Beschreibung der Beschaffung
1.) Arbeitspaket (AP) 1 - Monitoring der Fördermaßnahmen:
Aufgabe des Auftragnehmers ist die Messung des Fortschritts im Wirtschafts- und Strukturprogramm des Landes NRW im Hinblick auf seine Umsetzung mit einem leistungsfähigen Monitoring.
Ziel ist die Generierung von Informationen für die unmittelbare Programmsteuerung durch die Bereitstellung bedarfsgerechter, systematischer und aktueller Informationen.Das Monitoring soll
- den Programmfortschritt über die jeweiligen Indikatoren aggregiert zukunftsfeld- und förderschwerpunktspezifisch für das Rheinische Revier sowie die Anrainerkommunen darstellen,
- über ein Ampelsystem frühzeitig Umsetzungsprobleme identifizieren, z.B. wenn Mittelabflüsse hinter den Planungen zurückbleiben,
- die regionale Verortung der Vorgaben und ihrer Outputs und
- den Programmerfolg anhand von Beispielen darstellen.
Die Ergebnisse sind vom Auftragnehmer auszuwerten und in Form von jährlich zu erstellenden Durchführungsberichten und Bürgerinformationen vorzulegen.
2.) AP 2 - a) Evaluierung des Strukturwandelprozesses und b) Entwicklung von strategischen Handlungsempfehlungen
a) Aufgabe des Auftragnehmers ist die Durchführung einer Evaluierung des Strukturwandelprozesses für den Zeitraum 2020 bis 2026. Darzustellen und zu bewerten sind die kurz-, mittel- und langfristigen Effekte der im Rahmen der Programmumsetzung vorgesehenen Maßnahmen auf die ökonomische, soziale und ökologische Entwicklung des Rheinischen Reviers.
b) Der Auftragnehmer entwickelt auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Monitoring und der Evaluierung strategische Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der wirtschaftspolitischen Strategie, der vier Zukunftsfelder Energie und Industrie, Ressourcen und Agrobusiness, Innovation und Bildung sowie Raum und Infrastruktur und ihrer Förderschwerpunkte. Die Handlungsempfehlungen sollen den Auftraggeber dabei unterstützen, den Strukturwandel zielgenau auszurichten und zu beschleunigen,um dem auf 2030 vorgezogenen Ausstieg aus der Kohleverstromung Rechnung zu tragen. Sie sollen insbesondere die Sicherung bestehender Arbeitsplätze und Wertschöpfung sowie die Schaffung neuer, guter Arbeitsplätze im Einklang mit Umweltschutz und Nachhaltigkeit adressieren, indem Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken klar benannt und Entwicklungsoptionen abgeleitet werden
3.) AP 3 - Erstellung von Berichten, Gutachten bzw. Studien
a) Berichte: Vom Auftragnehmer sind zwei Berichte zur Umsetzung der aus dem Reviervertrag abgeleiteten strategischen Ziele und Meilensteine für die Jahre 2024 und 2026 vorzulegen. Dabei sind die aus den Zukunftsfeldern und Förderschwerpunkten abgeleiteten und von der Landesregierung beschlossenen strategischen Ziele und Meilensteine in thematisch zusammengefassten Berichtskapiteln zugrunde zu legen.
b) Gutachten: Folgende Gutachten bzw. Studien sind vom Auftragnehmer im ersten Jahr der Beauftragung
vorzulegen: b1.) CO2-Effekte der Sturkturförderung im Rheinischen Revier (Arbeitstitel), b2.) Internationale Vergleichsstudie Tagebauregionen (Arbeitstitel), b3.) Fachkräfteentwicklung (Arbeitstitel)
Die Berichte, Gutachten bzw. Studien sollen einen Umfang von jeweils rd. 40 Seiten (inklusive Grafiken, ohne Bilder) haben. Als Aufwand sind im Angebot jeweils 20 Personentage je Bericht, Gutachten bzw. Studie zu kalkulieren.
4.) AP 4 -Unterstützung des Auftraggebers bei folgenden Aufgaben:
a) Laufende Berichtspflichten gegenüber dem Bund
b) Ad-Hoc-Unterstützung bei der Beantwortung von thematisch eng umrissenen Fragestellungen aus dem Tagesgeschäft
c) Begleitung bei Fragestellungen im Zusammenhang mit den Evaluierungen von Bund und anderen Bundesländern.
5.) Dokumentation/Präsentation
a) Dokumentation: Dem Auftraggeber sind inhaltlich finale Berichtsentwürfe in den entsprechenden Umfängen mit angemessener Zeit zur Prüfung nach Absprache vorzulegen. Die Ergebnisse sind jeweils schriftlich, graphisch und kartographisch in Berichtsform aufzubereiten und dem Auftraggeber in digitaler Form zu übergeben.
Darüber hinaus sind dem Auftraggeber auf Nachfrage schriftliche Kurzfassungen anzufertigen.
b) Präsentation: Der Auftragnehmer steht für bis zu drei Präsentationstermine pro Bericht beim Auftraggeber in Düsseldorf zur Verfügung. Begleitende Unterlagen sind nach Maßgabe des Auftraggebers als textliche Ausarbeitung bzw. als gestaltete Präsentation zu erstellen und im Vorfeld der Termine abzustimmen.