Universitätsklinikum des Saarlandes - SAP S/4HANA Transformation
Universitätsklinikum des Saarlandes
Gegenstand des Vorhabens ist die Transformation des bestehenden SAP-ECC-Systems auf die zukunftsfähige SAP-S/4HANA-Plattform sowie die grundlegende Neugestaltung der betriebswirtschaftlichen Kernprozesse. Ziel ist es, eine moderne, wartbare und leistungsfähige SAP-Systemlandschaft zu schaffen, die die fachlichen Anforderungen des Uniklinikums nachhaltig unterstützt, regulatorischen Vorgaben entspricht und gleichzeitig die strategische Ausrichtung an SAP-Standards und -Innovationen sicherstellt.
DeadlineDeadline 2026-08-28
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-07-28 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2026-07-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Universitätsklinikum des Saarlandes - SAP S/4HANA Transformation
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Software-Implementierung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 825 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung:
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen:
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Postleitzahl: 66424
Stadt: Homburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Saarpfalz-Kreis 🏙️
Dauer: 3 Jahre
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektumsetzungskonzepts Migrationskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektumsetzungskonzepts Testkonzept
Qualität des Projektumsetzungskonzepts Schulungskonzept
"Personalkonzept" Berufserfahrung des Projektleiters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2.5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): "Personalkonzept" Referenzen des Projektleiters
"Personalkonzept" Berufserfahrung der Teilprojektleiter FI/CO
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0.5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): "Personalkonzept" Berufserfahrung der Teilprojektleiter MM
"Personalkonzept" Berufserfahrung der Teilprojektleiter PM
"Personalkonzept" Berufserfahrung der Teilprojektleiter EWM
"Personalkonzept" Berufserfahrung der Teilprojektleiter Technologie/Basis
"Personalkonzept" Referenzen der Teilprojektleiter FI/CO
"Personalkonzept" Referenzen der Teilprojektleiter MM
"Personalkonzept" Referenzen der Teilprojektleiter PM
"Personalkonzept" Referenzen der Teilprojektleiter EWM
"Personalkonzept" Referenzen der Teilprojektleiter Technologie/Basis
"Personalkonzept" Qualifikation des Personals
"Personalkonzept" Personalorganisation
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-28 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-28 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Vergabeplattform
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-08-28 12:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Vergabeplattform
Zusätzliche Informationen:
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-21 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Universitätsklinikum des Saarlandes
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Postleitzahl: 66424
Postort: Homburg
Region: Saarpfalz-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Dezernat III - Beschaffung und Logistik
E-Mail: vergabestelle@uks.eu 📧
Telefon: +49 68411621-161 📞
URL: https://www.uniklinikum-saarland.de/de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-beschaffung-logistik/beschaffung 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6MGAW/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6MGAW 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6MGAW 🌏
Name: Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend verschlüsselt über das Vergabeportal DTVP zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YU6MGAW#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Saarpfalz-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Telefon: +49 6815014994 📞
Fax: +49 6815013506 📠
URL: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 145-528078 (2026-07-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Universitätsklinikum des Saarlandes - SAP S/4HANA Transformation
Referenznummer:
AxVr 075-26
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vorhabens ist die Transformation des bestehenden SAP-ECC-Systems auf die zukunftsfähige SAP-S/4HANA-Plattform sowie die grundlegende Neugestaltung der betriebswirtschaftlichen Kernprozesse. Ziel ist es, eine moderne, wartbare und leistungsfähige SAP-Systemlandschaft zu schaffen, die die fachlichen Anforderungen des Uniklinikums nachhaltig unterstützt, regulatorischen Vorgaben entspricht und gleichzeitig die strategische Ausrichtung an SAP-Standards und -Innovationen sicherstellt.
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Produkte/Dienstleistungen: Software-Implementierung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 825 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung:
AxVr 075-26
Beschreibung der Beschaffung:
Das Universitätsklinikum Homburg steht vor einem entscheidenden technologischen und organisatorischen Wandel. Die Strategie einer steigenden Digitalisierung sieht die Modernisierung der SAP ERP-Landschaft nicht nur als technisches Erfordernis, sondern ist eine zentrale Grundlage für Wettbewerbsfähigkeit/Produktivität, Arbeitgeberattraktivität und Prozesssicherheit. Die bestehende SAP ECC-Landschaft nähert sich dem Ende ihres Lebenszyklus (Wartungsende 2027/2030). Die durchgängige Digitalisierung und effiziente Steuerung sind heute technologisch limitiert. Das seit über 30 Jahre bestehende SAP-System und die zugehörigen organisatorische Abläufe leisten zwar die grundlegende Abbildung der kaufmännischen und administrativen Prozesse, sind jedoch technisch nicht auf dem neusten Stand und das Potenzial, auch zur Prozessautomatisierung, ist unzureichend genutzt. In einem Transformationsprojekt soll das heutige ERP-System SAP ECC durch SAP S/4HANA abgelöst werden. Die heutigen Funktionalitäten in den SAP Modulen FI inkl. FI-AA, CO, HR, MM-IM, MM-PUR, PM, SD (Eigenentwicklung) sollen im Greenfield Ansatz neu konzipiert und umgesetzt werden. Die Zielarchitektur folgt dem SAP S/4HANA Clean-Core-Ansatz: Die Prozesse orientieren sich strikt am SAP-Standard, idealerweise an den SAP Best Practices.
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Das Universitätsklinikum des Saarlandes behält sich vor, gleichartige Leistungen gemäß den Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung
📦
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Postleitzahl: 66424
Stadt: Homburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Saarpfalz-Kreis 🏙️
Dauer: 3 Jahre
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Folgende Aktivitäten sollen vom Implementierungspartner optional angeboten werden: - Unterstützung beim Data-Cleansing, Datenharmonisierung (Business Partner) - Change Management + Schulungskoordination - Erstellung Betriebshandbuch
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektumsetzungskonzepts Migrationskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektumsetzungskonzepts Testkonzept
Qualität des Projektumsetzungskonzepts Schulungskonzept
"Personalkonzept" Berufserfahrung des Projektleiters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2.5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): "Personalkonzept" Referenzen des Projektleiters
"Personalkonzept" Berufserfahrung der Teilprojektleiter FI/CO
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0.5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): "Personalkonzept" Berufserfahrung der Teilprojektleiter MM
"Personalkonzept" Berufserfahrung der Teilprojektleiter PM
"Personalkonzept" Berufserfahrung der Teilprojektleiter EWM
"Personalkonzept" Berufserfahrung der Teilprojektleiter Technologie/Basis
"Personalkonzept" Referenzen der Teilprojektleiter FI/CO
"Personalkonzept" Referenzen der Teilprojektleiter MM
"Personalkonzept" Referenzen der Teilprojektleiter PM
"Personalkonzept" Referenzen der Teilprojektleiter EWM
"Personalkonzept" Referenzen der Teilprojektleiter Technologie/Basis
"Personalkonzept" Qualifikation des Personals
"Personalkonzept" Personalorganisation
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) führt das gesamte Vergabeverfahren aus-schließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP durch. - Elektronische Angebotsabgabe: die Einreichung von Angeboten erfolgt ausschließlich elektronisch über den Projektraum des jeweiligen Verfahrens. Bitte nutzen Sie für die Angebotsabgabe ausschließlich das dafür vorgesehene Bietertool im elektronischen Vergabeportal. Eine Übermittlung per Nachricht über das Kommunikationstool ist nicht zulässig und kann zum unmittelbaren Ausschluss Ihres Angebots führen. Das Risiko der fristgerechten Über-mittlung trägt der Bieter. - Bereitstellung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich über das Online-Vergabeportal ... zur Verfügung. Es wird empfohlen, sich für das Verfahren unter folgendem Link zu registrieren : ... - Elektronische Kommunikation: Der Austausch zwischen dem Auftraggeber und den Bietern erfolgt ausschließlich über den Projektraum des Verfahrens. WICHTIG: Bitte prüfen Sie beim Herunterladen der Vergabeunterlagen auch den Bereich "Kommunikation". Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen und Änderungsmitteilungen zur Ausschreibung. Um automatisch per E-Mail über zukünftige Änderungen informiert zu werden, ist eine Registrierung erforderlich.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-28 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-28 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Vergabeplattform
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-08-28 12:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Vergabeplattform
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-21 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber UKS kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber UKS innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung werden dokumentiert.
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Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Jahresumsatz aus den letzten drei Geschäftsjahren (2025, 2024, 2023) Eigenerklärung zum Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023).
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (IT- und SAP-Prozessberatung und -Transformation sowie -Organisationsentwicklung und -Prozessoptimierung) aus den letzten drei Geschäftsjahren (2025, 2024, 2023) Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (IT- und SAP-Prozessberatung und -Transformation sowie -Organisationsentwicklung und -Prozessoptimierung): Der Jahresumsatz aus den letzten drei Geschäftsjahren (2025, 2024, 2023) sowie der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (IT- und SAP-Prozessberatung und -Transformation sowie -Organisationsentwicklung und -Prozessoptimierung) aus den letzten drei Geschäftsjahren (2025, 2024, 2023) sind anzugeben. Der durchschnittliche Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (IT- und SAP-Prozessberatung und -Transformation sowie -Organisationsentwicklung und -Prozessoptimierung) muss mindestens das Zweifache des geschätzten Auftragswerts betragen. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf 3 825 000,00 EUR ohne MwSt..
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zur Berufshaftplicht-/Betriebshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung über eine Haftpflichtversicherung gemäß den nachfolgenden Anforderungen: mit einer Deckungssumme von: - mindestens 10.000.000 EUR für Personenschäden - mindestens 5.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden und - mindestens 5.000.000 EUR für IT-bezogene Schäden (z.B. Schäden aus unberechtigtem Zugriff auf IT-Systeme), jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr. Eigenerklärung, dass die entsprechende Haftpflichtversicherung besteht oder Eigenerklärung, dass die entsprechende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Haftpflichtversicherer ab-geschlossen worden sein oder abgeschlossen werden. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit ohne Deckungslücken aufrechterhalten und auf jeweilige Anforderung nachgewiesen werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zu Referenzen gemäß den nachfolgenden Anforderungen: Die Referenzen müssen Leistungen betreffen, die im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ab-lauf der Angebotsfrist erbracht worden sind und die die nachfolgenden Anforderungen erfüllen: a) Mindestens erforderlich sind Referenzprojekte, im Rahmen derer der Bieter eine Strategie und Konzeption für die Transformation von SAP S/4HANA entwickelt hat oder sich aktuell in einem SAP S/4HANA-Projekt in der Konzeptionsphase befindet aus der DACH-Region. b) Von den unter lit. a) genannten Referenzprojekten müssen abgeschlossene Referenzprojekte aus der DACH-Region, benannt werden, im Rahmen derer der Bieter die Implementierung von SAP S/4HANA bei einem öffentlichen Auftraggeber mit einer Mitarbeiterzahl von mehr als 500 Beschäftigten durchgeführt hat. Der Leistungsumfang des Bieters muss jeweils mindestens 1.500 Projekttage betragen haben. Zudem muss es sich jeweils um Greenfield-Implementierungen gehandelt haben. c) Zusätzlich zu den Referenzprojekten nach lit. a) und b) ist erforderlich ein weiteres Referenzprojekt, das die Unterstützung bei der Migration zu SAP S/4 Hana bei einem Universitätsklinikum bzw. Maximalversorger in Deutschland zum Gegenstand hatte. Diese Referenz darf nicht identisch mit den unter a) oder b) genannten Referenzprojekten sein. Das Universitätsklinikum des Saarlandes darf nicht als Referenzgeber angegeben werden kann. Zu jeder benannten Referenz sind Bezeichnung des Referenzprojekts, Name und Anschrift des Auftraggebers, Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Email und Telefonnummer), Angabe, ob das Projekt in der DACH-Region durchgeführt wurde, Angabe der Mitarbeiterzahl des Auftraggebers, Angabe, ob es sich um ein Greenfield-Projekt gehandelt hat, Angabe, ob es sich um ein abgeschlossenes Projekt handelt, kurze Projektbeschreibung, Betriebsszenario (Cloud / On-Premise), eingesetzte SAP-Module, Beschreibung der Vorgehensweise, Projektzeitraum, Projektvolumen in Euro und Projektumfang in Projekttagen (PT) anzugeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zu Mitarbeitern: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) ersichtlich ist, a1) Beschäftigtenzahl des Unternehmens/ a2) Zahl seiner Führungskräfte gesamt in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) b1) Beschäftigtenzahl des Unternehmens/ b2) Zahl seiner Führungskräfte jeweils in der DACH-Region in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) c1) Beschäftigtenzahl des Unternehmens/ c2) Zahl seiner Führungskräfte im Bereich Kundenbetreuung (Projektleitung, Support, Hotline) jeweils in der DACH-Region in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) d1) Beschäftigtenzahl des Unternehmens/ d2) Zahl seiner Führungskräfte für den Service vor Ort in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025). Die Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ist ein gesetzlicher Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Sie ist explizit in § 46 Abs. 3 Nr. 8 der Vergabeverordnung (VgV) geregelt. Der Auftraggeber UKS fordert diese Eigenerklärung an, um zu prüfen, ob ein Bieter personell ausreichend stabil aufgestellt ist, um den anstehenden Auf-trag zuverlässig abzuwickeln. Erstellung der Eigenerklärung: Schritt-für-Schritt Um diesen Nachweis rechtskonform zu erbringen, erstellt der Bieter eine tabellarische Erklärung für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (aktuell beispielsweise für 2023, 2024 und 2025): 1. Führungskräfte identifizieren: Erfassen Sie alle Personen mit echter Leitungsfunktion (z. B. Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen, Abteilungs- und Bereichsleiter). 2. Jahresdurchschnitt berechnen: Ermitteln Sie für jedes Jahr die durchschnittliche Zahl der verbleibenden Arbeitnehmer (Stichtagsregelungen zum Quartals- oder Monatsende addieren und durch die Anzahl der Messpunkte teilen). 3. Nach Beschäftigungsgruppen gliedern: Aufteilung (nach kaufmännischen und technischen Angestellten). Teilzeitkräfte umrechnen: Es empfiehlt sich die Angabe in Vollzeitäquivalenten (FTE), um die tatsächliche Kapazität des Betriebs realistisch abzubilden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über eine gültige Zertifizierung: Eine Zertifizierung nach ISO 27001 oder ein gleichwertiges Informationssicherheitssystem: Die Gleichwertigkeit der Bescheinigungen ist von dem Bieter nachzuweisen, der sich auf sie beruft.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Anlage D - Eigenerklärung Bezug Russland ist auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
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Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
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Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
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Betrug: nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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Korruption: nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
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Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
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Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: nach § 123 Abs. 4 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfah-rens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Ge-richts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
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Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
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Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende um-welt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
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Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
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Zahlungsunfähigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz-verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz-verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismä-ßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an ei-nem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
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Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
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Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
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Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
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Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Universitätsklinikum des Saarlandes
Nationale Registrierungsnummer:
DE234776341
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Postleitzahl: 66424
Postort: Homburg
Region: Saarpfalz-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Dezernat III - Beschaffung und Logistik
E-Mail: vergabestelle@uks.eu 📧
Telefon: +49 68411621-161 📞
URL: https://www.uniklinikum-saarland.de/de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-beschaffung-logistik/beschaffung 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6MGAW/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6MGAW 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6MGAW 🌏
Name: Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend verschlüsselt über das Vergabeportal DTVP zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YU6MGAW#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer:
10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Saarpfalz-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Telefon: +49 6815014994 📞
Fax: +49 6815013506 📠
URL: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 145-528078 (2026-07-28)
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