Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes nach Maßgabe der Richtlinie BayGibitR in den Erschließungsgebieten der Stadt Osterhofen a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren Der Auftraggeber führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in Anwendung der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Vergabeverordnung -VgV) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR BayGibitR {Auswahl des Netzbetreibers im Wirtschaftlichkeitslückenmodell} (abrufbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Netzbetreiber in diesem Sinne sind die bei der Bundesnetzagentur als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 3 Nr. 27 Telekommunikationsgesetz registrierten Unternehmen (link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/meldepflicht-node.html). Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durch-zuführen. Der Auftraggeber wählt anhand der unter Ziff. II.2.5 {Zuschlagskriterien} genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus. b) Interkommunale Zusammenarbeit Nein (trifft nicht zu) c) Zuschlag Der Netzbetreiber, dem nach Abschluss dieses Verhandlungsverfahrens ganz oder losweise der Zuschlag erteilt wird, erhält eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines gigabitfähigen NGA-Netzes für das hierfür feststehende Erschließungsgebiet gemäß beigefügter Adressliste. Die vorgesehene Auswahlentscheidung wird zunächst auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de veröffentlicht. Der ausgewählte Bewerber erhält eine Vorabinformation über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. Die Zuschlagserteilung wird erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid durch die zuständige Bezirksregierung erlassen wurde, und im Falle der Vorlage des Kooperationsvertrages zwischen Gemeinde und Netzbetreiber an die Bundesnetzagentur deren Stellungnahme erfolgt bzw. die Frist zur Stellungnahme verstrichen ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fernmeldedienste
Referenznummer: OSTERHOFEN1BB05-1
Kurze Beschreibung:
Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes nach Maßgabe der Richtlinie BayGibitR in den Erschließungsgebieten der Stadt Osterhofen
a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren
Der Auftraggeber führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in Anwendung der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Vergabeverordnung -VgV) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR BayGibitR {Auswahl des Netzbetreibers im Wirtschaftlichkeitslückenmodell} (abrufbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch.
Netzbetreiber in diesem Sinne sind die bei der Bundesnetzagentur als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 3 Nr. 27 Telekommunikationsgesetz registrierten Unternehmen (link:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/meldepflicht-node.html).
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft.
Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durch-zuführen. Der Auftraggeber wählt anhand der unter Ziff. II.2.5 {Zuschlagskriterien} genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus.
b) Interkommunale Zusammenarbeit
Nein (trifft nicht zu)
c) Zuschlag
Der Netzbetreiber, dem nach Abschluss dieses Verhandlungsverfahrens ganz oder losweise der Zuschlag erteilt wird, erhält eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines gigabitfähigen NGA-Netzes für das hierfür feststehende Erschließungsgebiet gemäß beigefügter Adressliste.
Die vorgesehene Auswahlentscheidung wird zunächst auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de veröffentlicht. Der ausgewählte Bewerber erhält eine Vorabinformation über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. Die Zuschlagserteilung wird erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid durch die zuständige Bezirksregierung erlassen wurde, und im Falle der Vorlage des Kooperationsvertrages zwischen Gemeinde und Netzbetreiber an die Bundesnetzagentur deren Stellungnahme erfolgt bzw. die Frist zur Stellungnahme verstrichen ist.
Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes nach Maßgabe der Richtlinie BayGibitR in den Erschließungsgebieten der Stadt Osterhofen
a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren
Der Auftraggeber führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in Anwendung der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Vergabeverordnung -VgV) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR BayGibitR {Auswahl des Netzbetreibers im Wirtschaftlichkeitslückenmodell} (abrufbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch.
Netzbetreiber in diesem Sinne sind die bei der Bundesnetzagentur als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 3 Nr. 27 Telekommunikationsgesetz registrierten Unternehmen (link:
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft.
Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durch-zuführen. Der Auftraggeber wählt anhand der unter Ziff. II.2.5 {Zuschlagskriterien} genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus.
b) Interkommunale Zusammenarbeit
Nein (trifft nicht zu)
c) Zuschlag
Der Netzbetreiber, dem nach Abschluss dieses Verhandlungsverfahrens ganz oder losweise der Zuschlag erteilt wird, erhält eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines gigabitfähigen NGA-Netzes für das hierfür feststehende Erschließungsgebiet gemäß beigefügter Adressliste.
Die vorgesehene Auswahlentscheidung wird zunächst auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de veröffentlicht. Der ausgewählte Bewerber erhält eine Vorabinformation über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. Die Zuschlagserteilung wird erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid durch die zuständige Bezirksregierung erlassen wurde, und im Falle der Vorlage des Kooperationsvertrages zwischen Gemeinde und Netzbetreiber an die Bundesnetzagentur deren Stellungnahme erfolgt bzw. die Frist zur Stellungnahme verstrichen ist.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernmeldedienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fernmeldedienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deggendorf
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Geforderte Sicherheiten:
Eine Bankbürgschaft oder gleichwertige Sicherheitsleistung zur Sicherung eines möglichen Anspruchs auf Rückzahlung des Zuschusses in nachfolgend genannter Höhe; Vorlage vor Abschluss des Kooperationsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Netzbetreiber. Unter Zuwendung in diesem Sinne ist die Gesamtleistung des Auftraggebers zum Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke zu verstehen.
Los 1: In Höhe von 25 Prozent der Zuwendung dieses Loses
Unter Zuwendung ist die Gesamtleistung des Auftraggebers zum Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke zu verstehen.
Eine Bankbürgschaft oder gleichwertige Sicherheitsleistung zur Sicherung eines möglichen Anspruchs auf Rückzahlung des Zuschusses in nachfolgend genannter Höhe; Vorlage vor Abschluss des Kooperationsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Netzbetreiber. Unter Zuwendung in diesem Sinne ist die Gesamtleistung des Auftraggebers zum Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke zu verstehen.
Los 1: In Höhe von 25 Prozent der Zuwendung dieses Loses
Unter Zuwendung ist die Gesamtleistung des Auftraggebers zum Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke zu verstehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes nach Maßgabe der Richtlinie BayGibitR in den Erschließungsgebieten der Stadt Osterhofen
a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren
Der Auftraggeber führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in Anwendung der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Vergabeverordnung -VgV) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR BayGibitR {Auswahl des Netzbetreibers im Wirtschaftlichkeitslückenmodell} (abrufbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch.
Der Auftraggeber führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in Anwendung der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Vergabeverordnung -VgV) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR BayGibitR {Auswahl des Netzbetreibers im Wirtschaftlichkeitslückenmodell} (abrufbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch.
Netzbetreiber in diesem Sinne sind die bei der Bundesnetzagentur als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 3 Nr. 27 Telekommunikationsgesetz registrierten Unternehmen (link:
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft.
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft.
Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durch-zuführen. Der Auftraggeber wählt anhand der unter Ziff. II.2.5 {Zuschlagskriterien} genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus.
Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durch-zuführen. Der Auftraggeber wählt anhand der unter Ziff. II.2.5 {Zuschlagskriterien} genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus.
b) Interkommunale Zusammenarbeit
Nein (trifft nicht zu)
c) Zuschlag
Der Netzbetreiber, dem nach Abschluss dieses Verhandlungsverfahrens ganz oder losweise der Zuschlag erteilt wird, erhält eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines gigabitfähigen NGA-Netzes für das hierfür feststehende Erschließungsgebiet gemäß beigefügter Adressliste.
Der Netzbetreiber, dem nach Abschluss dieses Verhandlungsverfahrens ganz oder losweise der Zuschlag erteilt wird, erhält eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines gigabitfähigen NGA-Netzes für das hierfür feststehende Erschließungsgebiet gemäß beigefügter Adressliste.
Die vorgesehene Auswahlentscheidung wird zunächst auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de veröffentlicht. Der ausgewählte Bewerber erhält eine Vorabinformation über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. Die Zuschlagserteilung wird erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid durch die zuständige Bezirksregierung erlassen wurde, und im Falle der Vorlage des Kooperationsvertrages zwischen Gemeinde und Netzbetreiber an die Bundesnetzagentur deren Stellungnahme erfolgt bzw. die Frist zur Stellungnahme verstrichen ist.
Die vorgesehene Auswahlentscheidung wird zunächst auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de veröffentlicht. Der ausgewählte Bewerber erhält eine Vorabinformation über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. Die Zuschlagserteilung wird erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid durch die zuständige Bezirksregierung erlassen wurde, und im Falle der Vorlage des Kooperationsvertrages zwischen Gemeinde und Netzbetreiber an die Bundesnetzagentur deren Stellungnahme erfolgt bzw. die Frist zur Stellungnahme verstrichen ist.
Geschätzter Gesamtwert: 6249469.29 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
a) Umfang und Ort der Leistung
Für die zu realisierenden Breitbandanschlüsse eines jeden Loses werden folgende Leistungsanforderungen gestellt:
Nach dem Auf- bzw. Ausbau müssen für die zu realisierenden Anschlüsse gemäß beigefügter Adressliste Produkte buchbar sein, die folgende Übertragungsraten zuverlässig zur Verfügung stellen:
- Übertragungsraten von mindestens 1 Gibt/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse ("Zielbandbreite Gewerbe") und
- Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse ("Zielbandbreite privat").
Soweit der Bieter den Ausbau und Betrieb des ultraschnellen NGA-Netzes in FTTB/FTTH-Struktur oder vergleichbar anbietet, hat das Angebot den Netzausbau und -betrieb
1 bis einschließlich Netzabschlusseinheit (Hausanschluss und Anschlusseinrichtung) jeder ausgeschriebenen Adresse zu beinhalten (Anschlussart "Gebäudeanschluss"). Für noch nicht bebaute Grundstücke ist das ultraschnelle NGA-Netz bis einschließlich Grundstücksgrenze zu berücksichtigen.
1 bis einschließlich Netzabschlusseinheit (Hausanschluss und Anschlusseinrichtung) jeder ausgeschriebenen Adresse zu beinhalten (Anschlussart "Gebäudeanschluss"). Für noch nicht bebaute Grundstücke ist das ultraschnelle NGA-Netz bis einschließlich Grundstücksgrenze zu berücksichtigen.
0 bis Grundstücksgrenze jeder ausgeschriebenen Adresse zu beinhalten (Anschlussart "Grundstücksanschluss").
Der Zuschlagsempfänger hat alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
Der Zuschlagsempfänger hat alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
b) Vorhandene Infrastruktur sowie geplante Eigenleistungen im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 7.7 BayGibitR
Siehe ausführliche Angaben in der Konzessionsbekanntmachung (Teilnahmeunterlagen)
c) Im vorläufigen Erschließungsgebiet sind folgende nutzbare Infrastrukturen bekannt:
d) Folgende Tiefbaumaßnahmen sind geplant und bei Ausbaumaßnahmen so weit wie möglich zu berücksichtigen:
Keine (trifft nicht zu)
e) Die Gemeinde beabsichtigt außerdem, folgende Eigenleistungen zu erbringen:
f) Mindestinhalte der Angebote
g) Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene:
h) Vorgaben des Mindestinhalts für den Kooperationsvertrag
Eine Bankbürgschaft oder gleichwertige Sicherheitsleistung zur Sicherung eines möglichen Anspruchs auf Rückzahlung des Zuschusses in nachfolgend genannter Höhe; Vorlage vor Abschluss des Kooperationsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Netzbetreiber. Unter Zuwendung in diesem Sinne ist die Gesamtleistung des Auftraggebers zum Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke zu verstehen.
Eine Bankbürgschaft oder gleichwertige Sicherheitsleistung zur Sicherung eines möglichen Anspruchs auf Rückzahlung des Zuschusses in nachfolgend genannter Höhe; Vorlage vor Abschluss des Kooperationsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Netzbetreiber. Unter Zuwendung in diesem Sinne ist die Gesamtleistung des Auftraggebers zum Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke zu verstehen.
Los 1: In Höhe von 25 Prozent der Zuwendung dieses Loses
Unter Zuwendung ist die Gesamtleistung des Auftraggebers zum Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke zu verstehen.
Bezeichnung des Loses: Los 2
Losnummer: 2
Geschätzter Wert ohne MwSt: 983879.63 EUR 💰
Zusätzliche Informationen: Los 2: In Höhe von 25 Prozent der Zuwendung dieses Loses
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Osterhofen Stadtplatz 13 94486 Osterhofen Los 1:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es werden nur Teilnehmer zugelassen, welche die nachfolgend aufgeführten Nachweise erbringen und dem Teilnahmeantrag beifügen:
a) Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bewerber.
b) Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- und Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen.
b) Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- und Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen.
c) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine sonstigen schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen.
d) Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
e) Eigenerklärung, dass der Bewerber alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsnetzen beziehen, einhält.
f) Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat.
g) Eigenerklärung, dass die in § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden.
h) Erklärung, dass der Bewerber die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmermissbrauch und Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
h) Erklärung, dass der Bewerber die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmermissbrauch und Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
i) Erklärung, dass der Bewerber das Mindestlohngesetz einhält.
j) Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozial- und Krankenversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
k) Eigenerklärungen zu den Anforderungen der Nr. 15 BayGibitR (Verneinung einer offenen Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission bzgl. einer unzulässigen Beihilfe und eines Unternehmens in Schwierigkeiten) gemäß beigefügter Vorlage.
l) Nachweis über die Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 3 Nr. 27 Telekommunikationsgesetz (TKG) bei der BNetzA
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe durch die zuständige Bezirksregierung.
Im Übrigen siehe Ausführungen in Ziffern II.1.4, II.2.4 und VI.3 der beigefügten Bekanntmachung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-07-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technisches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Servicekonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Spätester Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Kostenkriterium (Name): Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Endkundenpreise
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Die Vergabe der Dienstleistungskonzession erfolgt auf Basis der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013, sowie der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern" (BayGibitR, vom 29.01.2020, Az. 75-O 1903-8/198). Das offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV durchgeführt.
Die Vergabe der Dienstleistungskonzession erfolgt auf Basis der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013, sowie der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern" (BayGibitR, vom 29.01.2020, Az. 75-O 1903-8/198). Das offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV durchgeführt.
Mit dem Download bzw. dem Erhalt der Adressliste erklärt sich der Interessent mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Quelle: OJS 2023/S 109-340558 (2023-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EX-POST_Osterhofen_BayGibitR_WiLüM
Kurze Beschreibung:
Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes nach Maßgabe der Richtlinie BayGibitR in den Erschließungsgebieten der Stadt Osterhofen a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren Der Auftraggeber führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in Anwendung der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Vergabeverordnung -VgV) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR BayGibitR {Auswahl des Netzbetreibers im Wirtschaftlichkeitslückenmodell} (abrufbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Netzbetreiber in diesem Sinne sind die bei der Bundesnetzagentur als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 3 Nr. 27 Telekommunikationsgesetz registrierten Unternehmen (link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/meldepflicht-node.html). Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durch-zuführen. Der Auftraggeber wählt anhand der unter Ziff. II.2.5 {Zuschlagskriterien} genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus. b) Interkommunale Zusammenarbeit Nein (trifft nicht zu) c) Zuschlag Der Netzbetreiber, dem nach Abschluss dieses Verhandlungsverfahrens ganz oder losweise der Zuschlag erteilt wird, erhält eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines gigabitfähigen NGA-Netzes für das hierfür feststehende Erschließungsgebiet gemäß beigefügter Adressliste. Die vorgesehene Auswahlentscheidung wird zunächst auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de veröffentlicht. Der ausgewählte Bewerber erhält eine Vorabinformation über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. Die Zuschlagserteilung wird erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid durch die zuständige Bezirksregierung erlassen wurde, und im Falle der Vorlage des Kooperationsvertrages zwischen Gemeinde und Netzbetreiber an die Bundesnetzagentur deren Stellungnahme erfolgt bzw. die Frist zur Stellungnahme verstrichen ist.
Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes nach Maßgabe der Richtlinie BayGibitR in den Erschließungsgebieten der Stadt Osterhofen a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren Der Auftraggeber führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in Anwendung der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Vergabeverordnung -VgV) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR BayGibitR {Auswahl des Netzbetreibers im Wirtschaftlichkeitslückenmodell} (abrufbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Netzbetreiber in diesem Sinne sind die bei der Bundesnetzagentur als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 3 Nr. 27 Telekommunikationsgesetz registrierten Unternehmen (link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/meldepflicht-node.html). Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durch-zuführen. Der Auftraggeber wählt anhand der unter Ziff. II.2.5 {Zuschlagskriterien} genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus. b) Interkommunale Zusammenarbeit Nein (trifft nicht zu) c) Zuschlag Der Netzbetreiber, dem nach Abschluss dieses Verhandlungsverfahrens ganz oder losweise der Zuschlag erteilt wird, erhält eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines gigabitfähigen NGA-Netzes für das hierfür feststehende Erschließungsgebiet gemäß beigefügter Adressliste. Die vorgesehene Auswahlentscheidung wird zunächst auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de veröffentlicht. Der ausgewählte Bewerber erhält eine Vorabinformation über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. Die Zuschlagserteilung wird erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid durch die zuständige Bezirksregierung erlassen wurde, und im Falle der Vorlage des Kooperationsvertrages zwischen Gemeinde und Netzbetreiber an die Bundesnetzagentur deren Stellungnahme erfolgt bzw. die Frist zur Stellungnahme verstrichen ist.
Produkte/Dienstleistungen: Fernmeldedienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5 695 364 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 5187170.49 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 4 048 722 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Los 1
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 831 524 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
a) Umfang und Ort der Leistung Für die zu realisierenden Breitbandanschlüsse eines jeden Loses werden folgende Leistungsanforderungen gestellt: Nach dem Auf- bzw. Ausbau müssen für die zu realisierenden Anschlüsse gemäß beigefügter Adressliste Produkte buchbar sein, die folgende Übertragungsraten zuverlässig zur Verfügung stellen: - Übertragungsraten von mindestens 1 Gibt/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse ("Zielbandbreite Gewerbe") und - Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse ("Zielbandbreite privat"). Soweit der Bieter den Ausbau und Betrieb des ultraschnellen NGA-Netzes in FTTB/FTTH-Struktur oder vergleichbar anbietet, hat das Angebot den Netzausbau und -betrieb 1 bis einschließlich Netzabschlusseinheit (Hausanschluss und Anschlusseinrichtung) jeder ausgeschriebenen Adresse zu beinhalten (Anschlussart "Gebäudeanschluss"). Für noch nicht bebaute Grundstücke ist das ultraschnelle NGA-Netz bis einschließlich Grundstücksgrenze zu berücksichtigen. 0 bis Grundstücksgrenze jeder ausgeschriebenen Adresse zu beinhalten (Anschlussart "Grundstücksanschluss"). Der Zuschlagsempfänger hat alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. b) Vorhandene Infrastruktur sowie geplante Eigenleistungen im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 7.7 BayGibitR Siehe ausführliche Angaben in der Konzessionsbekanntmachung (Teilnahmeunterlagen) c) Im vorläufigen Erschließungsgebiet sind folgende nutzbare Infrastrukturen bekannt: Siehe ausführliche Angaben in der Konzessionsbekanntmachung (Teilnahmeunterlagen) d) Folgende Tiefbaumaßnahmen sind geplant und bei Ausbaumaßnahmen so weit wie möglich zu berücksichtigen: Keine (trifft nicht zu) e) Die Gemeinde beabsichtigt außerdem, folgende Eigenleistungen zu erbringen: Keine (trifft nicht zu) f) Mindestinhalte der Angebote Siehe ausführliche Angaben in der Konzessionsbekanntmachung (Teilnahmeunterlagen) g) Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene: Siehe ausführliche Angaben in der Konzessionsbekanntmachung (Teilnahmeunterlagen) h) Vorgaben des Mindestinhalts für den Kooperationsvertrag Siehe ausführliche Angaben in der Konzessionsbekanntmachung (Teilnahmeunterlagen)
a) Umfang und Ort der Leistung Für die zu realisierenden Breitbandanschlüsse eines jeden Loses werden folgende Leistungsanforderungen gestellt: Nach dem Auf- bzw. Ausbau müssen für die zu realisierenden Anschlüsse gemäß beigefügter Adressliste Produkte buchbar sein, die folgende Übertragungsraten zuverlässig zur Verfügung stellen: - Übertragungsraten von mindestens 1 Gibt/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse ("Zielbandbreite Gewerbe") und - Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse ("Zielbandbreite privat"). Soweit der Bieter den Ausbau und Betrieb des ultraschnellen NGA-Netzes in FTTB/FTTH-Struktur oder vergleichbar anbietet, hat das Angebot den Netzausbau und -betrieb 1 bis einschließlich Netzabschlusseinheit (Hausanschluss und Anschlusseinrichtung) jeder ausgeschriebenen Adresse zu beinhalten (Anschlussart "Gebäudeanschluss"). Für noch nicht bebaute Grundstücke ist das ultraschnelle NGA-Netz bis einschließlich Grundstücksgrenze zu berücksichtigen. 0 bis Grundstücksgrenze jeder ausgeschriebenen Adresse zu beinhalten (Anschlussart "Grundstücksanschluss"). Der Zuschlagsempfänger hat alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. b) Vorhandene Infrastruktur sowie geplante Eigenleistungen im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 7.7 BayGibitR Siehe ausführliche Angaben in der Konzessionsbekanntmachung (Teilnahmeunterlagen) c) Im vorläufigen Erschließungsgebiet sind folgende nutzbare Infrastrukturen bekannt: Siehe ausführliche Angaben in der Konzessionsbekanntmachung (Teilnahmeunterlagen) d) Folgende Tiefbaumaßnahmen sind geplant und bei Ausbaumaßnahmen so weit wie möglich zu berücksichtigen: Keine (trifft nicht zu) e) Die Gemeinde beabsichtigt außerdem, folgende Eigenleistungen zu erbringen: Keine (trifft nicht zu) f) Mindestinhalte der Angebote Siehe ausführliche Angaben in der Konzessionsbekanntmachung (Teilnahmeunterlagen) g) Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene: Siehe ausführliche Angaben in der Konzessionsbekanntmachung (Teilnahmeunterlagen) h) Vorgaben des Mindestinhalts für den Kooperationsvertrag Siehe ausführliche Angaben in der Konzessionsbekanntmachung (Teilnahmeunterlagen)
Zusätzliche Informationen:
Geforderte Sicherheiten: Eine Bankbürgschaft oder gleichwertige Sicherheitsleistung zur Sicherung eines möglichen Anspruchs auf Rückzahlung des Zuschusses in nachfolgend genannter Höhe; Vorlage vor Abschluss des Kooperationsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Netzbetreiber. Unter Zuwendung in diesem Sinne ist die Gesamtleistung des Auftraggebers zum Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke zu verstehen. Los 1: In Höhe von 25 Prozent der Zuwendung dieses Loses Unter Zuwendung ist die Gesamtleistung des Auftraggebers zum Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke zu verstehen.
Geforderte Sicherheiten: Eine Bankbürgschaft oder gleichwertige Sicherheitsleistung zur Sicherung eines möglichen Anspruchs auf Rückzahlung des Zuschusses in nachfolgend genannter Höhe; Vorlage vor Abschluss des Kooperationsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Netzbetreiber. Unter Zuwendung in diesem Sinne ist die Gesamtleistung des Auftraggebers zum Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke zu verstehen. Los 1: In Höhe von 25 Prozent der Zuwendung dieses Loses Unter Zuwendung ist die Gesamtleistung des Auftraggebers zum Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke zu verstehen.
Postanschrift: Stadt Osterhofen
Stadtplatz 13
Postleitzahl: 94486
Stadt: Osterhofen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Deggendorf
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technisches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Preis (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Servicekonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Spätester Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Los 2
Geschätzter Wert ohne MwSt: 899 295 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Geforderte Sicherheiten: Eine Bankbürgschaft oder gleichwertige Sicherheitsleistung zur Sicherung eines möglichen Anspruchs auf Rückzahlung des Zuschusses in nachfolgend genannter Höhe; Vorlage vor Abschluss des Kooperationsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Netzbetreiber. Unter Zuwendung in diesem Sinne ist die Gesamtleistung des Auftraggebers zum Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke zu verstehen. Los 2: In Höhe von 25 Prozent der Zuwendung dieses Loses Unter Zuwendung ist die Gesamtleistung des Auftraggebers zum Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke zu verstehen.
Geforderte Sicherheiten: Eine Bankbürgschaft oder gleichwertige Sicherheitsleistung zur Sicherung eines möglichen Anspruchs auf Rückzahlung des Zuschusses in nachfolgend genannter Höhe; Vorlage vor Abschluss des Kooperationsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Netzbetreiber. Unter Zuwendung in diesem Sinne ist die Gesamtleistung des Auftraggebers zum Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke zu verstehen. Los 2: In Höhe von 25 Prozent der Zuwendung dieses Loses Unter Zuwendung ist die Gesamtleistung des Auftraggebers zum Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke zu verstehen.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Los 2: Ortsteil Anning, Arbing, Endlau, Eschlbach, Glucking, Gramling, Harbach, Neuharbach, Pöschlöd, Schnelldorf und Winklarn
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: -
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-15 📅
Titel: Breitbandausbau in Osterhofen (1. Verfahren - BayGibitR)
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: 4 048 722 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 5 187 170 EUR 💰
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Telekom Deutschland GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 5919
Postanschrift: Landgrabenweg 151
Postleitzahl: 53227
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: infrastruktur-sued@telekom.de📧
Telefon: +49 228181-0📞
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert ✅
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: 1 152 435 💰
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Osterhofen
Nationale Registrierungsnummer: RS 092710141141
Postanschrift: Stadtplatz 13
Postleitzahl: 94486
Postort: Osterhofen
Region: Deggendorf
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsleitung
E-Mail: info@osterhofen.de📧
Telefon: +49 9932403-0📞
Fax: +49 9932403-175 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 340558-2023
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YV8HHJL
Im Übrigen siehe Unterlagen zur Bekanntmachung.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Postfach
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: - Vergabekammer Südbayern -
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-18+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 244-769390 (2023-12-18)