentlicht. Der ausgewählte Bewerber erhält eine Vorabinformation über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. Die Zuschlagserteilung wird erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid durch die zuständige Bezirksregierung erlassen wurde, und im Falle der Vorlage des Kooperationsvertrages zwischen Gemeinde und Netzbetreiber an die Bundesnetzagentur deren Stellungnahme erfolgt bzw. die Frist zur Stellungnahme verstrichen ist.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 6180471.34 💰
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Beschreibung der Beschaffung:
“a) Umfang und Ort der Leistung
Für die zu realisierenden Breitbandanschlüsse eines jeden Loses werden folgende Leistungsanforderungen gestellt:
Nach dem...”
Beschreibung der Beschaffung
a) Umfang und Ort der Leistung
Für die zu realisierenden Breitbandanschlüsse eines jeden Loses werden folgende Leistungsanforderungen gestellt:
Nach dem Auf- bzw. Ausbau müssen für die zu realisierenden Anschlüsse gemäß beigefügter Adressliste Produkte buchbar sein, die folgende Übertragungsraten zuverlässig zur Verfügung stellen:
- Übertragungsraten von mindestens 1 Gibt/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse ("Zielbandbreite Gewerbe") und
- Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse ("Zielbandbreite privat").
Soweit der Bieter den Ausbau und Betrieb des ultraschnellen NGA-Netzes in FTTB/FTTH-Struktur oder vergleichbar anbietet, hat das Angebot den Netzausbau und -betrieb
1 bis einschließlich Netzabschlusseinheit (Hausanschluss und Anschlusseinrichtung) jeder ausgeschriebenen Adresse zu beinhalten (Anschlussart "Gebäudeanschluss"). Für noch nicht bebaute Grundstücke ist das ultraschnelle NGA-Netz bis einschließlich Grundstücksgrenze zu berücksichtigen.
0 bis Grundstücksgrenze jeder ausgeschriebenen Adresse zu beinhalten (Anschlussart "Grundstücksanschluss").
Der Zuschlagsempfänger hat alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
b) Vorhandene Infrastruktur sowie geplante Eigenleistungen im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 7.7 BayGibitR
Siehe ausführliche Angaben in der Konzessionsbekanntmachung (Teilnahmeunterlagen)
c) Im vorläufigen Erschließungsgebiet sind folgende nutzbare Infrastrukturen bekannt:
Siehe ausführliche Angaben in der Konzessionsbekanntmachung (Teilnahmeunterlagen)
d) Folgende Tiefbaumaßnahmen sind geplant und bei Ausbaumaßnahmen so weit wie möglich zu berücksichtigen:
Keine (trifft nicht zu)
e) Die Gemeinde beabsichtigt außerdem, folgende Eigenleistungen zu erbringen:
Keine (trifft nicht zu)
f) Mindestinhalte der Angebote
Siehe ausführliche Angaben in der Konzessionsbekanntmachung (Teilnahmeunterlagen)
g) Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene:
Siehe ausführliche Angaben in der Konzessionsbekanntmachung (Teilnahmeunterlagen)
h) Vorgaben des Mindestinhalts für den Kooperationsvertrag
Siehe ausführliche Angaben in der Konzessionsbekanntmachung (Teilnahmeunterlagen)
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technisches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Servicekonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Spätester Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Kostenkriterium (Name): Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Endkundenpreise
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 6180471.34 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 84
Zusätzliche Informationen: Geforderte Sicherheiten: keine
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es werden nur Teilnehmer zugelassen, welche die nachfolgend aufgeführten Nachweise erbringen und dem Teilnahmeantrag beifügen:
a) Vorlage eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es werden nur Teilnehmer zugelassen, welche die nachfolgend aufgeführten Nachweise erbringen und dem Teilnahmeantrag beifügen:
a) Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bewerber.
b) Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- und Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen.
c) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine sonstigen schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen.
d) Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
e) Eigenerklärung, dass der Bewerber alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsnetzen beziehen, einhält.
f) Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat.
g) Eigenerklärung, dass die in § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden.
h) Erklärung, dass der Bewerber die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmermissbrauch und Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
i) Erklärung, dass der Bewerber das Mindestlohngesetz einhält.
j) Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozial- und Krankenversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
k) Eigenerklärungen zu den Anforderungen der Nr. 15 BayGibitR (Verneinung einer offenen Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission bzgl. einer unzulässigen Beihilfe und eines Unternehmens in Schwierigkeiten) gemäß beigefügter Vorlage.
l) Nachweis über die Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 3 Nr. 27 Telekommunikationsgesetz (TKG) bei der BNetzA.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Im Übrigen siehe Ausführungen in Ziffern II.2.4 der beigefügten Bekanntmachung.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-10
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-07-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-03-13 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Vergabe der Dienstleistungskonzession erfolgt auf Basis der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im...”
Die Vergabe der Dienstleistungskonzession erfolgt auf Basis der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013, sowie der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern" (BayGibitR, vom 29.01.2020, Az. 75-O 1903-8/198). Das offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV durchgeführt.
Mit dem Download bzw. dem Erhalt der Adressliste erklärt sich der Interessent mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Im Übrigen siehe Unterlagen zur Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YV86XM0
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).