Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2.) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
3.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und gestzlichen Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
4.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 235).
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eingenerkärungen als Nachweise vorzulegen:
- rechtskräftig, bestätigter Insolvenzplan - soweit erforderlich
- Eine Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf,
- Gültige Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, der tariflichen Sozialkasse und der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen
- gültige Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.