Beschreibung der Beschaffung
1. Das Klinikum beabsichtigt, auf der Ebenen 6 und 7 im Bau 5 die Stationen zu Sanieren.
2. Die beiden Ebenen 6 und 7 werden bis auf den Rohbau zurückgebaut.
3. Die bestehenden Fensterelemente der Fassade bleiben erhalten.
4. Die Baumaßnahme wird in einem Bauabschnitt durchgeführt jedoch finden die Arbeiten in den jeweiligen Ebenen zeitlich versetzt statt.
5. Der Anspruch auf eine durchgängige Montage ist nicht gegeben.
Ein zeitlicher Abstand, zwischen den Arbeitseinsätzen, ohne direkt nacheinander ablaufende Bearbeitung, ist zu kalkulieren.
6. Der Bauablauf wird auf den Tagesablauf der Klinik abgestimmt und muss im vereinbarten Zeitfenster abgeschlossen werden.
7. Das vorliegende Brandschutzkonzept wird umgesetzt.
8. Diese Maßnahme beinhaltet ein Planungskonzept mit allen erforderlichen Eingriffen an der Bausubstanz und den TGA-Installationen.
Das Projekt wird von den Abteilungen der Technik, Krankenhaushygiene, Arbeitsschutz und Brandschutz kontrolliert.
9. Dies bei laufendem Krankenhausbetrieb.
10. Die Geschosshöhen sowie statisch nicht veränderbare Bauteile wie z. B. Gebäudestützen und Unterzüge schränken die maximal möglichen lichten Raumhöhen ein. Dies unter Berücksichtigung einer hohen Installationsdichte der TGA- und ELT-Gewerke sowie der Entrauchung.
11. Arbeiten in technischen Zentralen oder Bereichen mit in Betrieb befindlichen Anlagen dürfen nur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgeführt werden. Diese Tätigkeiten müssen innerhalb der Arbeitszeiten des Technikpersonals ausgeführt werden (Mo.7:00 bis 16:00 Uhr und Fr. 7:00 bis 14:00 Uhr).
Alle Personen müssen sich in den ausgehängten Listen täglich eintragen.
12. Die Krankenhauseinrichtungen dürfen von den ausführenden Firmen nicht benutzt werden. Dies gilt auch für die Aufzugsanlagen.
Insbesondere dürfen die vorhandenen WCs und sanitären Einrichtungen im Klinikum nicht verwendet werden. Bauseits ist ein Sanitärcontainer vorhanden, der genutzt werden kann.
13. Alle Eingriffe in die vorhandenen Ver- und Entsorgungssysteme müssen den uneingeschränkten Krankenhausbetrieb gewährleisten. Jede Absperrung von Leitungen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Bauherrn und der Bauleitung.
Die Eingriffe sind rechtzeitig anzumelden. (Vorlaufzeit min. 2 Wochen)