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Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Überlassung von Leiharbeitnehmern. Das Vergabeziel besteht in der Deckung von Personalbedarf des Auftraggebers in der Form der befristeten Arbeitnehmerüberlassung. Dieser Bedarf entsteht aufgrund von Vakanzen sowie von Arbeits- und Leistungsspitzen und aufgrund besonderer fachlicher Anforderungen, die im Rahmen des Stammpersonals des Auftraggebers nicht abgedeckt werden können. Dieser Bedarf ist zum Stand der Einleitung des Vergabeverfahrens in seiner Gesamtheit und für die vorgesehene Vertragslaufzeit nicht abschließend und detailliert planbar. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass mindestens 50 und bis zu 150 Leiharbeitnehmer pro Jahr benötigt werden. Mit der Ausschreibung soll eine begrenzte Anzahl geeigneter Wirtschaftsteilnehmer in Rahmenvereinbarungen eingebunden werden ("Pool"), um den Personalbedarf dann im Rahmen eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zwischen den Teilnehmern der Rahmenvereinbarung decken zu können. Die Rahmenvereinbarungen begründen keine Pflicht des Auftraggebers, Einzelverträge auszuschreiben oder zu vergeben. Pflichten des Auftraggebers entstehen jeweils nur nach der Vergabe von Einzelaufträgen bei einem konkreten Bedarf.