Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Jeder fristgerecht abgegebene Teilnahmeantrag wird vom Auftraggeber geprüft. Die Prüfung des
Teilnahmeantrags – wie auch des Angebots im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe – kann ggf. auch durch vom Auftraggeber beauftragte fachkundige Dritte erfolgen. Der Bewerber erklärt hierzu bereits durch Abgabe des Teilnahmeantrags seine Zustimmung.
Es werden nur Teilnahmeanträge fachkundiger, leistungsfähiger und zuverlässiger Bewerber berücksichtigt.
Nach Eingang der Teilnahmeanträge prüft der Auftraggeber zunächst die Zulässigkeit des Teilnahmeantrags sowie die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und die Einhaltung formaler Voraussetzungen. Im nächsten Schritt prüft der Auftraggeber das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei den Bewerbern und die von den Bewerbern vorzulegenden Nachweise und Erklärungen. Zudem prüft er, ob die an die Eignung gestellten, als solche gekennzeichneten Mindeststandards eingehalten werden. Bewerber, die nach dem Ergebnis dieser Prüfung die Mindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllen oder bei denen Ausschlussgründe vorliegen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wertet die Teilnahmeanträge der nicht ausgeschlossenen und grundsätzlich geeigneten
Bewerber bezüglich der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anhand der Angaben im Teilnahmeantrag wie folgt (entsprechend dem Formblatt „Bewertungsschema für die Eignungskriterien“ aus den Vergabeunterlagen):
Die Auswahl erfolgt anhand der Angaben im Bewerberbogen nach dem Bewertungsschema für die Eignungskriterien (EK). Maximal sind 100 P erreichbar.
Soweit Mindestanforderungen bestehen: Siehe Ziffer III.1.2-3
EK 1: Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (UmT) gemittelt (max. 5 P von 100)
Grundlage ist der Jahresumsatz brutto der maximal letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, den der Bewerber im Tätigkeitsbereich des Auftrags – d.h. ausschließlich für Leistungen, die mit der hier angefragten vergleichbar sind – erzielt hat. Hieraus wird der Mittelwert UmT gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der angegebenen Umsatzwerte UmT aller Mitglieder gezählt, bei Eignungsleihe bzw. Übertragung von Teilleistungen die Summe der Umsatzwerte UmT einschließlich der anderen Unternehmen.
Die Bewertung erfolgt linear: 250.000 € = Mindestanforderung, von 250.000 € bis unter 450.000 € in Schritten von 50.000 € jeweils + 1 P, ab 450.000 € = 5 P
EK 2: Anzahl der Beschäftigten (MA) gemittelt (max. 10 P von 100)
Grundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter einschl. Führungspersonal der letzten 3 Geschäftsjahre mit entsprechender Ausbildung zur Erbringung von Leistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (Bereich Elektro). Hieraus wird der Mittelwert MA gebildet.
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Anzahl von allen Mitgliedern gezählt, bei Eignungsleihe bzw. Übertragung von Teilleistungen die Anzahl einschließlich der anderen Unternehmen.
Die Bewertung erfolgt linear:3 MA = Mindestanforderung, von 4 MA bis 11MA in Schritten von 2 MA jeweils + 2 P, ab 12 MA = 10 P.
EK 3: Referenzen (max. 50 P von 100)
-Art des Objekts: Bildungseinrichtung = 2,5 P, Bestandsumbau = 2,5 P, innovative Technik 2,5 P.
-Beauftragtes Leistungsbild: Je Referenz ergibt jede beauftragte LPh 0,5 P, für die besonderen Leistungen: LPH 2 Vertiefte Kostenschätzung 1,5 P, LPH 2 Erstellen eines techn. Raumbuchs, LPH 8 Fortschreiben der Ausführungspläne bis zum Bestand im Rahmen d. LPH 8, LPH 9 Überwachung d. Mangelbeseitigung innerh. d. Verjährungsfrist jeweils 0,50 P.
-Anrechenbare Kosten (aK) in € brutto: aK bis unter 500.000 € = 0 P; 500.000 € <= aK < 1,0 Mio. = 0,5 P; 1,0 Mio € <= aK < 3,0 Mio. = 1,5 P; aK >= 3,0 Mio. € = 2,50 P.
-Übergabe Ü an den Bauherrn/Nutzer: vor nicht mehr als 5 Jahren. Die Bewertung erfolgt linear: Ü < 1 Jahr = 2,00 P, in Schritten von 1 Jahr mehr jeweils 0,5 P Abzug.
EK 4: berufliche Qualifikation (max. 35 P von 100)
Grundlage der Bewertung sind die Angaben im Bewerberbogen zum Projektleiter PL, stellvertretendem Projektleiter sPL sowie maximal einem weiteren Mitarbeiter wMA.
-Berufserfahrung B in Jahren: Mindestanforderung an den PL 5 Jahre, an den sPL 3 Jahre.
-Bei PL/sPL: B > 9 = 6,00 P;
7 < B <= 9 = 4,5 P;
5 < B <= 7 = 3,0 P;
bei sPL: 3 < B <= 5 = 1,50 P;
bei wMA: B > 9 = 3,00 P;
7 < B <= 9 = 2,00 P;
5 < B <= 7 = 1,00 P;
3 < B <= 5 = 0,50 P;
B <= 3 = 0,00 P.
-Mitarbeit an Referenzen: Mindestanforderung bei PL ist die Mitarbeit an einer Referenz.
Bei PL/sPL: 3 Referenzen = 3,5 P,
2 Ref. = 2 P;
bei sPL: 1 Ref. = 1,5 P;
bei wMA: 3 Ref. = 1,50 P,
2 Ref. = 1 P;
1 Ref. = 0,5 P
-Anzahl Leistungsphasen aus LPh 1-9, die der jeweilige Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren selbst erbracht hat: Je LPh 0,5 P für PL, sPL und wMA.
Bewertung:
Ziel ist es – eine ausreichende Anzahl an geeigneten Bewerbern vorausgesetzt – mindestens 3 und bis zu 5 Bewerber auszuwählen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Hierzu wird je geeignetem Bewerber die erreichte Punktzahl aus jedem Kriterium aufsummiert. Die Auswahl beginnt beim Bewerber mit der höchsten Punktzahl.
Bei weniger als 3 geeigneten Bewerbern behält sich der Auftraggeber vor, diese dennoch zur Angebotsabgabe aufzufordern. Bei mehr als 3 geeigneten Bewerbern erfolgt keine weitere Beteiligung von Bewerbern, sofern deren Punktzahl mehr als 10 Punkte unter der Punktzahl des Bewerbers auf der 3. Stelle liegt.
Wird die Höchstzahl von 5 Bewerbern aufgrund gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet zwischen den die Höchstzahl überschreitenden Bewerbern das Los.