Das Ziel der GWDS ist es, bei allen Brücken in der Region Mittelweser eine Mindestdurchfahrtshöhe von 5,25 m für die Schifffahrt zu erreichen. Hierzu müssen bauliche Veränderungen an einigen Brücken erfolgen. Im Zuge der Umsetzung des Rahmenkonzeptes Mittelweser werden dazu zwei mögliche Alternativen verfolgt, die eine Durchfahrtshöhe von 5,25 m gewährleisten. - Alternativen 1: Anhebung der vorhandenen Überbauten der Brücken Nr. 34, 45, 46, 47 mit angleichen der entsprechenden Anrampung. - Alternativen 2, Variante 1: Rückbau der Brücke Nr. 46 und 49 sowie Ersatzneubauten der Brücken Nr. 34, 45 und 47 mit der entsprechenden Anrampung, bei gleichbleibender Lage im Grundriss. Des Weiteren muss die westseitige Anrampung der Brücke Nr. 46 und die ostseitige Anrampung der Brücke Nr. 49 gesichert werden und bestehen bleiben. Diese dienen weiterhin als Zuwegung von angrenzenden Wegen und der Deichsicherung. - Alternative 2, Variante 2: Zusätzlich werden die Brücke Nr. 45 und die Brücke Nr. 47 mit einem Radweg ausgeplant. - Alternative 2, Variante 3: Zusätzlich wird die Brücke Nr. 45 im Grundriss verschoben und mit einem Radweg ausgeplant. Die Brücke Nr. 47 bleibt in der Lage (Grundriss) bestehen und wird mit einem Radweg ausgeplant.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-17.
Auftragsbekanntmachung (2023-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen für Brücken
Referenznummer: 3814W-235.03/05/008
Kurze Beschreibung:
Das Ziel der GWDS ist es, bei allen Brücken in der Region Mittelweser eine Mindestdurchfahrtshöhe von 5,25 m für die Schifffahrt zu erreichen. Hierzu müssen bauliche Veränderungen an einigen Brücken erfolgen. Im Zuge der Umsetzung des Rahmenkonzeptes Mittelweser werden dazu zwei mögliche Alternativen verfolgt, die eine Durchfahrtshöhe von 5,25 m gewährleisten.
- Alternativen 1: Anhebung der vorhandenen Überbauten der Brücken Nr. 34, 45, 46, 47 mit angleichen der entsprechenden Anrampung.
- Alternativen 2, Variante 1: Rückbau der Brücke Nr. 46 und 49 sowie Ersatzneubauten der Brücken Nr. 34, 45 und 47 mit der entsprechenden Anrampung, bei gleichbleibender Lage im Grundriss.
Des Weiteren muss die westseitige Anrampung der Brücke Nr. 46 und die ostseitige Anrampung der Brücke Nr. 49 gesichert werden und bestehen bleiben. Diese dienen weiterhin als Zuwegung von angrenzenden Wegen und der Deichsicherung.
- Alternative 2, Variante 2: Zusätzlich werden die Brücke Nr. 45 und die Brücke Nr. 47 mit einem Radweg ausgeplant.
- Alternative 2, Variante 3: Zusätzlich wird die Brücke Nr. 45 im Grundriss verschoben und mit einem Radweg ausgeplant. Die Brücke Nr. 47 bleibt in der Lage (Grundriss) bestehen und wird mit einem Radweg ausgeplant.
Das Ziel der GWDS ist es, bei allen Brücken in der Region Mittelweser eine Mindestdurchfahrtshöhe von 5,25 m für die Schifffahrt zu erreichen. Hierzu müssen bauliche Veränderungen an einigen Brücken erfolgen. Im Zuge der Umsetzung des Rahmenkonzeptes Mittelweser werden dazu zwei mögliche Alternativen verfolgt, die eine Durchfahrtshöhe von 5,25 m gewährleisten.
- Alternativen 1: Anhebung der vorhandenen Überbauten der Brücken Nr. 34, 45, 46, 47 mit angleichen der entsprechenden Anrampung.
- Alternativen 2, Variante 1: Rückbau der Brücke Nr. 46 und 49 sowie Ersatzneubauten der Brücken Nr. 34, 45 und 47 mit der entsprechenden Anrampung, bei gleichbleibender Lage im Grundriss.
Des Weiteren muss die westseitige Anrampung der Brücke Nr. 46 und die ostseitige Anrampung der Brücke Nr. 49 gesichert werden und bestehen bleiben. Diese dienen weiterhin als Zuwegung von angrenzenden Wegen und der Deichsicherung.
- Alternative 2, Variante 2: Zusätzlich werden die Brücke Nr. 45 und die Brücke Nr. 47 mit einem Radweg ausgeplant.
- Alternative 2, Variante 3: Zusätzlich wird die Brücke Nr. 45 im Grundriss verschoben und mit einem Radweg ausgeplant. Die Brücke Nr. 47 bleibt in der Lage (Grundriss) bestehen und wird mit einem Radweg ausgeplant.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen für Brücken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Nienburg (Weser)
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Das Ziel der GWDS ist es, bei allen Brücken in der Region Mittelweser eine Mindestdurchfahrtshöhe von 5,25 m für die Schifffahrt zu erreichen. Hierzu müssen bauliche Veränderungen an einigen Brücken erfolgen. Im Zuge der Umsetzung des Rahmenkonzeptes Mittelweser werden dazu zwei mögliche Alternativen verfolgt, die eine Durchfahrtshöhe von 5,25 m gewährleisten.
Das Ziel der GWDS ist es, bei allen Brücken in der Region Mittelweser eine Mindestdurchfahrtshöhe von 5,25 m für die Schifffahrt zu erreichen. Hierzu müssen bauliche Veränderungen an einigen Brücken erfolgen. Im Zuge der Umsetzung des Rahmenkonzeptes Mittelweser werden dazu zwei mögliche Alternativen verfolgt, die eine Durchfahrtshöhe von 5,25 m gewährleisten.
- Alternativen 1: Anhebung der vorhandenen Überbauten der Brücken Nr. 34, 45, 46, 47 mit angleichen der entsprechenden Anrampung.
- Alternativen 2, Variante 1: Rückbau der Brücke Nr. 46 und 49 sowie Ersatzneubauten der Brücken Nr. 34, 45 und 47 mit der entsprechenden Anrampung, bei gleichbleibender Lage im Grundriss.
Des Weiteren muss die westseitige Anrampung der Brücke Nr. 46 und die ostseitige Anrampung der Brücke Nr. 49 gesichert werden und bestehen bleiben. Diese dienen weiterhin als Zuwegung von angrenzenden Wegen und der Deichsicherung.
- Alternative 2, Variante 2: Zusätzlich werden die Brücke Nr. 45 und die Brücke Nr. 47 mit einem Radweg ausgeplant.
- Alternative 2, Variante 3: Zusätzlich wird die Brücke Nr. 45 im Grundriss verschoben und mit einem Radweg ausgeplant. Die Brücke Nr. 47 bleibt in der Lage (Grundriss) bestehen und wird mit einem Radweg ausgeplant.
siehe Punkt II.1.4
Dauer: 8 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Teilnahmeanträge werden anhand der folgenden, maßgebenden Kriterien und Wichtungen bewertet:
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 5 bewertet. Dabei werden die Punkte nach folgender Systematik vergeben:
- 1 Punkt: Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt,
- 0 Punkte: Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt.
Sind die Mindestanforderungen bereits bei einem Kriterium nicht erfüllt (0 Punkte des Bewerbers), wird dieser Bewerber nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Anforderungen, die zur Erreichung der jeweiligen Punktzahl bei jedem Kriterium erfüllt werden müssen, sind folgend zu entnehmen
Kriterien: Wichtung
(Wichtungspunkte (WP)) 60 %
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
(Wichtungspunkte (WP)) 40 %
Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Ein Bewerber, der nicht mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen benennt und vorlegt, erhält 0 Punkte bei diesem Auswahlkriterium und wird ausgeschlossen.
Die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen vergleichbaren und damit wertbaren Referenzen werden bei jedem Bewerber addiert und es wird dann der Mittelwert mit zwei Nachkommastellenberechnet und mit der Wichtung für das Auswahlkriterium multipliziert.
Die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen vergleichbaren und damit wertbaren Referenzen werden bei jedem Bewerber addiert und es wird dann der Mittelwert mit zwei Nachkommastellenberechnet und mit der Wichtung für das Auswahlkriterium multipliziert.
Bewertungsmaßstab Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
Die Leistungen müssen aus dem Bereich des Brückenbaus stammen und die Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung, Leistungsphase 2 Vorplanung mit Aufstellung eines Variantenvergleichs abdecken
Bewertungsmaßstab Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
Die Referenzen müssen aus dem Bereich des Brückenbaus stammen und die Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung, Leistungsphase 2 Vorplanung mit Aufstellung eines Variantenvergleichs abdecken.
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt:
Referenz mit vergleichbarer Leistung; (die Bereiche der Tragwerks-, Verkehrs- und Objektplanung waren Teil der zu erbringenden Leistung, im gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad und wurden vollumfänglich abgedeckt)
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt:
Referenz bildet teilweise vergleichbare Leistungen ab; (die Bereiche der Tragwerks-, Verkehrs- und Objektplanung waren Teil der zu erbringenden Leistung, im gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad und wurden teilweise abgedeckt)
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt:
Die Referenzen sind ähnlich wie der Auftrag; (die Bereiche der Tragwerks-, Verkehrs- und Objektplanung waren Teil der zu erbringenden Leistung, mit niedrigeren Schwierigkeitsgrad und wurden vollumfänglich oder teilweise abgedeckt)
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt:
Zu keinem der Anforderungen zuordbar.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Höchstzahl der Bewerber: 4
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate