Siehe hierzu die Ausschreibungsunterlagen, welche für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung stehen.
Projektsteuerung ESTW + Hp Satteldorf Strecke 4953.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Siehe hierzu die Ausschreibungsunterlagen, welche für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung stehen.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung von Erklärungen und Nachweise in Übereinstimmung mit § 51 Abs. 2 SektVO vor.
— Anlage 1: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen bzw. Zusammenarbeit mit Anderen.
— Anlage 2: Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister oder eines vergleichbaren Registers eines Mitgliedstaates der EU.
— Anlage 3: Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§122 bis 124 GWB zu übermitteln.
— Anlage 4: Erklärung, dass der Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat er zu erklären, dass ihm bekannt ist, das seine eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
— Anlage 5: Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). Die Nichteinreichung der nachfolgend genannten Nachweise und Erklärungen führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
— Anlage 6: Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls Berufsgruppen gegliedert.
— Anlage 7: Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
— Anlage 8: Erklärung/Nachweise eines jährlichen Gesamtumsatzes größer 300.000,00 EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).
— Anlage 9: Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse. Der für das Projekt vorgesehene leitende Projektsteuerer muss eine 10 Jährige Berufserfahrung im Projektmanagement von Schieneninfrastrukturprojekten, mit LST-Anteil nachweisen. Dies ist über einen Lebenslauf nachzuweisen.
— Anlage 10: Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.
— Anlage 11:Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Nachzuweisen ist 1 vergleichbare abgeschlossene Leistung im Neu- oder Umbau eines ESTWs. Außerdem ist 1 vergleichbare abgeschlossene Leistung im Neu- oder Umbau einer Bahnsteigmaßnahme mit 50Hz Anteil nachzuweisen. Eine Leistung kann als abgeschlossen gewertet werden, wenn die Inbetriebnahme stattgefunden hat.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Geforderte Kautionen oder Sicherheiten gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen.”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 200-570285
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-17
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in...”
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen/ Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und beim nicht offenen Verfahren/ Verhandlungsverfahren mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Schlusstermin für den Eingang der Anträge auf Teilnahme: 18.08.2023 – 09:00 Uhr. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb richten Sie bitte ausschließlich an: christian.volenter@deutschebahn.com oder per Bieternachricht über das Bieterportal der Deutschen Bahn AG. Alle relevanten Vergabeunterlagen können auf der E-Vergabeplattform (Bieterportal) der Deutschen Bahn AG eingesehen und heruntergeladen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 142-453402 (2023-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-27) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 142-453402
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Vergabe Projektsteuerung ESTW + Hp Satteldorf
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Das Vergabeverfahren zum o. g. Vorhaben wurde nach § 57 SektVO aufgehoben/ eingestellt wird, da kein wirtschaftliches Angebot erzielt wurde. Der AG behält...”
Das Vergabeverfahren zum o. g. Vorhaben wurde nach § 57 SektVO aufgehoben/ eingestellt wird, da kein wirtschaftliches Angebot erzielt wurde. Der AG behält sich vor die Maßnahme erneut auszuschreiben.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 189-591186 (2023-09-27)